Eingabe erstes Jahr vermietete Wohnung

  • Hallo Zusammen,


    ich mache seit Jahren meine Steuer mit dem Wiso Steuerprogramm und bisher hat es immer recht gut geklappt und mein Verständnis hat gereicht :)

    Jetzt habe ich aber seit Januar 2018 eine vermietete Eigentumswohnung und stoße an Grenzen. Ich habe verstanden, dass ich einmal den Gebäudeanteil ermitteln muss, da der "Boden" nicht mit zum abzugsfähigen Anteil gehört. Meine Frage allerdings dazu, wird ein über 10.000qm Grundstück (Häuser, Nebengelände wie Wiesen, Mülleimerplatz, Garagenhof..) genauso betrachtet wie ein 250qm Grundstück eines EFH? Weil sonst ist der Anteil bei über 40% zum Gebäudeanteil :wacko:


    Was mich aber auch noch interessiert, wo gebe ich die ganzen Renovierungs und Sanierungskosten ein? Ich habe die Wohnung kernsaniert (Elektrik, Fenster, Türen, Böden, Wände verputzt...) Trage ich das alles bei den Erhaltungsaufwendungen ein? Hier gelten doch die 15% vom ?? Kaufpreis/Gebäudeanteil?


    Danke und Grüße


    Peter

    • Offizieller Beitrag

    ich mache seit Jahren meine Steuer mit dem Wiso Steuerprogramm

    Und welchem? ?(


    Meine Frage allerdings dazu, wird ein über 10.000qm Grundstück (Häuser, Nebengelände wie Wiesen, Mülleimerplatz, Garagenhof..) genauso betrachtet wie ein 250qm Grundstück eines EFH? Weil sonst ist der Anteil bei über 40% zum Gebäudeanteil

    Das kommt darauf an. Nicht umsonst geht es bei bestimmten Objekten nicht ohne Wertgutachten, da ja meist schon die Banken verlangen/fertigen.


    Was mich aber auch noch interessiert, wo gebe ich die ganzen Renovierungs und Sanierungskosten ein? Ich habe die Wohnung kernsaniert (Elektrik, Fenster, Türen, Böden, Wände verputzt...) Trage ich das alles bei den Erhaltungsaufwendungen ein? Hier gelten doch die 15% vom ?? Kaufpreis/Gebäudeanteil?

    Eben, es kommt darauf an. Und genau da leitet Dich Dein Programm, welches auch immer es sein mag, genau an.


    Und bitte künftig die Forenregeln beachten und keine derartigen Sammelthreads mehr erstellen, damit die Forumssuche sinnvoll nutzbar bleibt.


    Im Zweifel würde ich zur Hinzuziehung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe raten.

    • Offizieller Beitrag

    Wie hast Du das mit dem Zitieren oben hinbekommen? Da blickt man ja kaum durch.



    Bei ETWs ergeben sich die Grubo- und Gebäudeanteile doch üblicherweise aus dem Kaufvertrag.

  • Ja da hast Du recht :)


    Im Kaufvertrag steht mein Anteil und die Gesamtefläche. Da es sich aber um einen Wohnkomplex handelt, sind dort 11.500qm angegeben. Diese teilen sich aber in Gebäude und Freiflächen auf. Ich habe mal gehört, dass solche Grundstücke anderes bewertet werden als mit der üblichen Berechnung. Aber ich finde nichts was mich schlaucher macht. Werde morgen mal den Verwalter anrufen, der muss es ja wissen. Danke

    • Offizieller Beitrag

    Im Kaufvertrag steht mein Anteil und die Gesamtefläche. Da es sich aber um einen Wohnkomplex handelt, sind dort 11.500qm angegeben. Diese teilen sich aber in Gebäude und Freiflächen auf.

    Da sollten dann im Kaufvertrag auch die Miteigentumsanteile und der Wert des anteiligen GruBo stehen, ist eigentlich üblich so.


    Ich habe mal gehört, dass solche Grundstücke anderes bewertet werden als mit der üblichen Berechnung.

    Meine Frage allerdings dazu, wird ein über 10.000qm Grundstück (Häuser, Nebengelände wie Wiesen, Mülleimerplatz, Garagenhof..) genauso betrachtet wie ein 250qm Grundstück eines EFH?

    Aber genau gehört doch zu einem Wohnobjekt und ist letztlich ganz normales Bauland, das auch zu entsprechenden Werten gehandelt wird.


    Werde morgen mal den Verwalter anrufen, der muss es ja wissen.

    Dafür müsste er aber die Werte zum Zeitpunkt Deines Kaufes wissen und das ist schlicht einfach gar nicht seine Aufgabe. Der verwaltet das Objekt für die Eigentümer, deren Werte interessieren ihn gar nicht.

  • Als Anhaltspunkt für die Ermittlung des Wertes von Grund und Boden können die inzwischen (ausser in Bayern) öffentlich einsehbaren Bodenrichtwerte gelten. Diese werden - falls nicht andere Werte nachweisbar sind - vom FA herangezogen.

  • Was mich aber auch noch interessiert, wo gebe ich die ganzen Renovierungs und Sanierungskosten ein? Ich habe die Wohnung kernsaniert (Elektrik, Fenster, Türen, Böden, Wände verputzt...) Trage ich das alles bei den Erhaltungsaufwendungen ein? Hier gelten doch die 15% vom ?? Kaufpreis/Gebäudeanteil?


    Danke und Grüße


    Peter

    Und hier liegen möglicherweise Anschaffungskosten vor (Stichwort anschaffungsnahe Aufwendungen). Die 15% gelten - wenn ich mich richtig erinnere - von den Anschaffungskosten für das Gebäude! "Kernsanierung" deutet auf Anschaffungskosten hin.

