Zuschuss Vorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

  • Seit wann übermittelt ein Versorgungswerk elektronisch ?

    Was weiß ich. Mir war zumindest bisher nicht bekannt, dass diese die steuerlich relevanten Beträge nicht der FinVerw elektronisch übermitteln müssen. Aber ich lerne mein Leben lang dazu, so gerne auch jetzt.


    Laut Telefonat mit dem Versorgungswerk meinte sie auch die Bescheinigungen werden ohne die Zahlungen von Dritten (Agentur für Arbeit) ausgewiesen.

    Na also. Warum schreibst Du das nicht gleich? Ist dann doch genau so, wie ich es anfangs schon geschrieben habe:

    Du hast doch gar keine eigenen Beiträge in dieser Zeit entrichtet. Die Behörde hat sowohl Deinen Beitrag geleistet als auch einen entsprechenden Zuschuss. Mangels eigener Beiträge hast Du in diesem Fall rein gar nichts einzutragen.


    Dieser vom Arbeitgeber gezahlte betrage, wurden auch vom System korrekt erkannt und übernommen.

    Das widerspricht doch dem oben. Es werden doch sicherlich nur die Beiträge durch den AG aus aktivem Beschäftigungsverhältnis übermittelt und berücksichtigt und eben nicht die durch das Amt während der Arbeitslosigkeit gezahlten Beträge.

  • Steuerfreie Zuschüsse Dritter zieht das Finanzamt nach meiner Erfahrung ab.

    Kann ich mangels eigener Erfahrung weder bestätigen noch ausschließen. Das wäre dann mal wieder ein Fall für die ergänzenden Angaben zur Erklärung. ;)

  • Aber das klingt jetzt stark für mich danach, wenn nur die Beiträge (AG + AN Anteil) im System berücksichtigt wurden, muss ich den Zuschuss von der Agentur für Arbeit nicht mehr melden, da dieser nicht im Betrag enthalten ist.

    Mache den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung. Da siehst Du doch schwarz auf weiß, was dem FA vorliegt. Und danach richtet sich eben Dein jetzt mehrfach beschriebenes weiteres Vorgehen.

  • Laut Telefonat mit dem Versorgungswerk meinte sie auch die Bescheinigungen werden ohne die Zahlungen von Dritten (Agentur für Arbeit) ausgewiesen.

    Das ist allerdings dann schlecht, wenn die Agentur für Arbeit die übernommenen Beiträge als Zuschuss an die Finanzverwaltung übermittelt.

    Steuerfreie Zuschüsse Dritter zieht das Finanzamt nach meiner Erfahrung

    Oh mann...

    Okay, sollte ich vielleicht dann nochmal das Versorgungswerk bitten, mir eine Bescheinigung auszustellen, die ebenfalls diese Beiträge enthält und es dann im System gegen verrechnen, damit der Zuschuss der gemeldeten Beiträge berücksichtigt ist?


    Ich wüsste dann auch nicht genau, wie ich das in der Software genau abbilden kann.

    Aktuell übernimmt die Software automatisch den Betrag von meinem Arbeitgeber, aber ich kann da irgendwie nirgendwo etwas ändern.

    Der Wert ist einfach in der Software hinterlegt worden nach Abruf der übermittelten Daten an das Finanzamt.

  • Okay, sollte ich vielleicht dann nochmal das Versorgungswerk bitten, mir eine Bescheinigung auszustellen, die ebenfalls diese Beiträge enthält und es dann im System gegen verrechnen, damit der Zuschuss der gemeldeten Beiträge berücksichtigt ist?

    Das werden die keinesfalls machen, da es falsch wäre.


    Ich wüsste dann auch nicht genau, wie ich das in der Software genau abbilden kann.

    Wenn es, also der Zuschuss, beim Belegabruf zu Unrecht übernommen wurde, dann musst Du das eben manuell korrigieren und dies dem FA im Rahmen der ergänzenden Angaben zur Erklärung erläutern sowie ggf. entsprechende Nachweise mit versenden.


    Und selbstverständlich musst Du dann den Bescheid bezüglich dieses Punktes ganz genau prüfen und ggf. Einspruch einlegen.

  • Mir war zumindest bisher nicht bekannt, dass diese die steuerlich relevanten Beträge nicht der FinVerw elektronisch übermitteln müssen.

    Ich weiß das auch erst seit 3 Jahren, aber es ist leider immer noch so. Bei Selbstständigen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen,

    ist das ebenfalls so.

  • Ich werde prüfen, dass das System ausschließlich den von Arbeitgeber gezahlten Betrag (AG + AN Anteil) unter dem Punkt Altersvorsorge und Rentenversicherung aufweist und die Bestätigung vom Versorgungswerk für das Kalenderjahr 2022 als Anlage mit senden.


    Hoffentlich passt das dann für das FA so und ich muss dann nach Prüfung keinen Einspruch einlegen.


    Vielen lieben Dank noch einmal für eure Unterstützung und Geduld mit mir!


    Finale Worte... Das deutsche Steuerrecht ist ein bürokratischer Irrsinn

  • Ich habe aktuell genau dasselbe Problem.

    Bei mir wurde ein Zuschuss an mein berufständiges Versorgungswerk gezahlt, ich weiß nicht, ob dies bereits übermittelt wurde oder nicht und kann es aus den Daten einfach nicht rauslesen.

    Ich tendiere dazu, unter Ergänzende Angaben diesen Sachverhalt zu beschrieben und dort einfach anzugeben, wie viel durch die Agentur für Arbeit gezahlt wurde.

    Wie hast du es jetzt gelöst, karindfb?

  • Ich habe aktuell genau dasselbe Problem.

