Hallo,
ich habe einen korrigierten Steuerbescheid von 2015 erhalten, darin wird mir der Investiotionsabzugsbetrag nicht anerkannt, und ich müsste 186 € nachzahlen.
Grund dafür ist dass ich die Auflösung des Investiotionsabzugsbetrages für einen angeschafften Computer in der Einkommenssteuererklärung für 2016,
versehentlich vergessen hatte aufzulösen..
Ich habe diesbezüglich beim Sachbearbeiter im Finanzamt nachgefragt, also ob ich die Einkommenssteuererklärung für 2016 korrigeren kann, da der Tatbestand gegeben ist, und ich nur
die Auflösung des Investiotionsabzugsbetrages vergessen hatte.
Der verantwortliche Sachbearbeiter meinte dass das nicht möglich ist da der Steuerbescheid von 2016 schon rechtsgültig ist, und im nachhinien nicht mehr korrigiert werden kann.
( Was mir sehr komisch vorkommt, dass Finanzamt kann ja Steuerbescheide im nachhinein auch korrigieren )
Jetzt wollte ich mal hier in dem Forum nachfragen ob ihr einen Einspruch für sinnvoll erachtet?
Und auf welcher ( Rechts- ) Grundlage ich diesen Einspruch am besten einlegen kann?
Danke schonmal für hilfreiche Infos und Tips.