Hallo!
Eine Freundin von mir hat folgendes Problem:
Sie einen Hauptwohnsitz in Stadt A (Einzimmerwohnung) und ist zum Studieren in Stadt B gezogen. Dort unterhält sie ein Zimmer in einem Studentenwohnheim, hat sich dort aber nicht gemeldet. Bei der Steuererklärung hat sie doppelte Haushaltsführung angegeben, mangels der Kenntnis, das Haushaltsführung juristisch definiert ist und ihre Konstruktion da nicht reinfällt. Denn sie hat ihre Wohnung in A untervermietet, allerdings ohne damit Einkünfte zu erzielen. Deshalb hat sie auch keine Mieteinnahmen bei der Steuererkärung angegeben. Wenn sie diesen Irrtum beim Finanzamt aufklärt, wird sie dann mit Strafen rechnen müssen?
viele Grüße
S.