Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Aufwendungen für Steuerberatungskosten:
Da wir nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet waren, haben wir diese erst kürzlich für die letzten möglichen Jahre gesammelt eingereicht. Da wir mit dem Thema Steuern ziemlich auf Kriegsfuß standen und es auch einen komplexeren Aufwand in der Vergangenheit gab, haben wir hierfür die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch genommen, plane dies aber künftig wieder eigenständig zu bearbeiten. Nun meine Frage zu den Aufwendungen für die Erstellung der Steuererklärung für die Jahre 2015 bis 2017: Wann kann ich Kosten anteilig geltend machen, da ich die Rechnung des Steuerberaters erst in 2019 bezahlt habe? Erst mit der Steuererklärung im nächsten Jahr, also 2020 (und das eben auch rückwirkend für die gesamten Jahre) ?
Wie trage ich dies am besten in der Software ein, um kenntlich zu machen, dass es die vorhergehenden Jahre miteinbezieht ?
Vielen lieben Dank im Voraus