Privatanteile bei KfZ Verkauf innerhalb des Jahres

  • Hallo ihr Lieben!


    Ich habe nur eine kurze Frage, wie ihr das behandeln würdet:


    - altes KfZ wurde im laufenden Jahr verkauft, neues KfZ angeschafft. Beide Autos wurden/werden mit Fahrtenbuch gefahren und der Privatanteil wird bei jeder Ausgabe unterjährig anteilig schon einmal auf die entsprechenden Konten abgeführt, sodass uns am Jahresende nicht die USt umhaut. (Alles so besprochen mit dem FA)


    Nachdem wir im Frühjahr leider einen Todesfall in der Familie hatten, sind wir im 1. HJ mit dem alten PKW natürlich deutlich mehr private km gefahren als sonst. Nach Berechnung in WISO Fahrtenbuch beläuft sich dieser auf: 70% privat, 30% betrieblich. (Vorher: ca 30-40 % Privat, 60-70 % Betrieblich). Ich nehme aber stark an, dass wir diese Privat-km wieder betrieblich rausgefahren hätten, sodass wir am Jahresende wieder bei 60-70 % betrieblich gewesen wären.


    Der neue PKW wird nun weniger betrieblich gefahren (weil sich die Last nun auf 2 neu gekaufte Autos aufteilt und nicht nur mehr auf eines), sodass wir dort schonmal einen Privatanteil von 70% angenommen haben. Auch dieser wird unterjährig direkt nach Ausgabe wieder gebucht.


    Ich würde gern den privaten Anteil des alten PKW schon einmal buchen, sodass dieses Auto komplett aus dem Unternehmen raus ist (finde ich übersichtlicher).


    Meine Fragen dazu:

    - Würdet ihr die Privatanteile des alten (verkauften) PKW jetzt schon ausbuchen oder die Werte am Jahresende mit dem neuen PKW zusammenziehen? (Darf man das überhaupt? -> Saldierungsverbot=?)

    - Dazu gehört auch der Privatanteil an der anteiligen Abschreibung für das 1.HJ (danach wurde er verkauft)

    - Sollte ich die tatsächliche Nutzung des 1. HJ ansetzen (die ja durch den Todesfall außergewöhnlich war) für die Ermittlung der Privatanteile alter PKW oder nach dem gehen, was wir die letzten 2 Jahre mit dem alten PKW gefahren sind?


    Ich bin mir da unschlüssig. Wahrscheinlich müssen wir den Nachteil ziehen, der uns durch die private Nutzung wegen der Beerdigung entstanden ist und ich würde den tatsächlichen (sehr hohen) Privatanteil für den alten PKW ansetzen. Diesen würde ich jetzt buchen und dann am Jahresende für das 2. HJ und den neuen PKW alles noch einmal machen mit den Ausgaben, die für den neuen PKW angefallen sind und den tatsächlichen Privatanteilen des neuen PKW.


    Ich freue mich auf eure Ideen und Meinungen! Ich hoffe, man konnte das so nachvollziehen :)


    Schönes Wochenende-


    LG Marlen :)

    • Offizieller Beitrag

    ..... oder die Werte am Jahresende mit dem neuen PKW zusammenziehen? (Darf man das überhaupt?

    Nein, das darf man nicht. Und die Kosten sind entsprechend natürlich auch abzugrenzen.


    Wahrscheinlich müssen wir den Nachteil ziehen, ...

    Warum Nachteil? Verstehe ich nicht. Das ist nun einmal das Ergebnis der tatsächlichen Verhältnisse laut Fahrtenbuch. Warum sollte die Allgemeinheit (also wir) Eure Kosten für Privatfahrten tragen? ?(

  • Danke miwe für den Hinweis. Das dachte ich mir bereits, so werde ich das dann auch handhaben.

    Der Nachteil war u.a. auf den Todesfall bezogen, aber dann habe ich das vermutlich nicht gut genug erklärt.

    LG :)

  • achso: manchmal wird ja davon geschrieben, dass nur ein repräsentativer Zeitraum von 3 Monaten für die Berechnung der Privatanteile herangezogen wird. Deshalb die 2. Frage.


    Ein produktives Wochenende euch :)