Arbeitsmittel - Frage zur Pauschale

  • Liebe Community,


    ich habe eine kurze Frage zur Pauschale bei den Arbeitsmittel (in der Regel 103 Euro).


    Hier wird in der WISO Steuersoftware unter "Arbeitsmittel" zwischen "Geräte und Einrichtungen" und "Sonstige Arbeitsmittel" unterschieden. Die Möglichkeit der Ansetzung der "Pauschale für weitere Arbeitsmittel" wird unter "Sonstige Arbeitsmittel" aufgeführt.


    Unter "Geräte und Einrichtungen" habe ich ein Gerät mit ca. 200 Euro angesetzt und unter "Sonstige Arbeitsmittel" unter "Verbrauchs- und Büromaterial" ca. 40 Euro angegeben


    Frage: Wäre die Pauschale auf sämtliche Kosten unter "Geräte und Einrichtungen" und "Sonstige Arbeitsmittel" als Alternative ansetzbar? --> Das wäre dann nicht sinnvoll, da 240 Euro größer als 103 Euro.


    Wenn sich die Pauschale jedoch nur auf "Sonstige Arbeitsmittel" bezieht, dann würde ich die 40 Euro weglassen und hier nur 103 Euro eintragen.


    Kann jemand helfen? Vielen Dank und beste Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    diese Pauschale gibt es nicht!

    Genau, es ist eine Nichtbeanstandungsgrenze, die i.d.R. anerkannt wird, sofern keine anderen Kosten für Arbeitsmittel in tatsächlich nachgewiesener Höhe geltend gemacht werden.


    Hier wird in der WISO Steuersoftware unter "Arbeitsmittel" zwischen "Geräte und Einrichtungen" und "Sonstige Arbeitsmittel" unterschieden. Die Möglichkeit der Ansetzung der "Pauschale für weitere Arbeitsmittel" wird unter "Sonstige Arbeitsmittel" aufgeführt.

    Unter "Geräte und Einrichtungen" habe ich ein Gerät mit ca. 200 Euro angesetzt und unter "Sonstige Arbeitsmittel" unter "Verbrauchs- und Büromaterial" ca. 40 Euro angegeben

    Wenn sich die Pauschale jedoch nur auf "Sonstige Arbeitsmittel" bezieht, dann würde ich die 40 Euro weglassen und hier nur 103 Euro eintragen.

    Dann klicke doch einfach einmal das kleine vorstehende erläuternde Fragezeichen in dieser Zeile der Eingabemaske an. ;)


    Und muss man wirklich immer den letzten Euro auf Kosten der Allgemeinheit herausschlagen? Du musst nur genügend solcher Punkte in Deiner Erklärung haben, um dann schnell als Prüffall zu landen.

  • Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.


    Ich würde mich freuen, wenn meine Frage noch beantwortet werden würde. Das beantwortet nur bedingt meine Frage. Bezieht sich die "Nichtbeanstandungsgrenze" von 103 Euro auf sämtliche Arbeitsmittel, also "Geräte und Einrichtungen" und "Sonstige Arbeitsmittel" oder nur auf "Sonstige Arbeitsmittel"?


    Nochmals vielen Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Bezieht sich die "Nichtbeanstandungsgrenze" von 103 Euro auf sämtliche Arbeitsmittel, also "Geräte und Einrichtungen" und "Sonstige Arbeitsmittel" oder nur auf "Sonstige Arbeitsmittel"?

    Diese Nichtbeanstandungsgrenze bestand so bis ca. 2010 und wurde dann abgeschafft. Oft noch anerkannt aus Gewohnheit und gerne auch einmal herausgestrichen. Arbeitsmittel ist alles, was Du für den Job benötigst.


    Unter "Geräte und Einrichtungen" habe ich ein Gerät mit ca. 200 Euro angesetzt und unter "Sonstige Arbeitsmittel" unter "Verbrauchs- und Büromaterial" ca. 40 Euro angegeben

    Alles Arbeitsmittel.