Kunde will Gutschriften erstellen, statt Rechnungen zu kriegen

  • Hallo,


    ein neuer Kunde besteht darauf, für die Abrechnungen Gutschriften zu erstellen (statt Rechnung meinerseits). Es ist ein großer Laden und vermutlich wollen sie damit verhindern, unkorrekte Rechnungen zu bekommen.


    Wie sind solche Rechnungen zu verbuchen? Sind Stolpersteine zu beachten?


    Vielen Dank für Tipps trotz des Sommerwetters!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Dittmann,

    1. Diese Gutschriften sind wie von dir selbst ausgestellte Rechnungen auf einem Konto zu buchen.
    2. In den internen grafischen EÜR Auswertungen werden diese Erlöse nicht als Umsatz und Gewinn ausgewiesen, da sie nicht von Mein Büro als Rechnung erstellt wurden.
    3. Stolpersteine sind einfach erklärt und lösbar, wenn man verstanden hat wie es funktioniert:
      Die andere Seite muß in die Lage versetzt werden, Deine Steuersituation vollständig widerspiegeln zu können und diese auf der Gutschrift zur Anwendung zu bringen:
    4. Der Kleinunternehmer muß vorweg denen seinen Status mitteilen und sie stellen eine Rechnung wie ein Kleinunternehmer aus:
      sodass diese Rechnung keine vorsteuerabzugsfertige MWST ausweist und einen Hinweis enthält, dass Du als GutschriftEmpfänger Kleinunternehmer bist.
      Versäumt ein Kleinunternehmer Widerspruch einer Gutschriftsrechnung einzulegen, bei der USt aufgeführt wurde, im Glauben, das MWSt ihn nicht beträfe,
      ist er verpflichtet die MWSt abzuführen. Vorsicht bei Gutschriften für Kleinunternehmer
    5. Hast Du eine UST ID Nummer muß diese denen mitgeteilt werden, so dass auch Nettorechnungen korrekt ausgeführt werden können. EU Nettorechnungen enthalten dann von deren Seite den nötigen Hinweissatz zur Befreiung der USt.
      Du mußt darauf genau darauf achten, dass die Gutschrift auf das korrekte abweichende Erlöskonten gebucht wird. Die Angabe steht dann schon in der Gutschrift.
    6. Die Hoheit der Rechnung wird abgegeben, ist aber pragmatisch sinnvoll. Z.B. Weiß die andere Seite besser, wieviel Provision Dir zustehen, oder bei Altmetalle und Schrottankauf, weiß die andere Seite, was das angefahrene Gut wiegt und Dir zusteht
    7. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Gutschrift ist, dass die Gutschrift dem leistenden Unternehmer übermittelt worden ist und dieser dem ihm zugeleiteten Dokument nicht widerspricht (§ 14 Abs. 2 S. 3 UStG).
  • Vielen Dank Samm für die umfassende Auskunft! Kleinunternehmer trifft nicht zu und der Kunde sitzt - wie ich - in Deutschland.


    Eines ist mir jedoch noch nicht ganz klar. Du schreibst unter 1. "Diese Gutschriften sind wie von dir selbst ausgestellte Rechnungen auf einem Konto zu buchen." Das verstehe ich zwar, weiß aber nicht, wie ich das praktisch tun muss. Die Rechnung lege ich ja im Programm an und die Verbuchung läuft automatisch per Knopfdruck. Wie muss ich Schritt für Schritt vorgehen, um eine Gutschricht ebenso zu verbuchen?


    Gruß

    Dittmann

    • Offizieller Beitrag

    Zuerst > Stammdaten > Meine Firma > Einstellungen > Steuer-Einstellungen > Steuervariante 3 auswählen mit Haken einstellen. Damit stehen dir weitere konten zur Verfügung


    > Finanzen > Zahlungen Bank > Steuerkategorie

    naheliegend werden Gutschriftsrechnungen gebucht auf:


    8400 Erlöse 19 %

    8509 Provisionserlöse 19 % USt

    8505 Provisionserlöse, steuerfrei (§ 4 Nr. 5 UStG)

    Betrifft Provisionen für die Vermittlungen über Drittländer

    8336 Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpfl. sonst. Leist., für die der Leistungsempf. die Umsatzst. schuldet (mit ZM Eintrag)

    Darunter fallen Gutschriftsrechnungen über Dienstleistungen für Geschäftskunden (B2B) im EU-Ausland, Reverse-Charg. Provisionen, Leistungsort nach dem Empfängerortsprinzip (§ 3a Abs. 2 UStG)

    8338 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze (keine ZM)

    Betrifft Dienstleistungen Drittland

    8339 Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze (keine ZM)

    Betrifft Ort der Leistung nicht in D sondern EU Reverse charge

    8100 Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 8 ff UStG

    Honorare für Dozenten, Lehrer, Ärzte, Heilberufe

    8337 Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.

    Gemeint sind hiermit vor allem Bauleistungen an inländische Kunden.




    Gehe über "Weitere" und auch "Kategorien bearbeiten", wenn ein EU Konto einzurichten ist.