Studium: Doppelte Haushaltsführung und Untermiete

  • Hallo!


    Eine Freundin von mir hat folgendes Problem:

    Sie einen Hauptwohnsitz in Stadt A (Einzimmerwohnung) und ist zum Studieren in Stadt B gezogen. Dort unterhält sie ein Zimmer in einem Studentenwohnheim, hat sich dort aber nicht gemeldet. Bei der Steuererklärung hat sie doppelte Haushaltsführung angegeben, mangels der Kenntnis, das Haushaltsführung juristisch definiert ist und ihre Konstruktion da nicht reinfällt. Denn sie hat ihre Wohnung in A untervermietet, allerdings ohne damit Einkünfte zu erzielen. Deshalb hat sie auch keine Mieteinnahmen bei der Steuererkärung angegeben. Wenn sie diesen Irrtum beim Finanzamt aufklärt, wird sie dann mit Strafen rechnen müssen?


    viele Grüße


    S.

  • Und kann man eine doppelte Haushaltsführung zurückziehen? Oder fallen Strafgebühren an, wenn man das einmal so angegeben hat?

  • Es gab eine Nachfrage vom Finanzamt, wo Angaben zur Doppelten Haushaltsführung gemacht werden müssen. Da steht zwar nicht, dass man die Wohnung am Erstwohnsitz nicht untervermieten darf und man muss auch nicht angeben, dass sie untervermietet ist. Allerdings gibt es wohl diese juristische Definition von "Hausstand führen" und darunter fällt nicht, wenn man diese Wohnung untervermietet hat.

  • Und warum fragst du das? Kann das die Freundin nicht? Du begibst dich in gefährliche Nähe der dir verbotenen Steuerberatung. Die Freundin sollte sich einmal mit den Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung auseinandersezten - dann ergibt sich die Lösung. Das Finanzamt fragt nämlich nicht umsonst - und verschweigen von steuerlich relevanten Tatsachen kann es auch als zumindest versuchte Steuerverkürzung ansehen.

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings gibt es wohl diese juristische Definition von "Hausstand führen" und darunter fällt nicht, wenn man diese Wohnung untervermietet hat.

    Ja wie denn auch? Es ist ja nun einmal dann nicht Dein bzw. ihr Haushalt, sondern der des Untermieters. Da brauche ich keine juristische definition für, sondern nur gesunden Menschenverstand.


    Das Finanzamt fragt nämlich nicht umsonst - und verschweigen von steuerlich relevanten Tatsachen kann es auch als zumindest versuchte Steuerverkürzung ansehen.

    So ist es.


    Du begibst dich in gefährliche Nähe der dir verbotenen Steuerberatung.

    Da ist er schon mittendrin. ;)


    Da steht zwar nicht, dass man die Wohnung am Erstwohnsitz nicht untervermieten darf und man muss auch nicht angeben, dass sie untervermietet ist.

    Und sorry, bei der ganzen Presse zu Airbnb etc. ist doch mittlerweile dem Letzten klar, dass man Einkünfte aus Untervermietung in seiner Erklärung anzugeben hat.

  • Was ist also zu tun um mögliche Strafen für eine als versuchte Steuerverkürzung anzusehende Handlung abzuwenden? Oder wie ist nun vorzugehen? Fällt das tatsächlich in den Bereich der Steuerhinterziehung und muss sie sich nun selbst anzeigen? Gilt dieser Brief bereits als Ermittlungsverfahren in einer Straftat??

    Einmal editiert, zuletzt von sibeop ()

  • Das sollte sie mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein klären. Da das Finanzamt schon nachgefragt hat, sind die Handlungsmöglichkeiten schon etwas eingeschränkt.

  • Ok, herzlichen Dank. Oder sollte sie lieber gleich einen Anwalt kontaktieren? Und spielt es eine Rolle, dass sie keinerlei Einnahmen hat und nur von Erspartem lebt? Daher wäre eh keine Steuerrückzahlung fällig gewesen. Aber sie ist halt trotzdem verpflichtet, die Steuererklärung zu machen, weil sie früher mal freiberuflich tätig war.


