Teilabgang von Gebäude im Betriebsvermögen ins Privatvermögen

  • Ich bin in Besitz eines Hauses, welches zum Teil von mir Privat und auch geschäftlich genutzt wird. 2018 habe ich die geschäftlich genutzten Räume reduziert. Diese Räume habe ich zu meiner Privatwohnung dazu genommen. Bei den Allgemeinen Angaben für die Immobilie habe ich dieses prozentual entsprechend umverteilt. Bei der EÜR wurde beim Abschreibungsverlauf ebenfalls der Teilabgang in m² und Euro eingetragen. Das Programm hat die AfA-Beträge entsprechend ab 2018 reduziert. Bei der Abschlussprüfung des Programmes für die Einkommensteuererklärung 2018 wurde mir jetzt folgende Meldung angezeigt.


    "Der eingetragene Buchwert am Ende des Gewinnermittlungs-Zeitraumes für Gebäude entspricht nicht dem sich rechnerisch ergebenden Wert (Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes + Zugänge - AfA/Auflösungsbetrag-Abgänge). Elster meldet diesen Fehler im Zusammenhang mit dem Wert im Feld "Buchwert" am Ende des Gewinnermittlungszeitraumes."


    Ich muss noch dazu sagen, dass die Abschreibung seit 2010 läuft.


    Warum bringt das Programm diese Meldung? Muss ich sonst noch irgendwo den Teilabgang eintragen?


    Irgendwie weis ich im Moment nicht woran es liegt:?::(

    • Offizieller Beitrag

    Du hast aber daran gedacht, dass Du nicht nur den anteiligen Restbuchwert ausbuchen musst, sondern dass Du insoweit vielmehr auch oder vor allem die stillen Reserven aufzudecken hast? Dazu kommt noch der anteilige Betrag für Grund und Boden. Du hast also daneben diese beiden Anteile an den Zeitwerten des Gebäudes und des Grund und Bodens gewinnerhöhend aufzulösen!

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Der Betrag des Teilabgangs wurde bei "Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen" erklärt.

    Bei "Verkauf oder Entnahme von Anlagevermögen" wurde ebenfalls die m² sowie der Betrag eingetragen.


    Trotzdem kommt diese Meldung.

    Leider bin ich kein Spezialist bei diesen Sachen, jedoch kam ich bisher, dank des tollen Programmes, immer zurecht. Bis jetzt!

    Ich glaub ich steh komplett auf dem Schlauch!!!

  • Das kommt doch darauf an, was du wo eingegeben hast. Im Anlagenspiegel werden die Werte aus dem Anlagenvermögen genommen (ursprüngliche AHK, RBW 1.1., Abgänge (RWB) - AfA = RBW 31.12. "0,00".

    In den Erläuterungen müssen die Veräusserungserlöse angegeben werden, da ja hier ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang erklärt werden muss. Beides zusammen muss dann wieder mit den Angaben in der EÜR übereinstimmen.

  • Ich habe jetzt alles nochmals überprüft. Im Anlageverzeichnis steht der ursprüngliche AHK richtig, der Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes ist ebenfalls richtig eingetragen, die berechnete AfA sowie der Teilabgang ist eingetragen. Beim Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraumes steht der Betrag vom RBW - AfA - Teilabgang. Wie gesagt, es handelt sich nur einen Teilabgang. Somit hat sich auch die AfA gegenüber den früheren Jahren reduziert, was ja auch richtig ist. Trotzdem zeigt mir das Programm diese Meldung an ?????????

    Ich bin am verzweifeln!


    LG

  • Ohne Bildschirmfotos kommen wir hier wahrscheinlich nicht weiter. Was für einen Wert hast du als Teilabgang eingetragen?

  • Danke für eure Antworten.


    Also der Teilabgang beträgt rund 26.000,00. Wenn ich nachrechne, Buchwert am Anfang des Gewinnermittlungszeitraumes abzüglich der Abschreiben, abzüglich des Teilabgangs ergibt den Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraumes, stimmt die Summe.

    Ich kann einfach nicht verstehen, warum diese Meldung " "Der eingetragene Buchwert am Ende des Gewinnermittlungs-Zeitraumes für Gebäude entspricht nicht dem sich rechnerisch ergebenden Wert (Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraumes + Zugänge - AfA/Auflösungsbetrag-Abgänge). Elster meldet diesen Fehler im Zusammenhang mit dem Wert im Feld "Buchwert" am Ende des Gewinnermittlungszeitraumes." kommt.


    Es sei denn es handelt sich um einen Fehler des Programmes?. Ich bin ratlos.

    LG

    Caisse

  • Wie hast du hier den Teilabgang ermittelt? Hier gehört ja der Teilabgang zu Restbuchwerten hin, nicht der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Abgangs.