Arbeitslohn im Ausland angeben

  • Hallo,


    nachdem ich verschiedene Aussagen in der Hilfe, Internet und vom Finanzamt bekommen habe, bin ich etwas verwirt und suche Hilfe hier im Forum.


    Meine Situation in 2018 ist folgendens:
    Januar - Mai: Wohnsitz und Einkommen in Deutschland

    Juni - Dezember: Einkommen in UK, Wohnsitz in Deutschland bleibt jedoch bestehen


    Laut Aussage vom Finanzamt muss ich mein Einkommen aus UK lediglich in Anlage N angeben, die jeweiligen Belege einreichen und die Anlage N-AUS gar nicht ausfüllen. Steuer:Web bzw. die Steuer:Hilfe verweist jedoch immer auf die Anlage N-AUS.


    Gibt es Nutzer mit einem ähnlichen Fall oder Erfahrungen?


    Ich bin über jede Hilfe dankbar! :thumbup: