Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Verlustrückträgen bei privaten Veräußerungsgeschäften. Ich wundere mich, warum hier nur der Verlustrücktrag vom nächsten Steuerjahr möglich ist (für die Steuererklärung 2018 wäre es das Steuerjahr 2019). Da das Steuerjahr 2019 noch gar nicht abgeschlossen ist kann ich doch noch gar nicht bestimmen, welcher tatsächliche Verlust in 2019 realisiert wurde. Deshalb ergibt diese Option für mich irgendwie keinen Sinn. Das Finanzamt wird die Verluste sowieso nicht anerkennen, solange der Steuerbescheid für 2019 noch nicht existiert.
Oder verrechnet das Finanzamt die Verluste der aktuellen Steuererklärung automatisch mit den positiven Einkünften des Vorjahres und passt den letzten Steuerbescheid an? Wenn ja, warum gibt es dann überhaupt die Möglichkeit schon einen Verlustrücktrag für das nächste Steuerjahr anzugeben?
Danke für eure Hilfe!
Sunny