Verrechnung von Verlustrückträgen

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zu den Verlustrückträgen bei privaten Veräußerungsgeschäften. Ich wundere mich, warum hier nur der Verlustrücktrag vom nächsten Steuerjahr möglich ist (für die Steuererklärung 2018 wäre es das Steuerjahr 2019). Da das Steuerjahr 2019 noch gar nicht abgeschlossen ist kann ich doch noch gar nicht bestimmen, welcher tatsächliche Verlust in 2019 realisiert wurde. Deshalb ergibt diese Option für mich irgendwie keinen Sinn. Das Finanzamt wird die Verluste sowieso nicht anerkennen, solange der Steuerbescheid für 2019 noch nicht existiert.


    Oder verrechnet das Finanzamt die Verluste der aktuellen Steuererklärung automatisch mit den positiven Einkünften des Vorjahres und passt den letzten Steuerbescheid an? Wenn ja, warum gibt es dann überhaupt die Möglichkeit schon einen Verlustrücktrag für das nächste Steuerjahr anzugeben?


    Danke für eure Hilfe! :saint:

    Sunny

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ja, warum gibt es dann überhaupt die Möglichkeit schon einen Verlustrücktrag für das nächste Steuerjahr anzugeben?

    Schon einmal daran gedacht, dass dieser Vordruck bzw. diese Kennzahl/en mindestens für die nächsten 10-20 Jahre relevant sind? ;)

  • Wenn ja, warum gibt es dann überhaupt die Möglichkeit schon einen Verlustrücktrag für das nächste Steuerjahr anzugeben?

    Schon einmal daran gedacht, dass dieser Vordruck bzw. diese Kennzahl/en mindestens für die nächsten 10-20 Jahre relevant sind? ;)


    Warum sollte eine Kennzahl für die nächsten 10-20 Jahre relevant sein, die ich zum Zeitpunkt der Erstellung meiner aktuellen Steuererklärung höchstens schätzen kann? Die Kennzahl lässt sich ja auch nicht so einfach korrigieren, sobald der Steuerbescheid vorliegt.

    • Offizieller Beitrag

    Warum sollte eine Kennzahl für die nächsten 10-20 Jahre relevant sein, die ich zum Zeitpunkt der Erstellung meiner aktuellen Steuererklärung höchstens schätzen kann?

    Einfach einmal überlegen. Du stellst eine Antragsveranlagung für das Kalenderjahr 2019 mit Verlustrücktrag nach 2018 im Jahr 2020. Wie lange hat man da z.B. eine Antragsfrist. Wie lange greifen etwaige Verlängerungstatbestände der AO zur Festsetzungsfrist? Wann werden diverse Vorläufigkeiten in den ESt-Bescheiden geklärt und vor allem welche Änderungen resultieren daraus ggf.? Wann werden Gerichtsverfahren ggf. letztinstanzlich geklärt?


    Alles klar?


    Die Kennzahl lässt sich ja auch nicht so einfach korrigieren, sobald der Steuerbescheid vorliegt.

    Warum sollte man die Kennzahl korrigieren? Oder was meinst Du? Den Wert vielleicht? ?(


    Genau dann kommt da ein Wert hinein (s.o.): Du stellst eine Antragsveranlagung für das Kalenderjahr 2019 mit Verlustrücktrag nach 2018 im Jahr 2020. Dann wird für die durchzuführende Änderung der ESt 2018 diese Kennzahl benötigt.


    Und nicht jeder gibt eine Antragsveranlagung gleich zum ersten möglichen Jahr ab. Einfach einmal die erweiterte Forumssuche nutzen und schauen, wieviele User die Antragsveranlagungen für mehrere Jahre gleichzeitig abgeben.

  • Einfach einmal überlegen. Du stellst eine Antragsveranlagung für das Kalenderjahr 2019 mit Verlustrücktrag nach 2018 im Jahr 2020. Wie lange hat man da z.B. eine Antragsfrist. Wie lange greifen etwaige Verlängerungstatbestände der AO zur Festsetzungsfrist? Wann werden diverse Vorläufigkeiten in den ESt-Bescheiden geklärt und vor allem welche Änderungen resultieren daraus ggf.? Wann werden Gerichtsverfahren ggf. letztinstanzlich geklärt?


