Moin Moin,
ich plage mich seit Tagen mit einem Thema rum, auf das ich im Internet bislang keine gescheite Antwort gefunden habe.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.
Ich bin freier Architekt, also nicht Bilanzierungspflichtig. Demnach alles über EÜR.
Ich habe im Jahr 2018 eine Rückerstattung meiner KFZ-Versicherung für Beiträge aus dem Jahr 2017 erhalten.
Gleiches gilt für die KFZ-Steuer, sowie die in 2017 gezahlten Leasingbeiträge für das Fahrzeug.
Auch diese wurden mir nach Rückabwicklung des Vertrages 2018 wieder gut geschrieben.
Nun frage ich mich, wie ich diese (betriebsfremden) Erträge richtig verbuche.
Soweit ich korrekt recherchiert habe, wären es eigentlich periodenfremde Erträge.
Diese gelten aber nur für bilanzierungspflichtige Unternehmen? Und gibt es auf Grund des BILMOG wohl nicht mehr?
Aber selbst wenn ich die Erträge auf das Konto 2520 (skr 03) verbuchen würde, bekomme ich bei der Rückerstattung der KFZ-Steuer
und -Versicherung eine Fehlermeldung hinsichtlich des Steuerschlüssels.
Beides sind umsatzsteuerfreie Ausgaben und müssten nach meinem Verständnis dann auch wieder als umsatzsteuerfreie Einnahme verbucht werden?
Das geht aber weder mit dem Konto 2520, noch mit 8100 oder einem anderen mir bekannten Einnahmekonto.
Ich arbeite mit WISO steuer:mac 2019.
Ich hoffe, mir kann hier jemand schnell helfen. Nächste Woche ist die Steuererklärung abzugeben...
P.S.: Im Jahr 2018 habe ich kein KFZ unterhalten. Ich kann die Gutschriften meines Wissens also auch nicht auf die Aufwandskonten verbuchen.
Da meckert WISO steuer:mac auch rum....