  • Hallo,

    danke für die Antworten. Das Thema Grund und Gebäude habe ich. Jetzt meine Frage, wo gebe ich die Sanierungskosten unter 15% ein? Und diese dann netto? Wiso ist genial, aber bei dem Thema Immobilien bleiben bei mir zuviele Fragen offen und es wird nicht gut erklärt. Ich kann zwar beim Kaufpreis die Kosten ÜBER 15% eintragen, aber es wird nicht hingewiesen wie ich die Kosten unter 15% ansetzen.


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    danke für die Antworten. Das Thema Grund und Gebäude habe ich. Jetzt meine Frage, wo gebe ich die Sanierungskosten unter 15% ein? Und diese dann netto? Wiso ist genial, aber bei dem Thema Immobilien bleiben bei mir zuviele Fragen offen und es wird nicht gut erklärt. Ich kann zwar beim Kaufpreis die Kosten ÜBER 15% eintragen, aber es wird nicht hingewiesen wie ich die Kosten unter 15% ansetzen.


    Danke!

    Es gibt doch nur Erhaltungsaufwendungen und/oder Herstellungskosten/Anschaffungskosten. Da ist die mögliche Auswahl ja nun nicht wirklich riesig.



    Ich würde bei einer "Kernsanierung" immer von (nachträglichen) Herstellungskosten bzw. anschaffungsnahem Aufwand ausgehen, da die Wohnung bzw. das Haus durch die Baumaßnahmen in dem/n Kernbereich/en wesentlich verbessert wird und der Gebrauchswert des Gebäudes/Objektes erheblich steigt.

  • Ich kann zwar beim Kaufpreis die Kosten ÜBER 15% eintragen, aber es wird nicht hingewiesen wie ich die Kosten unter 15% ansetzen.

    Um @miwe24 noch zu konkretisieren: alle Kosten sind anschaffungsnaher Aufwand! Anschaffungskosten liegen nämlich vor, Lies einmal das entsprechende BMF-Schreiben (BMF IV C 3 - S 2211 - 94/03, BStBl. 2003 I S. 386).

  • Ich kann zwar beim Kaufpreis die Kosten ÜBER 15% eintragen, aber es wird nicht hingewiesen wie ich die Kosten unter 15% ansetzen.

    Um @miwe24 noch zu konkretisieren: alle Kosten sind anschaffungsnaher Aufwand! Anschaffungskosten liegen nämlich vor, Lies einmal das entsprechende BMF-Schreiben (BMF IV C 3 - S 2211 - 94/03, BStBl. 2003 I S. 386).

    Ja, aber nur wenn die Kosten ÜBER 15% des Gebäudewert betragen. Ansonsten nicht. Die Frage die sich mir stellt, wo trage ich es ein. Ich denke dann unter Erhaltungsaufwendungen und diese dann netto?

    • Offizieller Beitrag

    Ja, aber nur wenn die Kosten ÜBER 15% des Gebäudewert betragen. Ansonsten nicht.

    Eben nicht, denn:

    Ich würde bei einer "Kernsanierung" immer von (nachträglichen) Herstellungskosten bzw. anschaffungsnahem Aufwand ausgehen, da die Wohnung bzw. das Haus durch die Baumaßnahmen in dem/n Kernbereich/en wesentlich verbessert wird und der Gebrauchswert des Gebäudes/Objektes erheblich steigt.

  • Nein, dass ist nicht korrekt. Erhaltungswaufwendungen: "

    Erhaltungsaufwand setzt begrifflich voraus, dass etwas bereits Bestehendes instand gesetzt, instand gehalten oder zeitgemäß modernisiert wird." Das betrifft z.B. die Wohnungseingangstür, Fenster, Böden.... Was anderes habe ich nicht gemacht.

    Siehe auch Wiso: "

    Beispiele für Erhaltungsaufwand sind

    • Austausch der Abwasserrohre
    • Austausch der Fenster
    • Austausch der Heizung
    • Austausch von Zimmertüren
    • Beseitigen von Feuchtigkeitsschäden in einem bewohnten Haus
    • Beseitigen von Hausschwamm
    • Beseitigen von Setzrissen
    • Einbau einer Zentralheizung
    • Einziehen von Zwischendecken
    • Eliminieren von Brandspuren in einem bewohnten Haus
    • Erneuern des Außenputz
    • Erneuern der Fußböden
    • Erneuern eines Garagentors
    • Erneuern der Haustüranlage
    • Erneuern von Heizkörpern
    • Erneuern der Wasserleitungen
    • Modernisieren eines Bades
    • Modernisieren der Klingelanlage
    • Neueindecken des Daches
    • Renovieren der Elektroinstallation

    ...."

    Anders wäre es bei einer Erweiterung, Anbau usw. oder in den ersten 3 Jahren alles was über 15% hinausgeht. Daher gibt es ja diese ominöse 15% Regelung.


    Vielleicht habe ich mich mit "kernsaniert" falsch ausgedrückt. Ich habe alles machen lassen, dass die Wohnung wieder bewohnbar ist und auf der Höhe der Zeit ist.

    • Offizieller Beitrag

    Warum fragst Du uns überhaupt?


    Dann lies im Internet auf den einschlägig bekannten Seiten selber zu "Kernsanierungen" nach und mache das, was Du für richtig hältst. Ansonsten sollte man nicht mit Begriffen wie Kernsanierung um sich werfen, wenn diese ggf. gar nicht gegeben ist.


    Anders wäre es bei einer Erweiterung, Anbau usw.

    Das wäre noch einmal etwas ganz anderes, weil da neue Wohnfläche geschaffen würde. Das eine hat mit dem anderen nun rein gar nichts zu tun.


    Da unsere Meinung Dich eh nicht zu interessieren scheint, bin ich zumindest jetzt bei Dir raus.