    Alles klar?


    Eben nicht.


    Beispiel: Wir befinden uns im Jahr 2019. D.h. ich bin verpflichtet bis Ende Juni meine Steuererklärung für das Steuerjahr 2018 abzugeben.

    Wenn ich nun im steuer:Web Tool meine ESteuererklärung erstelle und in die Ansicht "Sonstige Angaben > Verlustrücktrag" wechsle wird mir folgende Option angeboten: "Verlustrücktrag aus dem Jahr 2019 in das Steuerjahr 2018"

    Wenn ich ein Jahr später (2020) die Steuererklärung für das Steuerjahr 2019 erstelle wäre das die Option "Verlustrücktrag aus dem Jahr 2020 in das Steuerjahr 2019". Wie soll ich zu diesem Zeitpunkt schon festlegen können, wie der genaue Verlustrücktrag aussieht?

    • Offizieller Beitrag

    Beispiel: Wir befinden uns im Jahr 2019. D.h. ich bin verpflichtet bis Ende Juni meine Steuererklärung für das Steuerjahr 2018 abzugeben.

    Eben Du bist im Zweifel nach § 46 EStG verpflichtet, aber eben nicht jeder Steuerbürger. Wenn Du einmal nachgelesen hättest, wäre Dir aufgefallen, dass es auch Antragsveranlagungen gibt. Das EStG ist ja nicht nur für Dich gemacht. Und die Frist für Pflichtveranlagungen ist übrigens 31.07.d.J. .


    Wenn ich nun im steuer:Web Tool meine ESteuererklärung erstelle und in die Ansicht "Sonstige Angaben > Verlustrücktrag" wechsle wird mir folgende Option angeboten: "Verlustrücktrag aus dem Jahr 2019 in das Steuerjahr 2018"

    Wenn ich ein Jahr später (2020) die Steuererklärung für das Steuerjahr 2019 erstelle wäre das die Option "Verlustrücktrag aus dem Jahr 2020 in das Steuerjahr 2019". Wie soll ich zu diesem Zeitpunkt schon festlegen können, wie der genaue Verlustrücktrag aussieht?

    Das Steuerprogramm für den jeweiligen Veranlagungszeitraum ist, wie schon gesagt, auch auf die nächsten Jahre ausgelegt. Und genau deshalb gibt es für jeden Veranlagungszeitraum eine eigenständige Programmversion. Alles andere steht schon oben.

  • SunnyC


    das Feld dient doch der Begrenzung eines möglichen Verlustrücktrages im nächsten Jahr auf eine von dir zu bestimmenden Höhe, um z. B. den Rest in das darauf folgende Jahr zu übertragen! Per Gesetz wird immer in das Jahr davor zurückgetragen, wenn du das nicht willst, begrenzt du auf ein Maximum

    Beispiel: dein Gesamtbetrag der Einkünfte ist um 1.000 Euro höher als die danach noch zu berücksichtigenden Aufwendungen. Um diese nicht zu "verlieren", begrenzt du auf 1.000 Euro.

    Dazu musst den Verlust des Folgejahres nicht kennen. Lies doch einmal die Erläuterungen zu diesem Punkt im Formular.

    • Offizieller Beitrag

    SunnyC


    das Feld dient doch der Begrenzung eines möglichen Verlustrücktrages im nächsten Jahr auf eine von dir zu bestimmenden Höhe, um z. B. den Rest in das darauf folgende Jahr zu übertragen! Per Gesetz wird immer in das Jahr davor zurückgetragen, wenn du das nicht willst, begrenzt du auf ein Maximum

    Beispiel: dein Gesamtbetrag der Einkünfte ist um 1.000 Euro höher als die danach noch zu berücksichtigenden Aufwendungen. Um diese nicht zu "verlieren", begrenzt du auf 1.000 Euro.

    Dazu musst den Verlust des Folgejahres nicht kennen. Lies doch einmal die Erläuterungen zu diesem Punkt im Formular.

    Er meint etwas anderes. Die Maske variiert ja in Abhängigkeit der bisher eingegebenen Daten.