Absetzbarkeit Unfallversicherung Kinder

  • Ich würde gerne folgende Aussagen aus einer Antwort zu einem Einspruch gegen den Einkommenssteuerbescheid 2018 zur Diskussion stellen.

    - Grundsätzlich sind mit dem Anspruch auf Kindergeld und dem Kinderfreibetrag alle Aufwendungen für die Kinder abgegolten. Zusätzliche beschränkt abziehbare Sonderausgaben sind: Basis-Krankenversicherung, Schulgeld und Kinderbetreuungskosten.

    - Im Einkommenssteuergesetz gibt es keine zusätzliche Regelungen für den Ansatz von Aufwendungen für eine Unfallversicherung für Kinder

    - Berücksichtigung ist nur als sonstige Vorsorgeaufwendungen für Versicherungsnehmer möglich (leider schon ausgeschöpft)


    Ist diese Argumentationskette schlüssig?


    Vielen Dank.