Buchungskonten und zu Bonuszahlung vom Kunden

  • Hallo,


    einige Probleme habe ich schon lösen können, aber nun stehe ich vor neue Herausforderungen.


    Wie erwähnt bin ich als selbstständiger Kundenberater tätig.


    Problem 1:

    Vom Kunden habe ich 2 Bonuszahlungen erhalten. Als Prämiengeschenk.

    1 x 50 € und 1 x 80 €.


    Wie werden die Verbucht/zugeordnet ?

    Oder muss ich für die Bonuszahlungen auch eine Rechnung erstellen um korrekt verbuchen zu können ?



    Problem 2:

    Der Kunde überweist die MwSt für mich zum Finanzamt.

    In der Abrechnung die ich vom Kunden erhalte steht auch drin das die MwSt. einbehalten werden.


    Wie stelle ich das jetzt an, das MeinBüro weist, das der Kunde für mich die Mwst. an das Finanzamt abführt.

    § 13 b ist es ja nicht. ich zahle ja die MwSt. Nur das Geld wird ja einbehalten und direkt abgeführt.


    Wie muss ich das im System eingeben ? Denn bei den Ausgaben werden die bezahlten MwSt ja nicht angezeigt.


    Ich freue mich über eure Hilfe.


    mfg

    Viktor

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ViktorK.,

    Problem 1

    Der Eingang der Zahlung wird unter Finanzen Zahlungen Bank Kasse direkt einem Erlöskonto 19 % zugeordnet - geht ohne Rechnungsstellung.


    Problem 2
    Dein Auftraggeber muß eine Gesetzesgrundlage angeben, warum er die MwSt abführt. Frage ihn danach.

    Offensichtlich stellt er die Provisionsrechnung schon mal mit MwSt aus. Demnach fällt tatsächlich § 13b weg.

    Aber Du mußt doch in deiner EÜR die MwSt abführen ans FA. Wie kann der AG das Dir abnehmen?


    Das sind Dinge, die geklärt sein müssen.

  • Der Kunde fragt uns Kundenberater ob dieser das machen kann. Da das alle machen habe ich kein Problem darin gesehen. Aber nun habe ich das Problem.


    Die Firma für die ich als Kundenberater tätig bin führt ja direkt ab. Auch direkt mit der richtigen Steuernummer. Das Geld kommt wohl zum Finanzamt, nur auserhalb meine Software.


    Ich habe mal ein Screenshot fertig gemacht.

    • Offizieller Beitrag

    Danke für den Screen. Das ist nur eine Zahlungsübersicht. Es muß zusätzlich eine separate Provisionsabrechnung mit ausgewiesener MwSt existieren.


    Darin MUSS der Grund stehen, warum die MwSt vom AG zurückgehalten und von ihm abgeführt wird. Nach jetztiger Lage bist Du verpflichtet 19 % der Erlöse als USt zusätzlich (wiederholt!!) abzuführen. Es kommt also zur Doppelabführung der USt ans FA.


    Mir unbekannt ist die gesetzliche Konstellation, dass der AG die MWSt abführt. Vielleicht wissen andere mehr.


    P.S.:

    Nebenbei zur Klarstellung bitte beantworten: Du unterliegst der Regelbesteuerung mit Ausweisung der MwSt und bist nicht Kleinunternehmer nach § 19. Stimmt das? Bitte beantworten!

  • Ja die Provisionabrechnung gibt es. Der erste screen war nur die letzte Seite.



    P.S.:

    Nebenbei zur Klarstellung bitte beantworten: Du unterliegst der Regelbesteuerung mit Ausweisung der MwSt und bist nicht Kleinunternehmer nach § 19. Stimmt das? Bitte beantworten!



    Ich bin ja seid mehreren Jahren selbstständig. Bis jetzt war ich kein Kleinunternehmer. Habe immer mehr als 17500 verdient.

    Dieses Jahr habe ich mit der Selbstständigkeit gerade mal die 7000 € angekratzt. Daher arbeite ich seid 1 Monat wieder als angestellter und die Selbstständigkeit wird nur noch als Nebenerwerb ausgeführt.


