Aufbewahrungspflicht

  • Guten Tag liebes Forum,


    jetzt musste passieren was ich mir fast niemals hätte zu träumen gewagt.


    Ein Wasserschaden hat die eingereichten und akzeptierten Steuerunterlagen der letzten 5 Jahre mehr oder weniger komplett unbrauchbar gemacht. Da ich als Privatperson diese 10 Jahre (?) aufheben muss nun meine Frage, werden die Dokumente vorsorglich auch von dem FA (digital) archiviert? Es geht mir um Rechnungen, Fahrtenbuch, Reisetätigkeiten etc. die bereits anerkannt wurden. Das eine oder andere ließe sich womöglich nochmals beschaffen/ausdrucken, aber es gibt auch Dinge da sieht es schlecht aus.

    Sind unsere Finanzämter schon so modern?


    Viele Grüße

    Hans

    • Offizieller Beitrag

    Da ich als Privatperson diese 10 Jahre (?)

    Das stimmt so allgemein nicht.

    Sind unsere Finanzämter schon so modern?

    Ich glaube nicht. Aber warum auch - Du mußt aufbewahren, nicht das FA. Wenn die auch noch alles digitalisieren würden, so würden die sicher kaum die Bearbeitung der Steuererklärungen schaffen.

  • Das stimmt so allgemein nicht.

    Wie wäre es denn genau richtig?

    Ich glaube nicht. Aber warum auch - Du mußt aufbewahren, nicht das FA. Wenn die auch noch alles digitalisieren würden, so würden die sicher kaum die Bearbeitung der Steuererklärungen schaffen.

    Arbeitet hier jemand beim FA und kann das konkret beantworten?

  • Die Aufbewahrungspflichten hängen auch ein wenig von den erklärten Einkünften ab. Wenn du "nur" unselbständige Tätigkeit hast, kannst du im Prinzip nach Bestandskraft des Bescheides alles bis auf Handwerkerrechnungen vernichten. Die Frage ist, ob es sinnvoll ist. Handwerkerrechnungen müssen zwei Jahre aufbewahrt werden, auch von Privatpersonen.


    Sind selbständige Tätigkeiten dabei, unterliegst du anderen Aufbewahrungsvorschriften (bis zu 10 Jahre, je nach Art der Unterlage). Hier kannst du dich darüber schlau machen https://www.akademie.de/wissen/aufbewahrungsfristen


    Das Finanzamt hat zwar in den Steuerakten einiges, aber du weißt ja sicher selber, dass Belege zurückgesandt werden - Kopien werden hier nicht gemacht (und müssen es auch nicht). Wenn du über Elster einreichst, musst du ja überhaupt keine Belege mehr einreichen (wenige Ausnahmen wie Spendenbescheinigungen) - das Finanzamt fordert dann an, was es haben will.


    Etwas anderes ist dann noch die Aufbewahrung für andere Zwecke wie Versicherungen etc. Wenn deine Policen dabei sind, könnte es schon schwierig werden (Auszahlung von Lebensversicherungen nur nach Vorlage der Originalpolice u.a.).

    Arbeitet hier jemand beim FA und kann das konkret beantworten?

    Da reicht die Kenntnis der AO aus