Ich bin in Besitz eines Hauses, welches zum Teil von mir Privat und auch geschäftlich genutzt wird. 2018 habe ich die geschäftlich genutzten Räume reduziert. Diese Räume habe ich zu meiner Privatwohnung dazu genommen. Bei den Allgemeinen Angaben für die Immobilie habe ich dieses prozentual entsprechend umverteilt. Bei der EÜR wurde beim Abschreibungsverlauf ebenfalls der Teilabgang in m² und Euro eingetragen. Das Programm hat die AfA-Beträge entsprechend ab 2018 reduziert. Bei der Abschlussprüfung des Programmes für die Einkommensteuererklärung 2018 wurde mir jetzt folgende Meldung angezeigt.
"Der eingetragene Buchwert am Ende des Gewinnermittlungs-Zeitraumes für Gebäude entspricht nicht dem sich rechnerisch ergebenden Wert (Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes + Zugänge - AfA/Auflösungsbetrag-Abgänge). Elster meldet diesen Fehler im Zusammenhang mit dem Wert im Feld "Buchwert" am Ende des Gewinnermittlungszeitraumes."
Ich muss noch dazu sagen, dass die Abschreibung seit 2010 läuft.
Warum bringt das Programm diese Meldung? Muss ich sonst noch irgendwo den Teilabgang eintragen?
Irgendwie weis ich im Moment nicht woran es liegt