    Und ändert es etwas, wenn sie die Steuererklärung jetzt vor dem 31.7. nochmal ändert und die doppelte Haushaltsführung rausnimmt und dann auch gleichzeitig die Untermieten angibt?

    3 Mal editiert, zuletzt von sibeop ()

    • Offizieller Beitrag

    Und spielt es eine Rolle, dass sie keinerlei Einnahmen hat und nur von Erspartem lebt?

    Sie hat ja Einnahmen/Einkünfte, nämlich zumindest die aus Vermietung und Verpachtung.

  • So ihr Lieben. Sie war beim Steuerberater und einige von den Kommentaren hier sind echt Bullshit und Panikmache! Es ist keine Steuerhinterziehung und keine versuchte Steuerhinterziehung. Die Mieten hätten angegeben werden müssen, aber da damit kein Gewinn erwirtschaftet wurde, hat das weiter keine Konsequenzen.

    Wenn ihr hier so großspurig rumpostet und behauptet, dass es MIeteinnahmen gäbe oder eine Person in den Bereich der Straffälligkeit gekommen sei, dann macht das nur, wenn ihr euch sicher seid, dass das so ist.


    Danke und gute Besserung!

  • Danke für deine patzige Antwort! Wenn hier auf Konsequenzen hingewiesen wird, dann, weil eben die Einzelheiten nicht vollständig bekannt waren. Und was ist mit der doppelten Haushaltsführung? Diese angegeben (obwohl nach den Informationen hier keine doppelte Haushaltsführung vorliegen kann, da der "HAuptwohnsitz" ja vermietet wird) und die Vermietung nicht angegeben sowie eine vorliegende Nachfrage vom Finanzamt (die uns ja nur als Nachfrage aber nicht mit Details bekannt gegeben wurde) - da kann man schon einmal auf die möglichen Konsequenzen aufmerksam machen.


    Wenn du das gleich als Drohung interpretierst und dann auch noch behauptest, wir hätten dies vollständig als Straftatbestand bezeichnet ohne Einschränkungen, liegst du schief und nicht wir.


    Und: sei froh, dass wir dir hier überhaupt noch antworten. Für mich bist du in Zukunft persona non grata.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist keine Steuerhinterziehung und keine versuchte Steuerhinterziehung.

    Dann hättest Du Dir gleich auch den Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und versuchter Steuerverkürzung erläutern lassen sollen. Und zumindest hinsichtlich eines Tatbestands ist dieser Sachverhalt gegeben. Und in den Konsequenzen gibt es da eine noch größere Spannbreite, die Dich aber anscheinend eh nicht interessieren.


    Ansonsten bitte ich Dich nur noch, Deinen Ton hier im Forum zu mäßigen.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ihr hier so großspurig rumpostet und behauptet, dass es MIeteinnahmen gäbe oder eine Person in den Bereich der Straffälligkeit gekommen sei, dann macht das nur, wenn ihr euch sicher seid, dass das so ist.

    Du hast eines vergessen: Du bist hier in einem Anwender-helfen-Anwender-Forum, und nicht beim Steuerberater oder Anwalt. D.h., das ist der denkbar falsche Ort, um sich juristischen Rat zu holen (und das wolltest Du nun mal).

    Und wenn man dann noch mit Begriffen wie "Konstruktion" usw. agiert, dann muß man sich nicht wundern, wenn andere Anwender die Nachtigall trapsen hören. Und mal ehrlich, die doppelte Haushaltführung anzusetzen ohne richtig zu wissen, was das eigentlich ist, nun ja... :/

    Deine Freundin hätte sich gleich direkt an Fachleute im Steuerrecht wenden sollen, denen sie alles im Detail schildern kann (würde ich hier in einem öffentlichen Forum auch nicht machen), wenn sie den Kontakt mit dem Sachbearbeiter des FA, aus welchen Gründen auch immer, scheut.