Photovoltaikanlage angeben oder nicht?

  • Hallo,

    wir haben 2018 ein neues Haus gebaut mit einer Photovoltaikanlage.

    Richtig ans Netz genommen wurde die Photovoltaik aber erst im Februar 2019.

    Muss ich in meiner Steuererklärung für 2018 dann überhaupt Angaben zur Photovoltaik machen?

    Die Vorsteuer hätte ich vom Finanzamt aber gerne zurück; krieg ich die erst mit der Steuererklärung 2019?


    MfG

    Bernd

  • Wenn du dir die Vorsteuer holen willst, musst du dies 2018 machen - 2019 gehst du leer aus! Du hast schließlich deine Ausgaben 2018 gehabt und nicht 2019. Also EÜR für 2018 (sollte recht einfach sein, da eigentlich nur Anlagevermögen geschaffen wurde), daraus die Umsatzsteuererklärung generieren und absenden via Elster.

    Das ist alles in § 11 EStG geregelt - bei einer EÜR sind ganz strikt die Zahlungszeitpunkte steuerlich relevant.

  • Wenn du dir die Vorsteuer holen willst,


    Die Umsatzsteuererklärung ist regelmäßig bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt vom steuerpflichtigen Unternehmer einzureichen.
    Es sei denn es wird ein StBer. beauftrag der hat bis zum 31.Dez. Zeit.

  • Die Umsatzsteuererklärung ist regelmäßig bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt vom steuerpflichtigen Unternehmer einzureichen.
    Es sei denn es wird ein StBer. beauftrag der hat bis zum 31.Dez. Zeit.

    Ähem - das hat sich alles um 2 Monate verschoben ab dem Veranlagungsjahr 2018:

    Also 31. Juli ohne Steuerberater und 28. Februar 2020 mit Steuerberater...

  • Wenn du dir die Vorsteuer holen willst,


    Die Umsatzsteuererklärung ist regelmäßig bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt vom steuerpflichtigen Unternehmer einzureichen.
    Es sei denn es wird ein StBer. beauftrag der hat bis zum 31.Dez. Zeit.


    Die Frage war, ob für 2018 eine Erklärung abgegeben werden muss, und das hat @babuschka gemacht. Deine Antwort zur Frist ist etwas "daneben", die war überhaupt nicht gefragt.

  • Wenn du dir die Vorsteuer holen willst, musst du dies 2018 machen - 2019 gehst du leer aus! Du hast schließlich deine Ausgaben 2018 gehabt und nicht 2019. Also EÜR für 2018 (sollte recht einfach sein, da eigentlich nur Anlagevermögen geschaffen wurde), daraus die Umsatzsteuererklärung generieren und absenden via Elster.

    Das ist alles in § 11 EStG geregelt - bei einer EÜR sind ganz strikt die Zahlungszeitpunkte steuerlich relevant.


    Hallo,

    erstmal Danke für die Antworten!


    Noch eine Frage zur Umsatzsteuer:

    Wenn ich die Vorsteuer zurück haben will, dann muss ich ja in die Regelbesteuerung und nicht in die Kleinunternehmerregelung.


    Bei der Meldung der Anlage an den Energieversorger gab es das Formular "Umsatzsteuerausweis durch Einspeiser".

    Dort konnte man wählen zwischen

    - Privatperson (Gutschrift ohne Umsatzsteuer)

    - eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gutschrift ohne Umsatzsteuer)

    - Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStg (Gutschrift ohne Umsatzsteuer)

    - Unternehmer oder ein Betrieb gewerblicher Art


    Hier habe ich "Privatperson" ausgewählt.


    Dann gab es den Haken für

    "Ich unterliege als Unternehmer der Regelbesteuerung mit zur Zeit 19% Umsatzsteuer und bin somit zum gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer in Rechnungen berechtigt".


    Diesen Haken habe ich nicht gesetzt.


    War das jetzt richtig so? Bind ich jetzt in der Regelbesteuerung?


    MfG

    Bernd

    • Offizieller Beitrag

    War das jetzt richtig so? Bind ich jetzt in der Regelbesteuerung?

    Das hast Du Dir doch selber beantwortet:

    Hier habe ich "Privatperson" ausgewählt.

    Dann gab es den Haken für

    "Ich unterliege als Unternehmer der Regelbesteuerung mit zur Zeit 19% Umsatzsteuer und bin somit zum gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer in Rechnungen berechtigt".


    Diesen Haken habe ich nicht gesetzt.


    Du solltest Dich einmal dringend zum Thema Option zur Umsatzsteuer einlesen.

  • Das hast Du Dir doch selber beantwortet:...


    Du solltest Dich einmal dringend zum Thema Option zur Umsatzsteuer einlesen.


    Ich habe echt versucht micht da einzulesen, aber als Laie ist das nicht so einfach!

    Hab ich da jetzt einen Fehler gemacht? Ich bin doch kein Unternehmer ???


    Gruß

    Bernd

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin doch kein Unternehmer ???

    Du bist, unabhängig von Deinem umsatzsteuerlichen Wahlrecht (Option zur Umsatzsteuer), alleine schon durch den Verkauf der erzeugten Energie an den Energieversorger Unternehmer bzw. unternehmerisch tätig.

  • Du bist, unabhängig von Deinem umsatzsteuerlichen Wahlrecht (Option zur Umsatzsteuer), alleine schon durch den Verkauf der erzeugten Energie an den Energieversorger Unternehmer bzw. unternehmerisch tätig.

    Wieso bietet der Energieversorger dann überhaupt die Option "Privatperson" auf seinem Formular an? Das ist ja doof!


    Also muss ich richtigerweise

    "Unternehmer oder ein Betrieb gewerblicher Art"

    auswählen und den Haken setzen bei

    "Ich unterliege als Unternehmer der Regelbesteuerung mit zur Zeit 19% Umsatzsteuer und bin somit zum gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer in Rechnungen berechtigt".


    OK, dann ruf ich mal beim Energieversorger an und versuche das ändern zu lassen.


    Vielen Dank!


    Gruß

    Bernd