    Und ob ich an die 17500 dieses Jahr rankomme ist fraglich.


    Mein Verdienst über die "nicht selbstständige Tätigkeit" wird ja nicht angerechnet.



    Ich hatte auch immer eine Steuerberaterin, nur ich habe ich aus kostengründen distanzhieren müssen. Jeden Monat 100 € und für den Jahresabschluss nochmal über 1000 € ist eine ganze Menge. Daher muss ich das selber in die Hand nehmen.

    • Offizieller Beitrag

    Aber Du mußt doch in deiner EÜR die MwSt abführen ans FA. Wie kann der AG das Dir abnehmen?

    Da viele mir aktuell in der Tat auch nichts ein.


    Darin MUSS der Grund stehen, warum die MwSt vom AG zurückgehalten und von ihm abgeführt wird.

    genau


    Nach jetztiger Lage bist Du verpflichtet 19 % der Erlöse als USt zusätzlich (wiederholt!!) abzuführen. Es kommt also zur Doppelabführung der USt ans FA.

    In der Tat, das sehe ich aus umsatzsteuerlicher Sicht ebenso.


    Vom Kunden habe ich 2 Bonuszahlungen erhalten. Als Prämiengeschenk.

    1 x 50 € und 1 x 80 €.

    Zumindest die 50€ wurden ja zutreffender Weise bei der USt-Berechnung als Bemessungsgrundlage sichtbar berücksichtigt. Mit den 80€ wird es dann ja wohl ebenso sein.


    Ich hatte auch immer eine Steuerberaterin, nur ich habe ich aus kostengründen distanzhieren müssen. Jeden Monat 100 € und für den Jahresabschluss nochmal über 1000 € ist eine ganze Menge. Daher muss ich das selber in die Hand nehmen.

    Genau solche Fälle kann aber eigentlich nur ein Steuerberater beantworten, der auch alle Abrechnungsunterlagen einschließlich Verträge in den Händen hält. Das kann und darf das Forum nach dem Steuerberatungsgesetz nicht leisten.

  • Die Firma für die ich als Kundenberater tätig bin führt ja direkt ab. Auch direkt mit der richtigen Steuernummer.


    Wirkt so als ob da etwas ganz schief läuft oder wir haben es nicht verstanden. Ich hoffe Letzteres. Aus den Aussagen ergibt sich jedenfalls keine bekannte zulässige Abrechnungsvariante. Daher gilt, was miwe4 schon schrieb:


    Genau solche Fälle kann aber eigentlich nur ein Steuerberater beantworten, der auch alle Abrechnungsunterlagen einschließlich Verträge in den Händen hält.

    • Offizieller Beitrag

    ich habe mit der firma gesprochen. künftig werden die mir die mwst überweisen und ich kann diese dann direkt weiter abführen.

    Das klärt aber immer noch nicht Dein Problem, wenn die es nicht rückwirkend so machen.


    Auf welcher Grundlage wollen die "Deine" Ust-Schuld an das FA abführen? Und wie sollst Du verfahren, da Du ja Schuldner der USt gegenüber dem FA bist und entsprechende Steueranmeldungen abgeben musst? ?(

  • ich habe mit der firma gesprochen. künftig werden die mir die mwst überweisen und ich kann diese dann direkt weiter abführen.

    Äh, wer die USt zahlt und wie (und wann) kann man sich nicht aussuchen, auch nicht zwischen Geschäftspartner privat-rechtlich (vertraglich) vereinbaren, da gibt es klare gesetzliche Regelungen - siehe ganz vorn dabei das Umsatzsteuergesetz. Du musst (üblicherweise) zahlen, auch dann, wenn ein Anderer das (rein vom Betrag her) das schon für dich erledigt hat.


    Wie miwe4 schon sagt, sucht Euch dringend fachkundige Beratung.

    • Offizieller Beitrag

    Äh, wer die USt zahlt und wie (und wann) kann man sich nicht aussuchen, auch nicht zwischen Geschäftspartner privat-rechtlich (vertraglich) vereinbaren, da gibt es klare gesetzliche Regelungen - siehe ganz vorn dabei das Umsatzsteuergesetz.

