Beitragsrückerstattung aus Vorjahr verbuchen

  • Moin Moin,


    ich plage mich seit Tagen mit einem Thema rum, auf das ich im Internet bislang keine gescheite Antwort gefunden habe.

    Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.


    Ich bin freier Architekt, also nicht Bilanzierungspflichtig. Demnach alles über EÜR.


    Ich habe im Jahr 2018 eine Rückerstattung meiner KFZ-Versicherung für Beiträge aus dem Jahr 2017 erhalten.

    Gleiches gilt für die KFZ-Steuer, sowie die in 2017 gezahlten Leasingbeiträge für das Fahrzeug.

    Auch diese wurden mir nach Rückabwicklung des Vertrages 2018 wieder gut geschrieben.


    Nun frage ich mich, wie ich diese (betriebsfremden) Erträge richtig verbuche.


    Soweit ich korrekt recherchiert habe, wären es eigentlich periodenfremde Erträge.

    Diese gelten aber nur für bilanzierungspflichtige Unternehmen? Und gibt es auf Grund des BILMOG wohl nicht mehr?


    Aber selbst wenn ich die Erträge auf das Konto 2520 (skr 03) verbuchen würde, bekomme ich bei der Rückerstattung der KFZ-Steuer

    und -Versicherung eine Fehlermeldung hinsichtlich des Steuerschlüssels.

    Beides sind umsatzsteuerfreie Ausgaben und müssten nach meinem Verständnis dann auch wieder als umsatzsteuerfreie Einnahme verbucht werden?

    Das geht aber weder mit dem Konto 2520, noch mit 8100 oder einem anderen mir bekannten Einnahmekonto.


    Ich arbeite mit WISO steuer:mac 2019.


    Ich hoffe, mir kann hier jemand schnell helfen. Nächste Woche ist die Steuererklärung abzugeben... =O


    P.S.: Im Jahr 2018 habe ich kein KFZ unterhalten. Ich kann die Gutschriften meines Wissens also auch nicht auf die Aufwandskonten verbuchen.

    Da meckert WISO steuer:mac auch rum....

  • der PKW ist also Betriebsvermögen?


    Ausgaben werden in die Kosten gebucht - also werden die Erstattungen im Haben auch auf die Kosten gebucht!


    Das sind keine Einnahmen - sondern Ausgabenerstattung!


    Bei Kfz-Steuer gibt es doch gar keine Steuerschlüssel...

  • Hallo lialia,


    Danke für die schnelle Rückmeldung.


    zu 1.) Nein, das Fahrzeug war geleast. Der Leasingvertrag wurde Rückabgewickelt.

    Hieraus entstanden die Gutschriften in 2018 für die Zahlungen in 2017

    zu 2.) Das ist mir schon klar. Aber buche ich Gutschriften im Jahr 2018 auf die Aufwandskonten für Ausgaben im Jahr 2017?

    Bislang habe ich hierzu nur Antworten gefunden, die das verneinen!

    zu 3.) Okay, das hatte ich auch schon entdeckt. Ich buche die Rückerstattungen also auf die Aufwandskonten als Ausgabenerstattung?

    Ich glaube, das habe ich auch schon mal versucht und es gab "Mecker" vom Programm...

    zu 4.) Ja, auch das ist mir klar. Bei den Konten, die ich bislang verwenden wollte, gab es aber immer "Mecker", wenn ich keine Steuer angegeben habe...


    Sorry, wenn ich mich nicht ganz so präzise ausdrücke. Bin halt Architekt und keine Steuerprofi.....

  • Hallo lialia,


    habe das jetzt gerade mal spaßeshalber mit den Ausgabenerstattungen ausprobiert.

    Da ich in 2018 kein betriebliches KFZ unterhalten habe, bekomme, wie zu erwarten war,

    negative Beträge in den Aufwandskonten. So gesehen also "Einnahmen" auf einem Ausgabenkonto.


    Für mich nachvollziehbar, meckert steuer:mac daran rum und ich kann mir nicht ganz vorstellen,

    dass der Buchungssatz so korrekt ist.


    Es wäre sicher wohl was anderes, wenn die Gutschriften im gleichen Jahr wie die Ausgaben erfolgt wären.

    Dann hätten sich Ausgaben und Gutschriften aufgehoben.


    Immerhin hat sich am Gewinn in der EÜR hierdurch nichts geändert.

  • Ich arbeite mit WISO steuer:mac 2019.

    und dort mit dem EÜR-Modul?

    Wenn ja, Bank 1200 Soll -- KFZ-Steuer 4510 Haben

    ebenso bei Versicherung u.Leasing


    2287 "Steuererstattung Vorjahre" gibt es im EKR03 Steuer:**** anscheinend nicht, da Abgrenzungkonto


    Nachtrag:

    Art der Buchung "freie Buchung"

  • Hallo Elsa...


    ja, dort mit dem EÜR-Modul.


    Dein Buchungsvorschlag habe ich auch schon ausprobiert.

    Funktioniert soweit auch, bis ich die EÜR "probehalber" abgeben will.

    Dort wird dann an den negativen Werten in einem Aufwandskonto "rumgemeckert".

