Seit wann übermittelt ein Versorgungswerk elektronisch ?
Was weiß ich. Mir war zumindest bisher nicht bekannt, dass diese die steuerlich relevanten Beträge nicht der FinVerw elektronisch übermitteln müssen. Aber ich lerne mein Leben lang dazu, so gerne auch jetzt.
Laut Telefonat mit dem Versorgungswerk meinte sie auch die Bescheinigungen werden ohne die Zahlungen von Dritten (Agentur für Arbeit) ausgewiesen.
Na also. Warum schreibst Du das nicht gleich? Ist dann doch genau so, wie ich es anfangs schon geschrieben habe:
Du hast doch gar keine eigenen Beiträge in dieser Zeit entrichtet. Die Behörde hat sowohl Deinen Beitrag geleistet als auch einen entsprechenden Zuschuss. Mangels eigener Beiträge hast Du in diesem Fall rein gar nichts einzutragen.
Dieser vom Arbeitgeber gezahlte betrage, wurden auch vom System korrekt erkannt und übernommen.
Das widerspricht doch dem oben. Es werden doch sicherlich nur die Beiträge durch den AG aus aktivem Beschäftigungsverhältnis übermittelt und berücksichtigt und eben nicht die durch das Amt während der Arbeitslosigkeit gezahlten Beträge.