Zuschuss Vorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

  • Danke! :)


    Ich hatte davor nur ein Erststudium,währenddessen auch keine Steuern gezahlt, kann also nur einen Verlustvortrag machen oder was meinst du damit?

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte davor nur ein Erststudium,währenddessen auch keine Steuern gezahlt, kann also nur einen Verlustvortrag machen oder was meinst du damit?

    So oder so doch wohl eine Überlegung wert. ;)

  • Hallo miwe4,

    die Eingangsfrage ist nicht klar und eindeutig beantwortet worden. Es wurden nur "herumerklärende" Antworten gegeben. Ein Forum ist zum Gegenseitigen Helfen da und nicht zum Aufzeigen, dass andere weniger wissen und dies durch "Herumerklären" noch verdeutlicht wird. Das ist unfair. Das Internet ist voll von widersprüchlichen und nicht vollständig erklärenden Antworten.

    *

    Der Sachverhalt:

    Das Programm übernimmt die Beträge des gezahlten Arbeitslosengeldes. Die Bundesagentur für Arbeit hat Beiträge in ein Versogungswerk eines Selbstständigen gezahlt. Der Belegabruf der Steuersoftware Buhl zeigt ein Informationsfenster an was zu einem Beleg führt, was bereits "JensFF" gepostet hat, in dem steht die Überschrift "Zuschuss zu den Vorsorgeaufwendungen Bundesagentur für Arbeit" und ein Euro Betrag in der Zeile "Höhe der erhaltenen Zuschüsse". Das Eintragen des aufgeführten Zuschusses verringert den Erstattungsbetrag des Finanzamtes.

    *

    Die Ja-Nein-Frage lautet:

    Muss dieser Betrag in dem Bereich "Rentenversicherungen und andere Altersvorsorgungsaufwendungen" in der Zeile "Weitere Rentenversicherungen" im Bereich "Erstatte Beiträge und steuerfreie Zuschüsse" eingetragen werden?


    Danke.


    Freundliche Grüße

  • Hallo zusammen,


    gleicher Sachverhalt, nur im Wiso 2022 für die Steuererklärung 2021. Für drei Monate in 2021 war ich arbeitslos. Unter dem Reiter Kranken und Pflegeversicherungen steht der WiSo Hinweis "Zuschuss zu Vorsorgeaufwendungen Bundesagentur für Arbeit" "Der Zuschuss zu den Altersvorsorgeaufwendungen kann aktuell nicht automatisch übernommen werden. Bitte tragen Sie den Zuschuss manuell bei den jeweiligen Altersvorsorge- und Rentenversicherung ein."


    Zuerst bin ich verwirrt, weil die Meldung unter "gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen" auftaucht, obwohl sie einen Eintrag in "Altersvorsorge- und Rentenversicherungen" betrifft. Ist das ein Anzeigefehler in WiSo?


    Die Ja/Nein Frage:

    Muss der Betrag aus der Bescheinigung unter "erstattete Beiträge und steuerfreie Zuschüsse" in "Altersvorsorge- und Rentenversicherungen" erfasst werden? Wenn ja nur dort einmalig, obwohl die Fehlermeldung von WiSo kommt. (siehe vorherige Posts auf S.1 des Threads)


    Vielen Dank!

  • Ja - es wird doch explizit nach Erstattungen gefragt! Und was du erstattet bekommen hast, war kein Aufwand deinerseits. Es ist wie mit den Arbeitgeberbeiträgen - diese mindern den absetzbaren Vorsorgeaufwand. Manchmal auch die Hinweise (Fragezeichen) lesen.

  • Hallo zusammen,

    Ich verwende WISO Steuer 2023 für das Kalenderjahr 2022.

    Ich war 3 Monate arbeitssuchend gemeldet und habe "Zuschuss für Altersvorsorgeaufwendungen" von der Agentur für Arbeit erhalten. Die Einzahlung des Zuschusses erfolgte von der Agentur für Arbeit direkt an die Versorgungskammer als Zahlung dritter.


    Wie in den Threads beschrieben ist diese manuell bei dieser Softwareversion einzutragen.


    Ich habe den Zuschuss wie beschrieben unter "Erstattete und Steuerfreie Zuschüsse" eingetragen.


    Allerdings erhalte ich nun einige Fehlermeldungen vom System und bin irritiert ob ich es korrekt durchgeführt habe.



    Egal wie ich die Regler verstelle ich erhalte Fehlermeldungen.


    Ich selbst habe nichts in die gesetzliche RV, noch berufsständige Versorgungseinrichtung (auch wenn ich hier "nein" anwähle erhalte ich die selben Fehlermeldungen) noch in die landwirtschaftliche Alterskasse eingezahlt.


    Ich habe ausschließlich den Zuschuss von der Arbeitsagentur als Zahlung dritter in die berufsständige Versorgungseinrichtung erhalten und mein Arbeitsgeber hat im Anschluss die Beiträge wie gewohnt abgeführt, welche vom System automatisch übernommen wurden.


