Erfassung von zwei Lohnsteuerbescheinigungen

  • Hallo,

    ich habe dieses Jahr zwei Lohnsteuerbescheinigungen für 2018 bekommen (01.01.-30.06.) und (01.07.-31.12). Ich verstehe zum einen nicht warum, vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen - es gab keine Veränderungen in meinem Arbeitsverhältnis. Und zweitens - wie kann ich die beiden Lohnsteuerbescheinigungen in der WISO-Software (WISO-Steuersparbuch 2019) nun manuell erfassen? Ich habe zwar heute erst einen automatischen Abruf vom Finanzamt beantragt, das würde es viel einfacher machen, aber das wird womöglich einige Tage dauern.


    Ich wäre Euch für einen Tipp bezüglich einer manuellen Erfassung meiner beiden Lohnsteuerbescheinigungen in der Software SEHR DANKBAR!

    • Offizieller Beitrag

    ich habe dieses Jahr zwei Lohnsteuerbescheinigungen für 2018 bekommen (01.01.-30.06.) und (01.07.-31.12). Ich verstehe zum einen nicht warum, vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen - es gab keine Veränderungen in meinem Arbeitsverhältnis.

    Eine neue Software des Arbeitgebers kann da schon mal ein Grund sein.


    Und zweitens - wie kann ich die beiden Lohnsteuerbescheinigungen in der WISO-Software (WISO-Steuersparbuch 2019) nun manuell erfassen?

    Wie immer beim Sparbuch: "Neuer Eintrag"

    • Offizieller Beitrag

    ich habe dieses Jahr zwei Lohnsteuerbescheinigungen für 2018 bekommen (01.01.-30.06.) und (01.07.-31.12). Ich verstehe zum einen nicht warum, vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen - es gab keine Veränderungen in meinem Arbeitsverhältnis.

    Diese bekommst Du doch von Deinem AG. Wieso fragst Du ihn nicht einfach. Wobei es doch auch nur wichtig ist, daß der gesamte Zeitraum, in dem Du angestellt warst, abgedeckt wird, und das ist doch der Fall.

    Ich wäre Euch für einen Tipp bezüglich einer manuellen Erfassung meiner beiden Lohnsteuerbescheinigungen in der Software SEHR DANKBAR!

    Bei allem Verständnis für Deinen Dankbarkeit - bitte die Großschreibung nicht zur Gewohnheit werden lassen, sondern nur bei geläufigen Abkürzungen nutzen. Es gibt andere Möglichkeiten, etwas hervorzuheben, was den Leser nicht anschreit (siehe Forenregeln). ;)