Erhaltungsaufwendung bei Vermietung über mehrere Jahre verteilen

  • Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage.

    In meinem Haus habe ich den vermieteten Teil aufwendig umgebaut. Von Okt 2018 - bis jetzt (Juli 2019).

    Die Aufwendungen möchte ich über 5 Jahre absetzen. Teile ich das in 2 Teile (Rechnungen aus 2018 und solche aus 2019)??

    - in welchem Jahr und ab wann kann ich was geltend machen??

    Besten Dank euch!!

    Christoph

    • Offizieller Beitrag

    Es gilt das Zufluss-/Abfluss-Prinzip des § 11 EStG.


    Zu beachten ist weiterhin, ob nicht eine wesentliche Verbesserung der Substanz eingetreten ist oder gar neue Wohnfläche geschaffen wurde. Dann wären es nachträgliche Herstellungskosten (Anschaffungskosten). U.U. dann auch erst zum Zeitpunkt der Fertigstellung/Bauabnahme.