Guten Tag zusammen,
ich benutze WISO Steuer:mac 2019 mit letztem Update
Meine Steuererklärung für 2018 habe ich mit dem Programm gemacht. Programmvorschlag war Einzelveranlagung mit hälftiger Teilung. So wurde die Erklärung auch abgegeben.
Jetzt habe ich den Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten. Es gibt erhebliche Differenzen auf einem Gebiet "hälftige Teilung der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben".
WISO teilt in seinem Programm die halben beschränkt abziehbaren Sonderausgaben jeweils dem andren Partner zu und kommt damit zu niedrigerem zu versteuerndem Einkommen.
Das Finanzamt führt aus, der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz).
Bei der Steuererklärung des Partners wurde eine Günstigerprüfung durchgeführt und hat ergeben, dass die Ermittlung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach der Rechtslage 2004 zu keinem günstigeren Ergebnis führt.
In beider Abrechnungen wurden demnach nur die eigen abziehbaren Sonderausgaben zur Hälfte abgezogen.
Danach fallen wesentlich höhere Steuern an, als in der Berechnung von WISO.
Hat das Finanzamt hier etwas vergessen einzutragen oder abzuziehen, oder arbeitet der WISO Steuer:mac hier nicht auf die gleiche Art wie das Finanzamt.
Lohnt es sich hier Einspruch zu erheben oder ist der Einspruch aussichtslos und Steuer:mac berechnet hier falsch?
Über eine aufschlussreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß
cepeha