Unterhalt an bedürftige Personen - Im Elsterformular muss der Gesamtwert des Vermögens angegeben werden

  • Beim Unterhalt an bedürftige Personen wird abgefragt, ob die Person ein Vermögen von 15.500 € gehabt hat. Dies muss man entweder mit Ja oder Nein beantworten. Bei Nein sind keine weiteren Eintragungen erforderlich.

    In dem Elsterformular muss in der Anlage Unterhalt in Zeile 102 der Betrag des Vermögens eingetragen werden.

    Kann es sein, dass hier ein Fehler in dem Programm vorliegt?

    Bei mir hat dies zu Rückfragen mit einigem Schriftverkehr geführt und somit zu einer Verzögerung der Abarbeitung beim Finanzamt geführt

    • Offizieller Beitrag

    In dem Elsterformular muss in der Anlage Unterhalt in Zeile 102 der Betrag des Vermögens eingetragen werden.

    Ich verstehe nicht, worauf sich Deine Frage bezieht. Auf das ELSTER-Formular, also die Software des Finanzamtes? Dann bist Du hier im falschen Forum.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe nicht, worauf sich Deine Frage bezieht. Auf das ELSTER-Formular, also die Software des Finanzamtes? Dann bist Du hier im falschen Forum.

    Ich denke er meint, die Zeile 102 Anlage Unterhalt zur Einkommensteuererklärung.


    Kann es sein, dass hier ein Fehler in dem Programm vorliegt?

    Denke ich nicht. Da gehört meines Erachtens nur etwas hinein, wenn wesentliches, den unschädlichen Betrag übersteigendes, Vermögen vorhanden ist.


    Bei mir hat dies zu Rückfragen mit einigem Schriftverkehr geführt und somit zu einer Verzögerung der Abarbeitung beim Finanzamt geführt

    In welcher Form und welchen Inhalts?

  • Ich versuche jetzt nochmal, mein Anliegen etwas genauer zu beschreiben.

    Ich habe meine Einkommenssteuererklärung mit dem WISO Steuersparbuch 2018 gemacht. In dem Program wird beim Unterhalt an bedürftige Personen abgefragt, ob die Person ein Vermögen von über 15.500 € hat. Dies kann man mit Ja oder Nein beantworten. Bei Nein sind keine weiteren Eintragungen erforderlich.

    Nach der Abgabe der Steuererklärung hat mich das Finanzamt angeschrieben und wollte den genauen Betrag des Vermögens wissen. Dies muss in dem Formular vom Finanzamt in der Anlage Unterhalt in Zeile 102 eingetragen werden. Nachdem ich dem Finanzamt den Betrag genannt hatte und dies auch mit Unterlagen von der Bank nachgewiesen habe, war alles in Ordnung.

    Der Unterschied liegt darin, dass das WISO Steuersparbuch beim Unterhalt für bedürftige Personen nur abfragt, ob die Obergrenze von 15.500 € nicht überschritten wird und das das Finanzamt an dieser Stelle den genauen Betrag wissen will.

    • Offizieller Beitrag

    Der Unterschied liegt darin, dass das WISO Steuersparbuch beim Unterhalt für bedürftige Personen nur abfragt, ob die Obergrenze von 15.500 € nicht überschritten wird und das das Finanzamt an dieser Stelle den genauen Betrag wissen will.

    Das war schon klar. Das Programm arbeitet das Erforderliche ab und das reicht im Regelfall auch. Ansonsten hätte es da schon massig Fälle im Forum gegeben. Du bist der/die Erste. Der/die Bearbeiter/in wollte es nun eben genau wissen. Ist sein/ihr gutes Recht Rückfrage zu nehmen, wenn er/sie Zweifel hat.

  • Es geht hier nicht darum, dass der Bearbeiter vom Finanzamt bei mir eine Rückfrage hatte, weil er Zweifel hatte.

    Um mein Anliegen nachvollziehen zu können, vielleicht mal folgendes probieren:

    Im WISO Steuersparbuch über den Button Formulare sich das Formular vom Finanzamt anschauen und dann in der Anlage Unterhalt auf der Seite "Allgemeine Angaben zur unterstützen Person" die Zeile 102 anschauen. Hier wird nach dem Gesamtwert des Vermögens der unterstützten Person gefragt. Wenn man jetzt das Feld anklickt, wo der Betrag eingegeben werden muss, springt das Program in die Eingabemaske. Hier gibt es dann nicht die Möglichkeit, den Gesamtwert einzutragen sondern er wird abgefragt, ob die Person ein Vermögen von über 15.500 € gehabt hat. Wird dies mit Nein beantwortet, ist keine weitere Eintragung möglich.

  • Die Antwort ist dir doch schon gegeben worden - es muss nur eingetragen werden, wenn ein Vermögen oberhalb von 15.500 Euro vorliegt!

    • Offizieller Beitrag

    Es geht hier nicht darum, dass der Bearbeiter vom Finanzamt bei mir eine Rückfrage hatte, weil er Zweifel hatte.

    Eigentlich geht es nur darum, denn selbst im kostenlosen Programm ElsterFormular der Finanzverwaltung wird in diesen Fällen nur ein Kreuzchen verlangt und der Betrag bleibt leer.