Könnte mir bitte jemand die Frage beantworten, ob ich die für das Steuerjahr 2017 in Italien gezahlte Einkommensteuer in meiner Einkommensteuererklärung für 2018 in Abzug bringen kann?
Vielen Dank.
Könnte mir bitte jemand die Frage beantworten, ob ich die für das Steuerjahr 2017 in Italien gezahlte Einkommensteuer in meiner Einkommensteuererklärung für 2018 in Abzug bringen kann?
Vielen Dank.
Wieso sollte der deutsche Staat dir Steuern erstatten, die der italienische Staat kassiert hat? Im Gegenteil - möglicherweise erhöhen die Einkünfte aus Italien noch deine deutsche Steuer (Progressionsvorbehalt). Das hängt von den Regelungen im DBA Deutschland - Italien ab. Dies solltest du studieren.
Allerdings gehört das in die deutsche Steuererklärung 2017!
Könnte mir bitte jemand die Frage beantworten, ob ich die für das Steuerjahr 2017 in Italien gezahlte Einkommensteuer in meiner Einkommensteuererklärung für 2018 in Abzug bringen kann?
Wie kommt man auf so eine Idee?
Steuersparer suchen überall Gelegenheiten - ob es möglich und sinnvoll ist oder nicht.
Wieso sollte der deutsche Staat dir Steuern erstatten, die der italienische Staat kassiert hat? Im Gegenteil - möglicherweise erhöhen die Einkünfte aus Italien noch deine deutsche Steuer (Progressionsvorbehalt). Das hängt von den Regelungen im DBA Deutschland - Italien ab. Dies solltest du studieren.
Allerdings gehört das in die deutsche Steuererklärung 2017!
Offensichtlich ist im Süden Deutschlands noch nicht angekommen, dass unter bestimmten Bedingungen zwischen Deutschland und Italien kein Progressionsvorbehalt angewendet werden darf, unabhängig vom DBA.
Könnte mir bitte jemand die Frage beantworten, ob ich die für das Steuerjahr 2017 in Italien gezahlte Einkommensteuer in meiner Einkommensteuererklärung für 2018 in Abzug bringen kann?
Wie kommt man auf so eine Idee?
Sicher ist auch Ihnen das Sprichwort bekannt "Es gibt keine dummen Fragen, es gibt nur dumme Antworten".
Nicht zu antworten wäre in Ihrem Fall die bessere Wahl gewesen.
Sicher ist auch Ihnen das Sprichwort bekannt "Es gibt keine dummen Fragen, es gibt nur dumme Antworten".
Das Sprichwort kenne ich, nur gibt es immer Ausnahmen von der Regel.
Nicht zu antworten wäre in Ihrem Fall die bessere Wahl gewesen.
In Deinem Fall wäre es die bessere Wahl gewesen, Dich direkt an einen Steuerberater zu wenden. Denn das darf das Forum nun mal nicht leisten.
Offensichtlich ist im Süden Deutschlands noch nicht angekommen, dass unter bestimmten Bedingungen zwischen Deutschland und Italien kein Progressionsvorbehalt angewendet werden darf, unabhängig vom DBA.
(Progressionsvorbehalt). Das hängt von den Regelungen im DBA Deutschland - Italien ab. Dies solltest du studieren.
Deshalb ja mein Hinweis auf das DBA - ohne Kenntnisse des Sachverhalts kann man nicht mehr sagen (dürfen wir hier auch nicht, da Steuerberatung). Ich gbaube, die Regelungen ganz gut zu kennen.
Aber abgesegen davon: dieser Sachverhalt gehort in die Erklärung 2017 und nicht 2018, unabhängig von der steuerlichen Beurteilung.
Die Frage beantworten kann und darf im Enteffekt nur ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe - hat nämlich nichts mit Programmbedienung zu tun.
Offensichtlich ist im Süden Deutschlands noch nicht angekommen, dass unter bestimmten Bedingungen zwischen Deutschland und Italien kein Progressionsvorbehalt angewendet werden darf, unabhängig vom DBA.
Wenn Du das weißt, dann verstehe ich Deine Frage nach dem "ob" nicht. Dann kennst Du doch sicher die Bedingungen.