Wo sind Pflasterarbeiten und Zaunanlage einzutragen?

  • Hallo,

    ich sitze jedes Jahr vor dem gleichen Problem und finde einfach nicht, wo ich meine Werte eintragen muss.

    Wir haben ein selbstgenutztes Haus mit Vermietung. Kauf- und Herstellungskosten sind normal erfasst und werden über 40 Jahre abgeschrieben, zusätzlich ist bei uns noch die Denkmal-AfA relevant. Mit diesen Posten ist soweit alles klar.

    Nun haben wir auch den Hof neu pflastern und einen neuen Zaun bauen lassen. Im Steuerbescheid hat das Finanzamt für die Pflasterarbeiten eine Nutzungsdauer von 20 Jahren angesetzt, für die Zaunanlage 15 Jahre. Beides wurde nicht den Herstellungskosten des Hauses zugeschrieben, sondern wird separat betrachtet. Im WISO Programm finde ich aber keinen Punkt, wo ich diese Posten eintragen kann.

    Es gibt die Abschreibung (linear/degressiv), die ist nur für das Haus, bei weiteren Abschreibungen haben wir die Denkmal-AfA, bei den Werbungskosten gibt es noch die Abschreibung für Einrichtung und dann gibt es bei sonstigen Kosten noch die Herstellung von Garten und Grünanlagen. Bei keinem der Punkte habe ich die Möglichkeit die Nutzungsdauer 15 bzw. 20 Jahre auszuwählen, bzw. gibt es bei jedem Punkt auch immer nur einen Gesamtbetrag, den man auf die gleiche Dauer abschreibt.

    Habe ich etwas übersehen? In den vergangenen Jahren hatte ich die Werte immer an Art-fremden Stellen eingetragen, damit sie überhaupt erfasst sind, und das Finanzamt hat dann die Zahlen für sich korrigiert. Ich hätte meine Zahlen aber gern in Ordnung, weil man sonst jedes Jahr aufs Neue sucht und die kalkulierte Erstattung stimmt dann auch nie.

    Ich hoffe sehr, dass jemand ein ähnliches Problem bereits gelöst hat und einen Tipp für mich hat.


    Danke im Voraus

    Christiane

    • Offizieller Beitrag

    Habe ich etwas übersehen? In den vergangenen Jahren hatte ich die Werte immer an Art-fremden Stellen eingetragen, damit sie überhaupt erfasst sind,

    In den sonstigen Werbungskosten wären sie doch gut aufgehoben. Verbunden mit einer Aufstellung ist das für jeden nachvollziehbar.


    und das Finanzamt hat dann die Zahlen für sich korrigiert.

    Das FA hat zu Differenzierungs-/Überwachungszwecken durchaus noch andere (interne) Kennzahlen zur Verfügung, die im Vordruck nicht zur Verfügung stehen.


    Ich hätte meine Zahlen aber gern in Ordnung, weil man sonst jedes Jahr aufs Neue sucht und die kalkulierte Erstattung stimmt dann auch nie.

    An welcher Stelle eine Summe steht, hat nun keine Auswirkung auf das Ergebnis bzw. die Erstattung, sofern es sich um gleichartige Kosten mit identischer steuerlicher Folgewirkung handelt.

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Das hieße aber, dass ich die Abschreibung vorher selbst ermitteln muss, ohne Programmunterstützung. Und ich müsste eine Aufstellung mitschicken, wo doch sonst keine Belege mehr mitgeschickt werden sollen.

    Bei allen anderen Posten kann ich direkt die entstandenen Kosten eintragen und das Programm ermittelt die Abschreibung und auch im neuen Jahr den neuen Buchwert. Das wäre einfacher und ich müsste mir keine extra Notizen machen, um im nächsten Jahr noch zu wissen, wie ich das eingetragen habe.


    Bei den sonstigen Werbungskosten (Immobilien > Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen > 1) Objekt > Ausgaben (Werbungskosten) > Sonstige Kosten) passt es maximal mit in die "Weiteren Aufwendungen"? Dort stehen aber schon andere Aufwendungen, eine Vermischung finde ich unübersichtlich. Aber wahrscheinlich komme ich da nicht drumherum. Schade.

    • Offizieller Beitrag

    Das hieße aber, dass ich die Abschreibung vorher selbst ermitteln muss, ohne Programmunterstützung.

    Das ist bei 1/ oder 1/20 wohl kein wirkliches Problem, oder?


    Und ich müsste eine Aufstellung mitschicken, wo doch sonst keine Belege mehr mitgeschickt werden sollen.

    Könnte so sein, da nach dem Protokoll des Testversandes wohl nur die Summe übermittelt wird.


    Bei allen anderen Posten kann ich direkt die entstandenen Kosten eintragen und das Programm ermittelt die Abschreibung und auch im neuen Jahr den neuen Buchwert. Das wäre einfacher und ich müsste mir keine extra Notizen machen, um im nächsten Jahr noch zu wissen, wie ich das eingetragen habe.

    Das ist aber an dieser Stelle so wohl nicht von ELSTER vorgesehen und kann somit dann auch vom Programm nicht bereitgestellt werden.


    Bei den sonstigen Werbungskosten (Immobilien > Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen > 1) Objekt > Ausgaben (Werbungskosten) > Sonstige Kosten) passt es maximal mit in die "Weiteren Aufwendungen"? Dort stehen aber schon andere Aufwendungen, eine Vermischung finde ich unübersichtlich. Aber wahrscheinlich komme ich da nicht drumherum.

    Für irgend etwas muss man sich entscheiden. Im Zweifel könnte man auch den Bearbeiter anrufen und ihn fragen, an welcher Stelle er die Aufstellung gerne hätte und wo sie vielleicht per ELSTER übermittelt wird. Dann netter Weise hier im Thread ergänzen.



  • Danke. Ich werde es in den Weiteren Aufwendungen auflisten, also so wie in den Screenshots gezeigt.

    Hatte nur gedacht, dass es eine Programmunterstützung wie bei den anderen Abschreibungen gibt und ich sie vielleicht einfach nur nicht finde.

    • Offizieller Beitrag

    Danke. Ich werde es in den Weiteren Aufwendungen auflisten, also so wie in den Screenshots gezeigt.

    Im Zweifel könnte man auch den Bearbeiter anrufen und ihn fragen, an welcher Stelle er die Aufstellung gerne hätte und wo sie vielleicht per ELSTER übermittelt wird. Dann netter Weise hier im Thread ergänzen.