"Steuerbescheid prüfen" Korrektur vom Finanzamt einpflegen

  • Hallo Zusammen,

    wir haben unsere Steuer für 2017 in elektronischer Form abgegeben und den Bescheid (elektronisch/ postalisch erhalten).

    Musste feststellen, dass der jetzige Maske unter Steuerbescheidprüfung mit dem Finanzamt für mich nicht mehr so übersichtlich und teilweise überhaupt nicht nachvollziehbar war.

    Vor allem konnte man nicht zu den relevanten abweichenden Punkten springen.


    Auf Grundlage der Erläuterungen des postalischen haben wir Einspruch eingelegt. Strittige Punkte hierbei waren Absetzung Reinigung von Arbeitsmitteln, PC als Arbeitsmittel und dienstliche Kosten für Reisepass/ Visum/ Fotos. Differenz laut Programm ca. 430€


    Das umformulierte Musterschreiben kann ich zwar auf den PC abspeichern (pages/ docx) ... bei Wideraufruf sind die Änderungen aber "verloren" und als Vorlage oder Formular kann ich die Dateien nicht einpflegen.

    In elektronischer Form konnte ich einen Einspruch auch nicht abgeben.


    Haben diese Woche den geänderten Bescheid bekommen und es ist ein Guthaben von ca. 630€ auf Grund unseres Einspruchs erstattet worden.


    ...habe jetzt das Problem, da es den geänderten Steuerbescheid nur in Papierform gibt, dass ich die Werte überhaupt NICHT in das Programm einpflegen kann.

    So auch nicht erkenne wie mir zBsp. der PC als Arbeitsmittel in welcher Höhe angerechnet wurde -> den ich über 3 Jahre absetze.

    Weiss Jemand, wie ich den Steuerbescheid jetzt manuell prüfen kann bzw. die im Programm immer noch die elektronischen Werte der ersten Berechnung entfernen kann???


    Da wir immer eine Datenübernahme aus dem Vorjahr machen, würde ich bei den Punkten Arbeitsmittel/ Reinigung gern korrekte Werte übernehmen bzw. gern wissen, wo die 200€ Mehrerstattung gegenüber Wiso herkommen.


    Danke für eure Hilfe!

    seit 2004 WisoSparbuch

    ab 2016 WisoSarbuch: Mac


    Es ist nur ein Computer ... es gibt Wichtigeres im Leben, worüber man sich aufregen sollte!!!

    • Offizieller Beitrag

    Da wir immer eine Datenübernahme aus dem Vorjahr machen, würde ich bei den Punkten Arbeitsmittel/ Reinigung gern korrekte Werte übernehmen bzw. gern wissen, wo die 200€ Mehrerstattung gegenüber Wiso herkommen.

    Da gibt es nur eine Möglichkeit. Eine Kopie der Datenbank anlegen und dort die vom FA verwendeten Daten eintragen und dann prüfen, ob die Rechnung vom Programm mit der im Bescheid übereinstimmt.

  • Eine normale Kopie hab ich erstellt ... allerdings kopiert er mir auch die elektronischen Daten des Bescheides mit.


    Meintest du vielleicht, ich sollt eine neue Datei anlegen mit Datenübernahme aus der Originaldatei und dann eine manuelle Eingabe bei Bescheidprüfung durchführen???

    seit 2004 WisoSparbuch

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    Es ist nur ein Computer ... es gibt Wichtigeres im Leben, worüber man sich aufregen sollte!!!

    • Offizieller Beitrag

    Eine normale Kopie hab ich erstellt ... allerdings kopiert er mir auch die elektronischen Daten des Bescheides mit.


    Meintest du vielleicht, ich sollt eine neue Datei anlegen mit Datenübernahme aus der Originaldatei und dann eine manuelle Eingabe bei Bescheidprüfung durchführen???

    Oder eine Kopie aus einer Datensicherung vor dem ersten Bescheiddatenabruf erstellen und die Daten entsprechend anpassen. Dann die Bescheiddaten des Berichtigungsbescheides manuell einpflegen. Bescheiddatenabruf geht nicht, da ja nicht aus dieser Datei versendet wurde.


    Haben wir aber alles schon öfters erklärt und wäre über die erweiterte Forumssuche sicherlich auffindbar.

  • Sorry, aber das finde ich doch ganz schön schwach von BUHL. Zwar verspricht die BUHL Hilfe vollmundig "Mit dem WISO steuer:Sparbuch stehen Ihnen jede Menge Hilfsmittel zur Verfügung und die Bescheidprüfung ist ganz einfach", aber das gilt nur für Bescheide die elektronisch abgerufen werden können. Gibt man seine Steuererklärung noch in Formularform ab, bzw. hat man beim ELSTER Versand übersehen neben der Papierform auch den elektronischen Bescheid anzufordern, ist die Programmunterstützung zur Prüfung des Steuerbescheids gleich NULL. Das war früher einmal anders, für mich eine klare Verschlechterung.:(

  • Billy

    Hat das Thema geschlossen.