Ich würde gerne folgende Aussagen aus einer Antwort zu einem Einspruch gegen den Einkommenssteuerbescheid 2018 zur Diskussion stellen.
- Grundsätzlich sind mit dem Anspruch auf Kindergeld und dem Kinderfreibetrag alle Aufwendungen für die Kinder abgegolten. Zusätzliche beschränkt abziehbare Sonderausgaben sind: Basis-Krankenversicherung, Schulgeld und Kinderbetreuungskosten.
- Im Einkommenssteuergesetz gibt es keine zusätzliche Regelungen für den Ansatz von Aufwendungen für eine Unfallversicherung für Kinder
- Berücksichtigung ist nur als sonstige Vorsorgeaufwendungen für Versicherungsnehmer möglich (leider schon ausgeschöpft)
Ist diese Argumentationskette schlüssig?
Vielen Dank.