    Wie soll ich weiter vorgehen?

    Kann ich auf Mitteilung einfach ignorieren oder übersehe ich etwas wichtiges?

    Vielen lieben Dank für eure Hilfe

    LG Karin

  • Ich war 3 Monate arbeitssuchend gemeldet und habe "Zuschuss für Altersvorsorgeaufwendungen" von der Agentur für Arbeit erhalten. Die Einzahlung des Zuschusses erfolgte von der Agentur für Arbeit direkt an die Versorgungskammer als Zahlung dritter.

    Ich selbst habe nichts in die gesetzliche RV, noch berufsständige Versorgungseinrichtung ...

    Wenn Du gesetzlich versichert warst und kein Selbstzahler, dann hat die Agentur für Arbeit doch Deinen kompletten Beitrag entrichtet und nicht nur einen "Zuschuss". Dann hast Du insoweit gar nichts eingetragen, weil Dir für diesen Zeitraum ja keine eigenen Kosten entstanden sind.

  • Ich bin in der berufsständigen Versorgungskammer und von der gesetzlichen RV befreit.


    3 Monate lang hat die Agentur für Arbeit die Zahlung direkt als Zahlung dritter an die Versorgungskammer übernommen.


    Hierzu habe ich ein Schreiben Erhalten über die Höhe "Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen", welcher an das Finanzamt gemeldet wurde und ich laut WISO manuell selbst eintragen muss.


    Dies habe ich unter "Erstattete und Steuerfreie Zuschüsse" eingetragen.


    Im Anschluss hat mein Arbeitgeber die Beträge an die Versorgungskammer abgeführt, welche vom System automatisch erkannt wurden.


    Meine Frage ist ob ich die Fehlermeldungen (s. 2. Bild) einfach ignorieren soll und meine Eingaben korrekt sind.

  • Ich war 3 Monate arbeitssuchend gemeldet ...

    Im Anschluss hat mein Arbeitgeber die Beträge an die Versorgungskammer abgeführt, welche vom System automatisch erkannt wurden.

    Aber doch nicht für die drei Monate, in denen Du weder bei ihm noch sonst irgendwo beschäftigt warst.

  • Wie gesagt die Agentur für Arbeit hat meine Beiträge an die Versorgungskammer übernommen (Zahlung dritter).


    Diese wurden an das Finanzamt als "Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen" gemeldet.


    Ich erhalte nun von der Software die Meldung, dass ich diese manuell selbst einzutragen habe und noch nicht berücksichtigt wurden


    Wenn ich diese Summe unter Punkt "Erstattete und Steuerfreie Zuschüsse" in der Software eintrage, erhalte ich wie im zweiten Bild gezeigt Fehlermeldungen von der Software.


    Bitte hierzu auch den Anfang des Threads lesen (s. andi1982hh im Juli 2019), das war der Outcome der Diskussion das der Betrag unter "erstatte und steuerfreie Zuschüsse" einzugeben ist.


    Daher meine Frage kann ich diese Fehlermeldungen ignorieren oder habe ich den Zuschuss an der falschen Stelle eingetragen?

  • Ich war 3 Monate arbeitssuchend gemeldet ...

    Im Anschluss hat mein Arbeitgeber die Beträge an die Versorgungskammer abgeführt, welche vom System automatisch erkannt wurden.

    Aber doch nicht für die drei Monate, in denen Du weder bei ihm noch sonst irgendwo beschäftigt warst.

    Dann beantworte doch erst einmal diese Frage für Dich. Du hast doch gar keine eigenen Beiträge in dieser Zeit entrichtet. Die Behörde hat sowohl Deinen Beitrag geleistet als auch einen entsprechenden Zuschuss. Mangels eigener Beiträge hast Du in diesem Fall rein gar nichts einzutragen.


    Wie gesagt die Agentur für Arbeit hat meine Beiträge an die Versorgungskammer übernommen (Zahlung dritter).

    Eben. Mangels eigener Beiträge hast Du in diesem Fall rein gar nichts einzutragen.


    Bitte hierzu auch den Anfang des Threads lesen, das war die Empfehlung wo ich den Betrag einzugeben habe.

    Das ist ein anderer Sachverhalt. Da wurde der Beitrag in der Zeit selber gezahlt und eben durch das Amt bezuschusst.

  • Okay und warum weist mich das System dann darauf hin dass ich es selbst manuell einzutragen haben?



    Im Thread steht dass dieser Punkt unter "Erstattete und Steuerfreie Zuschüsse" anzugeben ist.


    Die Eintragung mindert auch den Rückzahlungsbetrag vom Finanzamt erheblich.

    Wenn ich es nicht angebe aber angeben muss, könnte man mir das als Betrug auslegen.


    Daher wäre mir wichtig, dass du nur antwortest wenn du dir mit der Antwort sicher bist.

