Familienstand

  • Hallo,

    ich habe wiso ausgefüllt:

    Ehemann Familienstand verheiratet (bis zu seinem Tod März 2018), dann eben "verstorben" mit Datum angegeben.

    Am Ende kommt immer die Nachricht:

    "Sie haben als Familienstand verheiratet angegeben. Sie haben jedoch auch angegeben, dass N.N. verstorben ist. Bitte kontrollieren Sie Ihre Angaben. Diesen Fehler müssen Sie vor der Abgabe korrigieren."

    Was kann ich tun?

    • Offizieller Beitrag

    Ende vom Jahr waren sie verwitwet, also nicht verheiratet.

    Der Familienstand ist aber aus der des Steuerpflichtigen/Ehemannes (ist ja nun immer noch aus organisatorischen gründen so) zu beantworten. Und da führt es in der Tat zu dem Hinweis, der auch keinen ELSTER-Versand zulässt.


    Was kann ich tun?

    Ich würde einmal ein Ticket beim Support aufmachen mit Hinweis auf diesen Thread. Den Thread dann bitte insoweit auf dem Laufenden halten.


    Hilfsweise könnte man das Sterbedatum weglassen und einen entsprechenden Hinweis in den ergänzenden Angaben anbringen. Ersatzweise könnte man auch in einem formlosen Begleitschreiben auf den Tod des Ehemannes hinweisen, da i.d.R. ja auch ein Erbschein vorgelegt werden sollte/muss.



    • Offizieller Beitrag

    Sicher heißt "i.d.R." nicht, daß es immer so ist - aber diese Erfahrung habe ich bei meinen Eltern nicht gemacht.

    Dann stelle man sich eine Steuererstattung oder Nachzahlung im fünf- oder sechsstelligen Bereich vor, ja das gibt es, und überlege dasselbe noch einmal.
    Oder noch einfacher: Ein insoweit ggf. falsch bekanntgegebener Steuerbescheid ist übrigens null und nichtig.


    Ergibt sich ja eigentlich auch aus dem Fakt der Hinterbliebenenrente .

    Was soll das denn damit zu tun haben? Ein Empfänger der Hinterbliebenenrente muss doch nicht gleichzeitig Gesamtrechtsnachfolger sein.

  • eine Steuererstattung oder Nachzahlung im fünf- oder sechsstelligen Bereich

    Das ist aber nun wirklich nicht die Regel ... :)



    Was soll das denn damit zu tun haben? Ein Empfänger der Hinterbliebenenrente muss doch nicht gleichzeitig Gesamtrechtsnachfolger sein.

    Vielleicht nicht generell, aber im Fall der TE ja wohl schon. Und genau darauf bezog sich mein Satz.

    • Offizieller Beitrag

    eine Steuererstattung oder Nachzahlung im fünf- oder sechsstelligen Bereich

    Das ist aber nun wirklich nicht die Regel ... :)

    Die Regel ist aber, dass ein umsichtig arbeitender Bearbeiter im FA den Erbschein anzufordern hat, bevor er eine Erstattung leistet. Geht diese nämlich nicht an den Gesamtrechtsnachfolger oder den von den Erben genannten berechtigten, dann ist der Betrag im Zweifel noch einmal auszuzahlen und die erste Auszahlung zurückzufordern (mit allen Risiko beim Eintreiben von Verbindlichkeiten). Und bei Nachzahlungen kann eine falsche Bekanntgabe ebenfalls teuer werden, wenn dadurch Forderungen verjähren. Und das ist der Grund, warum eben jeder gewissenhaft arbeitende FA-Bearbeiter die Rechtsnachfolge klärt bzw- klären sollte.


    Was soll das denn damit zu tun haben? Ein Empfänger der Hinterbliebenenrente muss doch nicht gleichzeitig Gesamtrechtsnachfolger sein.

    Vielleicht nicht generell, aber im Fall der TE ja wohl schon. Und genau darauf bezog sich mein Satz.

    Steht da irgend etwas von Gesamtrechtsnachfolge/Alleinerbe? Ich sehe da nichts.

  • Die Regel ist aber, dass ein umsichtig arbeitender Bearbeiter im FA den Erbschein anzufordern hat, bevor er eine Erstattung leistet. Geht diese nämlich nicht an den Gesamtrechtsnachfolger oder den von den Erben genannten berechtigten ...

    Dann ist es aber nicht "i.d.R." so, sondern eigentlich immer ("i.d.R." läßt ja auch Ausnahmen zu).

    Dann hatte ich wohl einfach nur "Glück" (wenn man es so nennen kann). Oder es lag an anderen Gründen, die ich nicht kenne - jedenfalls mußte ich keinen Erbschein oder einen anderen Nachweis, daß der Ehemann meiner Mutter, für die ich die Steuererklärung (auch in den 2 Jahren vor dem Tod meines Vaters) gemacht hatte, verstorben war, vorlegen (haben wir nirgends gebraucht).