    Negative Aufwendungen sind ja letztlich Einnahmen und das erscheint mir bei einem Aufwandskonto nicht ganz korrekt zu sein.....


    :/

  • Dort wird dann an den negativen Werten in einem Aufwandskonto "rumgemeckert".

    EÜR ohne Probleme erstellt und per Elster versendet

    Hier wird mit negativen Vorzeichen gearbeitet

    Negative Aufwendungen sind ja letztlich Einnahmen und das erscheint mir bei einem Aufwandskonto nicht ganz korrekt zu sein.....

    Du hast durch die Erstattung aber weniger Aufwand.

  • Bei den rot markierten Positionen kommt folgende Meldung (leider ging das nicht mit dem Bildschirmfoto):


    "Betriebseinnahmen aus KFZ-Nutzung höher als private KFZ-Kosten?

    Ihre Eingaben zur privaten Kraftfahrzeugnutzung und für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte übersteigen die eingetragenen Fahrtkosten.

    Darunter fallen: .....

    Bitte kontrollieren sie ihre Angaben!"


    Da ich 2018 kein betrieblich genutztes Fahrzeug hatte, habe ich hin und wieder das Fahrzeug meiner Frau beruflich genutzt.

    Die damit verbundenen Aufwendungen (Kraftstoff, Parkgebühren etc.) habe ich auf das Konto 4590 (skr03) als Aufwand gebucht.

    Gegenkonto 1890 "Privateinlagen". Ich habe hierfür keine Kilometerpauschalen aufgeführt! Liegt hier vielleicht der Hund begraben?

  • Hallo Elsa,


    ja, das mit den Periodenfremden Erträgen war mein erster Versuch.

    Nur bekomme ich dann bei der erstattet KFZ-Steuer und -Versicherung mit dem Steuerschlüssel.

    steuer:mac akzeptiert das nicht.

  • Hallo Elsa,


    ja, das mit den Periodenfremden Erträgen war mein erster Versuch.

    Nur bekomme ich dann bei der erstattet KFZ-Steuer und -Versicherung Probleme mit dem Steuerschlüssel.

    steuer:mac akzeptiert es nicht, "keine Vorsteuer" anzugeben.


    Ich bin echt am verzweifeln....

    :wacko::wacko::wacko:

  • Hallo Elsa,


    alles so wie von Dir vorgegeben gemacht. Die EÜR passt, auch bei der "Probeabgabe".

    Ich bekomme dann aber bei der UST-Anmeldung eine Fehlermeldung.

    Die periodenfremden Erträge werden ohne UST nicht akzeptiert...


    Wenn alles Stricke reißen, muss ich da halt auch die 19% berechnen.

    Ist zwar zu meinem Nachteil, aber mir fällt gerade nichts mehr dazu ein...

  • Da ich 2018 kein betrieblich genutztes Fahrzeug hatte, habe ich hin und wieder das Fahrzeug meiner Frau beruflich genutzt.

    Die damit verbundenen Aufwendungen (Kraftstoff, Parkgebühren etc.) habe ich auf das Konto 4590 (skr03) als Aufwand gebucht.

    Gegenkonto 1890 "Privateinlagen". Ich habe hierfür keine Kilometerpauschalen aufgeführt! Liegt hier vielleicht der Hund begraben?

    ...möglich.

    wäre zu testen...

    Die periodenfremden Erträge werden ohne UST nicht akzeptiert...

    eben auch probiert. Keine Fehlermeldung.

    Da muss bei Dir der Hund woanders begraben liegen. Denn wenn für das konto 2520 keine Steuer berechnet wird, sollte auch kein Fehler gemeldet werden.

    Ohne die Buchungen auf 2520 läuft alles ohne Fehler?

    Wie ist es eigentlich mit den Leasingraten Steuer o. ohne?

  • Es läuft sonst alles fehlerfrei.!

    Auch bei den periodenfremden Erträgen mit UST (wie z.B. Rückerstattung der Leasingraten).


    Nur eben bei den periodenfremden Erträgen OHNE Umsatzsteuer.

    Da kommt die oben genannte Fehlermeldung.


    Ich habe nochmal den Buchungsdialog und und die Einstellungen für das Konto 2520 beigefügt.

    Habe ich hier vielleicht etwas falsch eingestellt, wenn es doch bei Dir klappt?


    Leasingraten waren mit Steuer.



  • Hallo Elsa,


    ja, die Steuerautomatik steht auf aus. Aber ich kann ja trotzdem über das PopUp-Menü den Umsatzsteuersatz angeben

    und dann wir der Betrag errechnet.

    So ist es auch bei den Positionen ohne Umsatzsteuer. PopUp-Menü öffnen und "keine Vor-/Umsatzsteuer" wählen.


    Nein, die Ust-Voranmeldung habe ich mit den drei Buchungen noch nicht gemacht.

  • was mich eben an dieser 596 Buchung verwundert ist, Du hast sie als GS (Gutschrift?) bezeichnet. Warum buchst Du sie als Ausgabe

    (Konto 1 könnte bei Dir H_aben, also Ausgabe sein)

    Steuer u. Versicherung wurden nämlich als Ertrag (da erhalten) und nicht als Aufwand gebucht.