  • Daher wäre mir wichtig, dass du nur antwortest wenn du dir mit der Antwort sicher bist.

    Wieso ich. Nur Du kennst die zahlen. Und der Prüfhinweis besagt, dass Du dieses prüfen mögest.


    Du musst die von der Krankenkasse bzw. dem Versorgungswerk übermittelten Daten dahingehend prüfen, ob da nur Deine eigenen Zahlungen übermittelt wurde, oder ob da auch die Zahlungen des Amtes drin enthalten sind. Danach entscheidet sich, ob Du den Zuschuss gegenrechnen musst oder nicht.


    Das sollst Du laut Programm prüfen und ggf. ändern oder als gelesen (ok) bestätigen. Und das kannst in Kenntnis aller Zahlen nur Du prüfen und bist natürlich auch selber für die Richtigkeit Deiner Angaben verantwortlich.

  • Okay, gut. Dass du nicht verantwortlich bist ist selbstverständlich klar.


    Ich habe die Zahlen geprüft und weiß, dass ich diesen Betrag nicht selbst eingezahlt habe, sondern die Agentur für Arbeit.


    Aber warum muss ich diese dann nicht unter folgendem Punkt melden?

    Es handelt sich doch um erstattete Beiträge/Zuschüsse von der Agentur für Arbeit.


    Oder müsste ich diese dort nur eintragen, wenn das Amt diese mir und nicht dem Versorgungswerk direkt überwiesen hätte?


    Sorry Steuererklärungen machen mich immer latent nervös, dass ich etwas falsch mache.


  • Ich habe die Zahlen geprüft und weiß, dass ich diesen Betrag nicht selbst eingezahlt habe, sondern die Agentur für Arbeit.


    Aber warum muss ich diese dann nicht unter folgendem Punkt melden?

    Es handelt sich doch um erstattete Beiträge/Zuschüsse von der Agentur für Arbeit.

    Du musst die von der Krankenkasse bzw. dem Versorgungswerk übermittelten Daten dahingehend prüfen, ob da nur Deine eigenen Zahlungen übermittelt wurde, oder ob da auch die Zahlungen des Amtes drin enthalten sind. Danach entscheidet sich, ob Du den Zuschuss gegenrechnen musst oder nicht.

    Also was ist in den (abziehbaren) Beiträgen enthalten? Danach richtet der etwaige Ansatz der Zuschüsse.

  • ... bzw. dem Versorgungswerk übermittelten Daten dahingehend prüfen

    Seit wann übermittelt ein Versorgungswerk elektronisch ? Es sollte eine schriftliche Bescheinigung des Versorgungswerks für 2022 geben,

    in der die 2022 insgesamt entrichteten Beiträge bescheinigt wurden. Die sollten um den von der Bundesanstalt übernommenen Beitrag

    höher sein als der vom AG in der Lohnsteuerbescheinigung übermittelte Gesamtbeitrag. Die Bescheinigung muss man in solchen Fällen

    einreichen, sonst kürzt das Finanzamt die Beiträge tatsächlich um den Zuschuss.

    Der übernommene Beitrag muss sowohl in Zeile 5 wie in Zeile 7 der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst werden, damit das auf 0 aufgeht.

  • Danke für deine Geduld mit mir Sturrkopf ;)


    Ich habe vom Versorgungswerk eine Bestätigung für das Kalenderjahr 2022 zur Vorlage beim Finanzamt erhalten.

    Und diese zumindest enthält ausschließlich die Beträge, die von meinem Arbeitgeber gezahlt wurden und auch in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen (Zeile 22b + 23b) sind,

    Laut Telefonat mit dem Versorgungswerk meinte sie auch die Bescheinigungen werden ohne die Zahlungen von Dritten (Agentur für Arbeit) ausgewiesen.


    Dieser vom Arbeitgeber gezahlte betrage, wurden auch vom System korrekt erkannt und übernommen.

  • Die Bestätigung zur Vorlage beim Finanzamt habe ich natürlich klassisch verstaubt über den Postweg erhalten.

    Die elektronische Übermittlung war nur von der Agentur für Arbeit an das Finanzamt und nicht vom Versorgungswerk.

    Mein Arbeitgeber hat die Beträge an das Finanzamt gemeldet.


    Aber das klingt jetzt stark für mich danach, wenn nur die Beiträge (AG + AN Anteil) im System berücksichtigt wurden, muss ich den Zuschuss von der Agentur für Arbeit nicht mehr melden, da dieser nicht im Betrag enthalten ist.

  • Laut Telefonat mit dem Versorgungswerk meinte sie auch die Bescheinigungen werden ohne die Zahlungen von Dritten (Agentur für Arbeit) ausgewiesen.

    Das ist allerdings dann schlecht, wenn die Agentur für Arbeit die übernommenen Beiträge als Zuschuss an die Finanzverwaltung übermittelt.

    Steuerfreie Zuschüsse Dritter zieht das Finanzamt nach meiner Erfahrung ab.