    Bei mir wurde ein Zuschuss an mein berufständiges Versorgungswerk gezahlt, ich weiß nicht, ob dies bereits übermittelt wurde oder nicht und kann es aus den Daten einfach nicht rauslesen.

    Ich tendiere dazu, unter Ergänzende Angaben diesen Sachverhalt zu beschrieben und dort einfach anzugeben, wie viel durch die Agentur für Arbeit gezahlt wurde.

    Wie hast du es jetzt gelöst, karindfb?

    Ich habe von Versorgungswerk einen Bestätigung zur Vorlage beim Finanzamt nach Anfrage für das Kalenderjahr 2022 erhalten.

    Hier sind genau die selben Beträge wie auf meinem Jahresauszug für die Lohnsteuerbescheinigung (von meinem Arbeitgeber) vermerkt.

    Die selben Daten sind nach Abruf vom Finanzamt der Daten auch automatisch in der WISO Software hochgeladen worden.

    Werde diese Bestätigung vom Versorgungswerk als Anlage mit einreichen in der Hoffnung, sie sind damit einverstanden.


    Worst case, muss ich wohl Einspruch einreichen sobald ich den Bescheid erhalten habe.

    Ich freu mich schon auf diverse Diskussionen und Gespräche mit dem Versorgungswerk...

  • Hallo zusammen,


    ich habe für dieses Jahr genau dasselbe Problem, wie oben beschrieben.


    Letztes Jahr erhielt ich für 3 Monate Arbeitslosengeld I.

    WISO Steuer kann den Zuschuss bzw. die Rückforderung des Zuschusses zu den Altersvorsorgeaufwendungen aktuell nicht automatisch übernehmen bzw. an der richtigen Stelle eintragen. Hier die Meldung:


    45314-bildschirmfoto-2024-07-25-um-16-30-50-png


    Da die Beiträge nicht in die gesetzliche Rentrenversicherung, sondern in eine berufsständische Versorgungseinrichtung von der Arbeitsagentur eingezahlt wurden, habe ich diese so eingetragen wie folgt:


    Allgemeine Ausgaben --> Altersvorsorge- und Rentenversicherung --> und dann so, wie im folgenden Screenshot gezeigt:


    45315-bildschirmfoto-2024-07-25-um-16-44-09-png


    und habe dann den entsprechenden Betrag angegeben, so wie in der von der Software übernommenen Bescheinigung, mit der Beschreibung "Zuschuss zu den Altersvorsorgeaufwendungen Bundesagentur für Arbeit" (Screenshot folgt).


    45316-bildschirmfoto-2024-07-25-um-16-52-52-png


    Meint Ihr, dass es so in Ordnung ist? Oder wie soll man das am besten angeben?

    Wie wurde das Problem in den letzten Jahren gelöst?

    Und zu den Usern, die sich bereits mit dem Problem konkret auseinandergesetzt haben: Wie ist es dann ausgegangen? Gab es Probleme mit dem FA?


    Es tut mit leid, aber ich finde das Ganze extrem komplex und schwierig zu verstehen.

    Eine Ja/Nein-Antwort wäre super.


    Besten Dank!

  • So hätte ich es jetzt auch gemacht. Bin mir aber noch unschlüssig, ob man den Betrag noch mit angeben muss als Beitrag zur Versorgungseinrichtung, also mit Ja bei dem vierten Punkt und dann dort den Betrag nochmal eingeben... weiß dazu jemand was?

  • ... weiß dazu jemand was?

    Steht doch alles oben beschrieben, was was manuell zu machen ist. ?(


    Bescheinigungsabruf (vorausgefüllte Erklärung) nutzen und wenn etwas fehlen sollte, ist es manuell zu ergänzen.

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe den Thread hier schon mind. 10 mal gelesen, bin aber mir aber dennoch unsicher, ob ich alles richtig verstanden habe. Ich hoffe ihr könnt mir bitte helfen!

    Zur mir: Ich war 2023 ein paar Monate arbeitslos, in der Zeit hat die Arbeitsagentur für ein paar Monate meine Beiträge an das Versorgungswerk übernommen (direkt überwiesen, ich habe nichts selber bezahlt). In meiner Auflistung meiner Beiträge an das Versorgungswerk für das Jahr 2023 taucht auch der Posten "Beiträge der Agentur für Arbeit" mit exakter übereinstimmender Summe auf.

    Ich schließe daraus, dass ich die Summe, wie oben oft beschrieben bei Allgemeine Ausgaben --> Altersvorsorge- und Rentenversicherung --> unter "Erstattete Beiträge und steuerfreie Zuschüsse" eintragen muss. Und nicht zusätzlich noch unter Berufsständische Versorgungseinrichtugen --> unter "Beiträge als Nicht-Arbeitnehmer", weil ich ja selber keine Beiträge bezahlt habe, sondern die Arbeitsagentur direkt an das Versorgungswerk überwiesen hat.
    Die Minderung des Erstattungsbeitrages meiner Steuererklärung ist hier gerechtfertigt, weil ich ja keine Beiträge unter Steuerlast getätigt habe, sondern die Arbeitsagentur diese steuerfrei getätigt hat und ich folglich keinen "Aufwand" hatte.

    Laut karindfbs Fall von letztem Jahr, hatte sie noch die Auflistung der Beiträge des Versorgungswerkes beim Finanzamt eingereicht, aber das ist wahrscheinlich in meinem Fall sinnlos? Die Beiträge der Arbeitsagentur sind laut Auflistung beim Versorgungswerk angekommen.

    Soweit alles richtig? Bitte korrigiert mich, falls nicht!
    Lieben Dank im Voraus!