    Du musst (üblicherweise) zahlen, auch dann, wenn ein Anderer das (rein vom Betrag her) das schon für dich erledigt hat.

    Da widerspreche ich.

    Der Punkt ist ein anderer. Er hat keine Kontrolle über das USt.-Eingangskonto beim Finanzamt, um zu überprüfen, was auf seine Steuernummer an USt eingegangen ist. Ob Du oder ein Dritter auf Deine St.-Nr einzahlt interessiert das FA nicht.

    Deswegen macht die Gesellschaft mit seinen Händlern die Vereinbarung. Sinn dahinter ist, die eigenen Steuerangelegenheiten geg. dem FA Prüfer sauber vorzeigen zu können bei häufig wechselnden Händlern, die die USt einbehalten, wobei viele wohl nur mal so vorübergehend mit die Gesellschaft in Händlerkontakt getreten sind und dann doch jobmässig aufgeben ohne je eine USTVA auszufüllen.

  • Der Punkt ist ein anderer. Er hat keine Kontrolle über das USt.-Eingangskonto beim Finanzamt, um zu überprüfen, was auf seine Steuernummer an USt eingegangen ist. Ob Du oder ein Dritter auf Deine St.-Nr einzahlt interessiert das FA nicht.

    Deswegen macht die Gesellschaft mit seinen Händlern die Vereinbarung. Sinn dahinter ist, die eigenen Steuerangelegenheiten geg. dem FA Prüfer sauber vorzeigen zu können bei häufig wechselnden Händlern, die die USt einbehalten, wobei viele wohl nur mal so vorübergehend mit die Gesellschaft in Händlerkontakt getreten sind und dann doch jobmässig aufgeben ohne je eine USTVA auszufüllen.

    Interessante Variante, habe ich bisher noch nie von gehört. Das verstehe ich jetzt wenigstens. Problematisch ist nur, dass letztlich trotzdem er für die USt verantwortlich ist und nicht weiß, ob sie korrekt abgeführt wird. Aber Ok, wenn das Vertrauensverhältnis da ist und die Gesellschaft ja wohl professioneller ist als man selbst ....

    • Offizieller Beitrag

    Der Punkt ist ein anderer. Er hat keine Kontrolle über das USt.-Eingangskonto beim Finanzamt, um zu überprüfen, was auf seine Steuernummer an USt eingegangen ist. Ob Du oder ein Dritter auf Deine St.-Nr einzahlt interessiert das FA nicht.

    Deswegen macht die Gesellschaft mit seinen Händlern die Vereinbarung. Sinn dahinter ist, die eigenen Steuerangelegenheiten geg. dem FA Prüfer sauber vorzeigen zu können bei häufig wechselnden Händlern, die die USt einbehalten, wobei viele wohl nur mal so vorübergehend mit die Gesellschaft in Händlerkontakt getreten sind und dann doch jobmässig aufgeben ohne je eine USTVA auszufüllen.

    Interessante Variante, habe ich bisher noch nie von gehört. Das verstehe ich jetzt wenigstens. Problematisch ist nur, dass letztlich trotzdem er für die USt verantwortlich ist und nicht weiß, ob sie korrekt abgeführt wird. Aber Ok, wenn das Vertrauensverhältnis da ist und die Gesellschaft ja wohl professioneller ist als man selbst ....

    Habe ich in meiner langen Karriere auch noch nicht erlebt und ich wüsste da auch keine Rechtsgrundlage für. Und wie erstellt der EÜRler eine zutreffende EÜR ohne die Zahlungsflüsse zu kennen (und wenn es nur die 10-Tage-Regelung ist)? Oder er ist vielleicht sogar Jahreszahler. Was ist bei anzumeldenden Rotbeträgen? Der Kunde haut alles an USt auf das Konto seines leistenden Unternehmers bei FA? ?(


    Da widerspreche ich.


    Der Punkt ist ein anderer. Er hat keine Kontrolle über das USt.-Eingangskonto beim Finanzamt, um zu überprüfen, was auf seine Steuernummer an USt eingegangen ist. Ob Du oder ein Dritter auf Deine St.-Nr einzahlt interessiert das FA nicht.

