Betriebsausgabenpauschale für Journalisten nicht anerkannt

  • Hallo,


    ich bin freiberufliche Journalistin und habe in meiner Steuererklärung die Betriebsausgabenpauschale genutzt (maximal 2455 Euro, wie das so vorgesehen ist).


    Das Finanzamt hat sie nun nicht anerkannt mit der Begründung „Die Pauschale kann nur gewährt werden, falls keine höheren Betriebsausgaben geltend gemacht wurden.“


    Das einzige, was ich bei Ausgaben sonst noch angegeben habe, ist die an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer. Kann das mit den höheren Betriebsausgaben gemeint sein? Oder was sonst?


    Ich danke sehr für sachdienliche Hinweise!!!!

  • Die Umsatzsteuerzahlungen würde ich (als Laie) nicht gleichsetzen mit den üblichen Betriebsausgaben. Aber im Zweifel rate ich dazu, einfach mal beim Finanzamt anzurufen. Dein Sachbearbeiter müsste es ja erklären können. Das geht im Zweifel schneller (und günstiger) als über einen Steuerberater.

  • entweder man nimmt die pauschale oder man hat tatsächliche Ausgaben, die höher sind! Und diese haben Sie ja auch angegeben!


    Und als Journalistin haben Sie sonst keine Ausgaben??? Bürobedarf, Telefonkosten, Fahrtkosten ... aber Sie sind ustpflichig?

    • Offizieller Beitrag

    Das einzige, was ich bei Ausgaben sonst noch angegeben habe, ist die an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer. Kann das mit den höheren Betriebsausgaben gemeint sein? Oder was sonst?

    Fragst Du das jetzt im ernst? Dir wird doch als Freiberufler der Begriff Betriebsausgaben etwas sagen und ein Steuerprogramm, gleich welchen Herstellers, in dem Dir alles erläutert wird, wirst Du ja auch genutzt haben.


    Ich danke sehr für sachdienliche Hinweise!

    Das sieht ja erfahrungsgemäß jeder anders. Und in diesem Userforum darf sich jeder sachlich zu einem Thema äußern.


    Die Umsatzsteuerzahlungen würde ich (als Laie) nicht gleichsetzen mit den üblichen Betriebsausgaben.

    Warum nicht? Das ist eine ganz normale Betriebsausgabe. Wenn nun einmal die Zahlen so sind, dann ist es eben so. Die Betriebsausgabenpauschale soll ja nur die Standardfälle abdecken. Wenn nun jemand über den Kleinunternehmergrenzen liegt oder auf deren Anwendung verzichtet, dann muss er eben auch mit den entsprechenden Konsequenzen daraus rechnen und diese in Kauf nehmen. Deshalb sind ja Steuerkenntnisse und ggf. auch eine Steuerberatung wichtig, damit man eben über den Tellerrand hinaus schaut.

  • Fragst Du das jetzt im ernst? Dir wird doch als Freiberufler der Begriff Betriebsausgaben etwas sagen und ein Steuerprogramm, gleich welchen Herstellers, in dem dir alles erläutert wird, wirst Du ja auch genutzt haben.

    Das ist eine ganz normale Betriebsausgabe. Wenn nun einmal die Zahlen so sind, dann ist es eben so.

    Liebe(r) miwe4,

    ich bedanke mich für die Antwort, damit ist die Sache wohl geklärt. Ich bin allerdings ein wenig entsetzt, dass meine Frage – in den Augen eines Experten offensichtlich hirnlos, für mich ist das aber tatsächlich eine schwierige Materie – eine derart patzige Reaktion hervorruft.


    Die „sachdienlichen Hinweise“ waren natürlich als Floskel zu verstehen. Nichts für ungut!

  • Wundere dich nicht, der Mann antwortet leider immer so patzig, aus Prinzip.