Moin,
mit dem Mieter entwickelt sich ein Rechtsstreit. Mein Anwalt bekam letztes Jahr 500 Euro Vorschluss. Da der Rechtsstreit noch nicht läuft habe ich keine Rechnung.
Kann ich die 500 Euro als Werbungskosten schon dieses Jahr abrechnen? Oder erst wenn die Rechung vorliegt? Noch viel grundlegender: Sind Anwaltskosten überhaupt Werbungskosten? Oder müssen sie an anderer Stelle berücksichtigt werden?
Dankebar für Hinweise