Betriebsausgabe Kosmetik

  • Guten Tag,


    meine Frau hat ein Nebengewerbe angemeldet und vertreibt dort Kosmetik auf Provisionsbasis.


    Meine Frage ist nun, kann die Kosmetik, die Sie selbst verwendet und damit wirbt, als Betriebsausgabe voll oder teilweise abgesetzt werden?

    Nach meinem Verständnis ja, da Sie ja die Produkte zeigen muss und dies für den Betrieb notwendig ist.


    Wenn die Kosten abgesetzt werden können, unter welcher Kategorie fallen diese Kosten?

    Waren, Rohstoffe, ...

    oder sonstige Betriebsausgaben?


    Vielen Dank vorab!

    Gruß
    Goldfuchs

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage ist nun, kann die Kosmetik, die Sie selbst verwendet

    Was Sie selbst für Ihren täglichen Bedarf nutzt ist eine Privatentnahme uns als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern. Ein Bäcker o.ä., dessen Familie sich aus dem eigenen Laden versorgt, muss ja auch seine Entnahmen versteuern.


    und damit wirbt, als Betriebsausgabe voll oder teilweise abgesetzt werden?

    Und was sie bei Vorführungen extra verbraucht und aufträgt sind natürlich als Werbekosten etc. Betriebsausgaben.

  • Hallo,


    vielen Dank für die schnelle und sehr gute Rückmeldung!


    Diesbezüglich hätte ich noch eine Frage:

    Meine Frau erhält ja auch einen Rabatt auf die Kosmetik.

    Somit hat sie doch einen geldwerten Vorteil auf den Privatanteil der Kosmetik!?


    Ist dies korrekt und wie verbucht man diesen korrekt im Steuersparbuch (finde keine passende Kategorie bei der Einkommensteuererklärung)?

    Für solche Rabatte gibt es aber einen Freibetrag von 1080,- €, ist dies noch korrekt?


    • Offizieller Beitrag

    Diesbezüglich hätte ich noch eine Frage:

    Meine Frau erhält ja auch einen Rabatt auf die Kosmetik.

    Somit hat sie doch einen geldwerten Vorteil auf den Privatanteil der Kosmetik!?

    Du weißt wie man einen Privatanteil ermittelt, wenn er nicht geschätzt ist?


    Ist dies korrekt und wie verbucht man diesen korrekt im Steuersparbuch (finde keine passende Kategorie bei der Einkommensteuererklärung)?

    Für solche Rabatte gibt es aber einen Freibetrag von 1080,- €, ist dies noch korrekt?

    Was soll hier ein Rabattfreibetrag zu suchen haben, den ein Arbeitgeber bei seinen Arbeitnehmern für einen von ihm zugewendeten Sachbezug unter bestimmten Umständen berücksichtigen darf?

  • wenn man eine Rechnung hat, die zu 100% privat ist - egal mit welchen Rabatten, wird diese als EV gebucht - oder auch gar nicht!


    Und analog rechnet man Beträge aus, wenn Teil privat, Teil betrieblich!

  • wenn man eine Rechnung hat, die zu 100% privat ist - egal mit welchen Rabatten, wird diese als EV gebucht - oder auch gar nicht!

    So etwas wird überhaupt nicht gebucht - es gibt auch keinen Vorsteuerabzug hierfür.

  • Hallo,

    Zitat

    Du weißt wie man einen Privatanteil ermittelt, wenn er nicht geschätzt ist?

    Ich denke in diesem Fall könnte man das nur Schätzen oder man bräuchte ien sehr genaue Wage vor und nach jedem gewerblichebdingtem Einsatz...
    Da uns das zu kompliziert ist, setzen wir jetzt keinen gewerblichen Anteil an und somit ist die Kostmetik zu 100% privat.


    Zitat

    Was soll hier ein Rabattfreibetrag zu suchen haben, den ein Arbeitgeber bei seinen Arbeitnehmern für einen von ihm zugewendeten Sachbezug unter bestimmten Umständen berücksichtigen darf?


    Meine Frau erhält ja somit die Kosmetik zur Privatennutzung mit einem Rabatt, dies ist doch ein geldwerter Vorteil oder nicht?
    Meine Frage war, ob wir diesen geldwerten Vorteil in unserer Einkommensteuererklärung angeben müssen oder es den Freibatrag von 1080,- € noch gibt.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage war, ob wir diesen geldwerten Vorteil in unserer Einkommensteuererklärung angeben müssen oder es den Freibatrag von 1080,- € noch gibt.

    Was soll hier ein Rabattfreibetrag zu suchen haben, den ein Arbeitgeber bei seinen Arbeitnehmern für einen von ihm zugewendeten Sachbezug unter bestimmten Umständen berücksichtigen darf?