Erfassung der Kirchensteuer bei nachträglichen Änderungen durch Berichtigungsbescheid

  • Mir ist unklar, wie genau ich die Kirchensteuer im steuer:Sparbuch 2019 erfasse, wenn sich während des Jahres Änderungen ergeben.


    Ich bin freiberuflich tätig. Die Gewinnermittlung erfolgt durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Hier bin ich gesondert steuerlich beraten. Die gesonderte Feststellung erfolgt auch nicht durch mein Wohnsitzfinanzamt. Für meine Einkommensteuererklärung bleiben damit für mich im Wesentlichen nur noch allgemeine Ausgaben etc. Bei der Kirchensteuer (rk; Bayern) nun folgendes Szenario (mit fiktiven Zahlen):


    1) Kirchensteuer aus Vorjahres-Bescheid

    Ende November 2018 setzt das Kirchensteueramt für das Veranlagungsjahr 2017 die Steuer auf 13.500 € fest. Durch Vorauszahlungen getilgt sind bereits 12.000 €, so dass noch 1.500 € zu zahlen sind. Der offene Betrag wird Ende Dezember 2018 eingezogen.

    Nachdem die gesonderter Feststellung meiner Einkünfte abgeschlossen ist, ergeht im April 2019 ein berichtigter Kirchensteuerbescheid 2017, in dem die Steuer auf nur 13.000 € festgesetzt wird. Da zu diesem Zeitpunkt bereits 13.500 € bezahlt sind, werden 500 € im April 2019 erstattet.


    Im Programm habe ich bei "Festgesetzte Kirchensteuer" nun 13.000 € angegeben, bei "Abzüglich Kirchensteuervorauszahlungen" 13.500 €. Laut Programm sind damit "Als Sonderausgaben zu berücksichtigen" -500 € (obwohl die Erstattung tatsächlich erst im April 2019 erfolgte).


    2) Im Jahr 2018 geleistete Zahlungen für Vorjahre

    Im Februar 2018 erging ein (berichtigter) Kirchensteuerbescheid 2016 und Kirchensteuervorauszahlungsbescheid. Festgesetzt wurden insgesamt 15.000 €, wobei ca. 7.500 € als Rückstand für die Steuer 2016 und weitere 7.500 € als Rückstand auf die Vorauszahlung 2017 entfallen. Der Betrag wurde im März 2018 eingezogen.


    Im Programm habe ich die vollen 15.000 € bei "Weitere geleistete Nachzahlungen" erfasst.


    3) Sonstige anrechenbare Kirchensteuer (Kirchensteuer aus Vorauszahlungen)

    Das Kirchensteueramt hat im März, Juni und September 2018 jeweils 3.000 € Vorauszahlungen eingezogen. Nachdem Ende November 2018 der Kirchensteuerbescheid 2017 und Kirchensteuervorauszahlungsbescheid ergangen ist, setzt das Kirchensteueramt für Dezember 2018 die Vorauszahlung auf 4.500 € fest.


    Im Programm habe ich daher bei den Steuervorauszahlungen (Kirchensteuer) 13.500 € (3x 3.000 €, 1x 4.500 €) angegeben.



    Macht meine Erfassung der Daten für euch Sinn? Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler? Irgendwie fallen mir diese ständigen Berichtigungen der alten Steuerbescheide kombiniert mit den Änderungen der Vorauszahlungsbescheide etwas schwer und ich bin mir nie ganz sicher, welche Daten ich eingeben soll.


    Für eine kurze Einschätzung wäre ich sehr dankbar!

    • Offizieller Beitrag

    Macht meine Erfassung der Daten für euch Sinn?

    Insgesamt eher nicht, da Du viel zu umständlich denkst. Du solltest Dir einmal Gedanken über das, nicht nur hier im Forum, immer wieder erwähnte Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG machen. In dieser gesetzlichen Vorschrift steht alles drin.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Genau deshalb habe ich versucht, nur das anzugeben, was eben im Jahr 2018 tatsächlich geflossen ist. Lediglich die Erstattung der 500 € ist nicht in 2018 geflossen, aber den Wert kann ich manuell nicht ändern. Das Programm verlangt von mir die Angabe der festgesetzten Steuern und errechnet den Betrag dann selbst.


    Festgesetzt wurden (durch Berichtigungsbescheid 2017) letztlich nur 13.000 €, tatsächlich geflossen sind in 2018 aber 13.500 €. Dadurch kommt das Programm auf -500 €.

    Bei allem anderen ist der Zu-/Abfluss doch in 2018 erfolgt. Oder stehe ich jetzt komplett auf dem Schlauch?

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm kennt doch den Zeitpunkt des Zu- bzw. Abflusses gar nicht. Also musst Du da manuell die Daten eingeben. Es gibt ja nicht ohne Grund bei der unterstützen Eingabeart zwei verschiedene Optionen. Auch wenn Du "nicht programmunterstützt" anklickst, leitet Dich das Programm ja dennoch durch den Vorgang und stellt Dir die Optionen für Nachzahlungen und Erstattungen, ggf. getrennt nach Partnern, zur Verfügung.