E-Bike Privatvermögen, Ust als Ausgabe buchen

  • Hallo,

    ich habe mir vor kurzem ein E-Bike in Höhe von 2719,04 gekauft.

    Dieses soll im Privatbesitz bleiben, da unter 50% betriebliche Nutzung.

    Entgegen mancher Threads habe ich gelesen, dass ich die Umsatzsteuer voll geltend machen kann,

    weiss aber nicht, wie ich diese buchen muss.

    Kann ich die Ust in Höhe von 434,13 auf das Konto 1770 SKR 03 als Ausgabe buchen?

    • Offizieller Beitrag

    Dieses soll im Privatbesitz bleiben, da unter 50% betriebliche Nutzung.

    Und wie genau hast Du den Anteil ermittelt oder gedenkst ihn zu ermitteln und die Anteile abzugrenzen?


    Entgegen mancher Threads habe ich gelesen, dass ich die Umsatzsteuer voll geltend machen kann, ....

    ?(


    .... wie ich diese buchen muss.

    Wer nach "buchen" fragt, sollte auch die genutzte Software/-version genau benennen. ;)


    Kann ich die Ust in Höhe von 434,13 auf das Konto 1770 SKR 03 als Ausgabe buchen?

    Und wie würdest Du in diesem Fall gedenken, Deine Privatanteile abzugrenzen?

  • da unter 50% betriebliche Nutzung.

    zwischen 10% u. 50% Betriebliche Nutzung könnte es als sogenanntes "Gewillkürtes" Betriebsvermögen aktiviert werden.

    D.h. es ist in eine Liste (Anlagevermögen) einzutragen.

    Die 19% USt. (VSt.) wird beim Einbuchen automatisch auf das VSt.-Konto 1576 (SKR03) gebucht.

    Auch bei Fahrräder gilt die 1%-Methode o. die Pflicht ein "Fahrradbuch" zu führen.

    • Offizieller Beitrag

    zwischen 10% u. 50% Betriebliche Nutzung könnte es als sogenanntes "Gewillkürtes" Betriebsvermögen aktiviert werden.

    Auch bei Fahrräder gilt die 1%-Methode o. die Pflicht ein "Fahrradbuch" zu führen.

    ?(

    ich habe mir vor kurzem ein E-Bike in Höhe von 2719,04 gekauft.

    :!:


    Gesetze lesen...

    Und zwar in der allerneuesten Version. ;)


    eher Stb fragen!

    Das wäre in der Tat in diesem Fall auch mein Ratschlag.

  • Auch bei Fahrräder gilt die 1%-Methode o. die Pflicht ein "Fahrradbuch" zu führen.

    Zitat

    Die sogenannte 1 % - Methode wurde ursprünglich für die Besteuerung der privaten Nutzung eines Betriebs-Pkw eingeführt und von der Finanzverwaltung auf die private Nutzung von Fahrrädern übertragen. Daraus folgt: Alternativ zur pauschalen Ermittlung der auf die Privatfahrten entfallenden Kosten über die 1 % - Methode kann für ein Betriebsfahrrad auch ein Fahrtenbuch geführt werden.

    Da die betrieblichen und privaten Fahrten dort getrennt erfasst werden, lassen sich die in einem Jahr insgesamt angefallenen Fahrradkosten exakt auf den betrieblichen und privaten Bereich verteilen. Entscheiden Sie sich für das Führen eines Fahrtenbuchs und damit für die Ermittlung der durch Ihre privaten Fahrten tatsächlich entstandenen Kosten, werden Sie in der Regel steuerlich besser gestellt, denn die pauschale Kostenermittlung über die 1 % - Methode führt oft zu einer (zu) hohen Betriebseinnahme.

    Zitat

    Die Anschaffungskosten eines E-Bikes werden regelmäßig den Grenzwert von 800 EUR netto für geringwertige Wirtschaftsgüter übersteigen. Die Anschaffungskosten müssen also aktiviert und über 7 Jahre abgeschrieben werden. Die Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 sehen kein spezielles Konto für E-Bikes vor. Es kann somit

    • das Konto "sonstige Transportmittel" 0380 (SKR 03) bzw. 0560 (SKR 04) verwendet werden oder
    • ein neu einzurichtendes Konto, z. B. "E-Bike" 0330 (SKR 03) bzw. 0530 (SKR 04).
    • Offizieller Beitrag

    zwischen 10% u. 50% Betriebliche Nutzung könnte es als sogenanntes "Gewillkürtes" Betriebsvermögen aktiviert werden.

    1%-Methode

    ?(