Arbeitszimmer in selbstgenutzter Immobilie 2019

  • Hallo,


    ich habe ein Arbeitszimmer in einer selbstgenutzten Immobilie. Bis zur Version von 2018 ließen sich die Nebenkosten für das Haus unter "Immobilien > selbsgenutztes Objekt" eintragen. Nun ist angeblich alles einfacher geworden. Aber wie funktioniert es?


    "Unter Verwaltung > Arbeitszimmer" findet sich ein Betrag, der vermutlich die Abschreibung der Immobilie ist. Aber wo finde ich die Immobilie? Wo kann ich Strom, Wasser, Gas etc. eintragen?


    Ich habe vorgestern bei Buhl angefragt, aber die Antwort lässt auf sich warten... und die Steuererklärung muss fertig werden. Ich wäre dankbar für Hilfe!


    Gruß


    affe

  • Danke für die Links. Da wird aber ja im Prinzip nur mitgeteilt, dass das ersatzlos getrichen ist. Ich denke, ich werde irgendwie versuchen, das Vorjahresprogramm zu nutzen oder das händisch aufzustellen. Finde es aber ganz großen Mist. Und wenn das nicht behoben wird, dann wohl nächstes Jahr kein WISO Steuer mehr... Denn eigentlich wäre meine Steuererklärung seit einiger Zeit fertig gewesen, wenn es da jetzt nicht hängen würde. Und das ist einfach keine Hilfe so...

    • Offizieller Beitrag

    Finde es aber ganz großen Mist. Und wenn das nicht behoben wird, dann wohl nächstes Jahr kein WISO Steuer mehr... Und das ist einfach keine Hilfe so...

    Deshalb habe ich dahin verlinkt, damit auch Du meinen Hinweis liest und ein entsprechendes Ticket beim Support aufmachst, in dem Du auf die Problematik/Wichtigkeit aufmerksam machst. Nur so kann das etwas werden.


    Den Thread hier dann netter Weise insoweit auf dem Laufenden halten.

  • Ich habe mich bereits an den Support gewandt. Vorgestern um die Mittagszeit. Bisher keine Antwort... und da meine Steuererklärung inzwischen drängt, hatte ich es dann halt hier nochmal versucht.


    Und vielen Dank für deine Mühe!

  • Antwort des Supports:


    Aus der Einkommensteuererklärung wurde die Erfassungsmaske für selbstgenutzte Immobilien entfernt, da diese nicht absetzbar sind. Befand sich in einer selbstgenutzten Immobilie im Vorjahr ein Arbeitszimmer, dann finden Sie dieses nun im Thema "Verwaltung". Die dortigen Daten konnten leider nur in Summe aus dem Vorjahr übernommen werden.

    Für weitere Fragen, Anregungen und Hinweise stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

  • Meine Antwort:


    Wenn ich Ihre Antwort richtig interpretiere, lassen sich die Daten für die Immobilie in der neuen Programmversion nicht mehr erfassen. Damit lässt sich das Arbeitszimmer nicht mehr vernünftig erfassen. Ich kann die Nebenkosten für das Haus nicht eintragen, ohne dass der aus dem Vorjahr übernommene Vertrag gelöscht wird. Außerdem hätte die Notwendigkeit bestanden, dass ich an den Kosten für das Haus etwas korrigiere. Dies ist also auch nicht möglich.


    Sie sollten diese Verschlechterung des Programmes dringend rückgängig machen, ansonsten erfüllt es seinen Zweck nicht mehr. Ich hänge nun seit mehreren Tagen an der Steuererklärung, weil die Erfassung des Arbeitszimmers nicht möglich ist.
    Nun werde ich die Kosten also von Hand aufstellen und dazu legen und dem Finanzamt mitteilen, dass leider mein Steuerprogramm an dieser Stelle seinen Zweck nicht erfüllt. Und im nächsten Jahr werde ich das Programm nicht mehr kaufen, wenn dieser Fehler nicht behoben wird.

  • Ich habe genau das gleiche Problem, werde jetzt alles manuell untere "Weitere Ausgaben, die auf das gesamte Haus entfallen" eintragen müssen. Dabei werde ich die Eingaben vom Vorjahr berücksichtigen



    Ich werde das auch dem Support melden.


    Außerdem scheint mir das Programm auch einen Berechnungsfehler zu machen, da die AfA nur zur Hälfte berücksichtigt wird, angeblich, weil mir das Haus zusammen mit meiner Frau gehört und "insgesamt entstandene Aufwendungen nur entsprechend meinem Eigentumsanteil abziehbar sind". Da ich das Arbeitszimmer jedoch alleine nutze, ergibt dies keinen Sinn (es wird ja schon nur der Flächenanteil des Arbeitszimmers berücksichtigt). Bis zum letzten Jahr wurde die AfA noch korrekt mit 100% * Flächenanteil Arbeitszimmer berechnet. Edit: Doch keine falsche Berechnung, sondern eine Angabe falsch gewählt. Dieser Post hat mich auf die Spur gebracht: Häusliches Arbeitszimmer, Miteigentum . Warum ich verwirrt war: Nur ich nutze ein Arbeitszimmer, meine Frau nicht, daher habe ich die Frage: "Nutzt jeder Ehepartner ein separates Arbeitszimmer?" mit "nein" beantwortet. Vielleicht wäre es besser, die Frage andersherum zu stellen: "Wird ein Arbeitszimmer gemeinsam genutzt?"