    Doch, das interessiert das FA sehr. Denn wenn Geld von einem anderen Namen verbucht wird, muss doch jeder stutzig werden. Und wenn Zahlungen ohne auszugleichende Sollstellung eingehen. dann gibt es ein Guthaben. Und das FA darf Guthaben nicht unbeschränkt einbehalten. Und wahrscheinlich ist auch jeder Vorgang manuell zu verbuchen.


    Aber wie gesagt, ich habe so einen Fall nie kennengelernt und mich würde wirklich die Rechtsgrundlage interessieren.


    Und letztlich kann dem Kunden egal sein, ob sein Auftraggeber die USt zahlt oder nicht. Wobei wir jetzt wieder dabei sind, dass wir weder ordnungsgemäße Gutschriften haben noch ordnungsgemäße Rechnung. Wmoit ie gazahlte USt weg wäre und bei dem Kunden dennoch kein Vorsteuerabzug bestehen würde. Also verstehen tue ich es nicht.


    Irgendwie habe ich da immer noch eine Bremse im Denken.

    • Offizieller Beitrag

    Doch, das interessiert das FA sehr. Denn wenn Geld von einem anderen Namen verbucht wird, muss doch jeder stutzig werden.

    Wie deren Gesichtsausdruck ist nicht weiter folgenreich.

    Na ja, meistens folgen dem auch Taten. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Das würde ich gerne von Dir wissen!

    Vielleicht hast Du eine Durchführungsverordnung zur Hand.

    Diese Firma praktiziert es ja per Erlaubnis mit Unterschrift des Händlers und du würdest doch auch als Prüfer der Firma stutzig werden, wenn MwSt ausgezahlt würde an na sagen wir mal an Drückerkolonnen.

    • Offizieller Beitrag

    Und was macht die Firma? Das ist ja mein Problem? Überweist sie jeden Betrag einzeln, monatlich, vierteljährlich oder jährlich? Und wie soll das FA verbuchen, wenn Sollstellungen aus Voranmeldungen des Unternehmers offensichtlich Mangelware sind? Da gibt es dann Rotlisten in den Erhebungsstellen mit ewig langen Listen. Die müssen dann ohnehin irgendwann ausgezahlt werden. Und worauf werden die eingehenden Beträge verbucht, wenn anderweitig Rückstände bestehen?


    Und was ist, wenn sich aufgrund der Steueranmeldungen des TE selber Rotbeträge ergeben, denn seine Investitionen und Kosten etc. kennt die Firma ja nicht?


    Und wie verbucht der Unternehmer das in seiner EÜR, wenn er die Beträge ja anscheinend gar nicht genau kennt? Bei der USt kann er sich ja noch mit der Sollversteuerung behelfen, aber was macht er in seiner EÜR? Die EÜR muss er ja quasi im Blindflug erledigen.


    Und was daraus wird, das sehen wir ja jetzt beim TE.


    Und was wird im Falle einer Insolvenz der Firma aus diesen "eingehaltenen" Beträgen? Die gehen dann quasi in der Insolvenmasse unter.


    Ansonsten hat das ja weniger mit der UStDV zu tun als mit der tatsächlichen Durchführung. Zahlungen wären ja auch eher über die AO abzuprüfen.


    Allerdings sehe ich aus den bisher angehängten Unterlagen auch keine ordnungsgemäßen Gutschriften. Kann ich mich natürlich irren. Aber wenn man sieht, was da auch noch in einem Beleg hin und her verrechnet wird, da muss man ja schon die Absicht unterstellen, Verwirrung stiften zu wollen.


    du würdest doch auch als Prüfer der Firma stutzig werden, wenn MwSt ausgezahlt würde an na sagen wir mal an Drückerkolonnen.

    Dir ist aber klar, dass unter diese Vermutung dann automatisch alle zuarbeitenden Unternehmer dieser Firma fallen. ;)

    Tolle Vertrauensbasis. Vielleicht man ja die Partner selber genauer prüfen. :)