Beim Unterhalt an bedürftige Personen wird abgefragt, ob die Person ein Vermögen von 15.500 € gehabt hat. Dies muss man entweder mit Ja oder Nein beantworten. Bei Nein sind keine weiteren Eintragungen erforderlich.
In dem Elsterformular muss in der Anlage Unterhalt in Zeile 102 der Betrag des Vermögens eingetragen werden.
Kann es sein, dass hier ein Fehler in dem Programm vorliegt?
Bei mir hat dies zu Rückfragen mit einigem Schriftverkehr geführt und somit zu einer Verzögerung der Abarbeitung beim Finanzamt geführt