Anwaltskosten = Werbungskosten?

  • Moin,


    mit dem Mieter entwickelt sich ein Rechtsstreit. Mein Anwalt bekam letztes Jahr 500 Euro Vorschluss. Da der Rechtsstreit noch nicht läuft habe ich keine Rechnung.


    Kann ich die 500 Euro als Werbungskosten schon dieses Jahr abrechnen? Oder erst wenn die Rechung vorliegt? Noch viel grundlegender: Sind Anwaltskosten überhaupt Werbungskosten? Oder müssen sie an anderer Stelle berücksichtigt werden?


    Dankebar für Hinweise

    • Offizieller Beitrag

    mit dem Mieter entwickelt sich ein Rechtsstreit. Mein Anwalt bekam letztes Jahr 500 Euro Vorschluss. Da der Rechtsstreit noch nicht läuft habe ich keine Rechnung.


    Kann ich die 500 Euro als Werbungskosten schon dieses Jahr abrechnen?

    Du kannst sie für das Jahr der Zahlung, also 2018, ansetzen. Es ist wie immer das Jahr der Zahlung maßgeblich. Etwaige Versicherungsansprüche sind natürlich gegenzurechnen wie auch im Falle eines Obsiegens eine etwaige Kostenübernahme durch den Klagegegner.


    Da der Rechtsstreit noch nicht läuft habe ich keine Rechnung.

    Aber Du hast als Nachweis zu den Zahlungsbeleg doch sicherlich auch die Anforderung der Abschlagszahlung durch den Rechtsanwalt als Nachweis für das FA, oder? Oder geht es Dir um den Eintrag in ein Steuerprogramm?


    Oder müssen sie an anderer Stelle berücksichtigt werden?

    Weshalb an anderer Stelle? Werbungskosten sind Werbungskosten. Die Einkunftszusammenhang ist ja gegeben.

  • Auch bei Vermietung und Verpachtung gilt § 11 EStG, nicht nur für die Mieteinnahmen.

  • Moin,


    danke für die Hinweise. Der Rechtsstreit läuft noch, das wird dann hoffentlich Ende diesen Jahres abgeschlossen sein. Die E-Mail in der die Kanzlei die Vorauszahlung will habe ich.

    Danke dir, die Antwort hat mir sehr geholfen.


    CU