Fahrtkosten für täglich wechselnde Arbeitsstätte/Drehort - Filmschaffender

  • Hallo,


    seit 2018 bin ich als Kameraassistent tätig. Für jedes Projekt bin ich also je nach dessen Länge für nur einige Tage oder auch mehrere Monate am Stück angestellt. Da sich der Drehort innerhalb des Projektes täglich ändert, habe ich keine erste Tätigkeitsstätte. Meist fahre ich öffentlich zu den Drehorten, muss aber hin und wieder auch ein Produktionswagen fahren.

    Nun ist es im Hilfe Bereich von Wiso so erklärt, dass jede Fahrt auf dem einfachsten und kürzesten Weg zur Arbeitsstätte mit der Kilometerpauschale absetzbar ist, egal mit welchem Verkehrsmittel man unterwegs ist. Zudem gilt jede Fahrt zur Arbeit als Dienstreise, wenn keine erste Tätigkeitsstätte festgelegt werden kann. Habe ich das falsch verstanden?

    Ich habe eine Tabelle für jede zurückgelegte Strecke in Kilometern mit Datum und Arbeitgeber angelegt. Leider bin ich mir nicht sicher wie genau ich das bei Wiso verbuchen soll. Die Möglichkeiten erscheinen mir für diesen Fall immer unpassend.

    Habe das Gefühl ziemlich auf dem Holzweg unterwegs zu sein.

    Würde mich über Hilfe zu sehr freuen.


    Vielen Dank und beste Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Nun ist es im Hilfe Bereich von Wiso so erklärt, dass jede Fahrt auf dem einfachsten und kürzesten Weg zur Arbeitsstätte mit der Kilometerpauschale absetzbar ist, egal mit welchem Verkehrsmittel man unterwegs ist. Zudem gilt jede Fahrt zur Arbeit als Dienstreise, wenn keine erste Tätigkeitsstätte festgelegt werden kann. Habe ich das falsch verstanden?

    Ja, da hast Du etwas falsch verstanden, denn Du schreibst ja:

    Da sich der Drehort innerhalb des Projektes täglich ändert, habe ich keine erste Tätigkeitsstätte.

    Somit hättest Du keine 1. Tätigkeitsstätte und es wären die Grundsätze des Reisekostenrechts anzuwenden und nicht die Regelungen der Entfernungspauschale für Fahrten Whg.<->1.Tätigkeitsstätte. Und bei Reisekosten/Auswärtstätigkeiten sind eben die für das tatsächliche genutzte Verkehrsmitteln maßgeblichen Werte anzusetzen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln sind es die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für die Tickets, bei einem eigenen Pkw die Kilometerpauschale von 30 Cent je tatsächlich gefahrenen Kilometer oder die höheren nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Bei kostenloser Nutzung eines Firmenwagens ("Produktionswagen ") kannst Du natürlich für die Fahrtkosten gar nichts ansetzen.


    von Wiso

    WISO ist kein Programmname, sondern ein Oberbegriff. Du solltest die genutzte Programmversion schon genau benennen.


    Ich habe eine Tabelle für jede zurückgelegte Strecke in Kilometern mit Datum und Arbeitgeber angelegt. Leider bin ich mir nicht sicher wie genau ich das bei Wiso verbuchen soll. Die Möglichkeiten erscheinen mir für diesen Fall immer unpassend.

    Weil Du unter Reisekosten/Auswärtstätigkeiten schauen musst. Einfach einmal diese Stichwörter in die Programmhilfe/-suche oder hier im Forum in die erweiterte Forumssuche eingeben.