Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer überschritten - Einlage sofort abschreiben, aber wie in WISO Mein Büro?

  • Hallo Forum,

    ich habe als Privateinlage ein wissenschaftliches Mikroskop (mit aktuellem Marktwert von 3000 Euro) aus den 80iger Jahren eingetragen. Da die betriebsgewöhnliche Nutzngsadauer (laut AfA-Tabelle 13 Jahre) längst abgelaufen ist, könnte ich es wohl im Jahr der Einlage sofort abschreiben. Nur wie geht das in wieso Mein Büro, dort habe ich bisher nur Abschreibungen nach Sondervorschriften, §7 Abs. 5 EstG mit oder ohne KfZ, gefunden, und das wären dann nur die normale Abschreibung plus 20% vom Wert falls ich alles in ein Jahr übernehme. Gibt es irgendeinen Weg für die o.g. Sofortabschreibung in der Software?

    Besten Dank schon mal ...

    • Offizieller Beitrag

    Danke, aber es handelt sich ja gerade nicht um ein GWG, sondern um eine Anlage mit Einlagewert 3.000,- Euro ....

    Einlage zum Teilwert. AfA nach den üblichen Regelungen.


    Aber jetzt einmal die Frage: Hat das Teil überhaupt noch einen Wertverlust oder steigt der Wert diesen wichtigen alten wissenschaftlichen Geräts nicht sogar im Laufe der weiteren Jahre?

  • Zuerst mal zur Nachfrage nach dem Wertverlust - nein, sicherlich ist kein - zumindest kein linearer - Wertverlust mehr festzustellen. So lange nicht irgendwas kaputt geht, Pilzbefall der Optik auftritt oder die Schmierfette ausharzen ist der Wert relativ stabil. Es ist auch kein antikes Teil (die aber meist auch nicht einfach so im Wert steigen), sondern für Laien auch dem Ansehen nach sicherlich ein hochmodernes Gerät, allerdings ohne die heutzutage in Firmen üblichen automatisierten Bestandteile. Der aktuelle Wert lässt sich auch immer relativ leicht und hoffentlich auch für das Finanzamt nachvollziehbar über Gebrauchtgerätebörsen feststellen...


    Nun noch mal zu meiner Frage - Enlage zum Teilwert ist klar, hier die angesetzten 3000 Euro. "AfA nach den üblichen Regeln" - hier bin ich immer noch nicht weiter, üblich wäre ja evtl. lineare Abschreibung über 13 Jahre, oder noch mit KMU-Sonderabschreibung 20% im ersten Jahr dazu oder wann auch immer. In Wiso Mein Büro finde ich dazu nur unter "Abschreibungsdetails" ein Häkchen für "Sonderabschreibungen nach §g7 Abs. 5 EStG (ohne KfZ). Aber die volle Abschreibung im ersten Jahr wegen Überschreitens der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ginge dann auch nur über die Funktion "Tabelle manuell anpassen" und dann im ersten Jahr den vollen Betrag einsetzen, richtig? Aber was sagt das Finanazamt dazu, bzw. woher wissen sie dort was dahintersteckt ????


    Sorry für meine Renitenz - oder Unwissenheit -

    MfG

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne bzw. nutze Mein Büro nicht. Aber Du legst das WG ja gerade deshalb in Deinen Betriebsvermögen ein, weil es noch (auf Jahre hinaus) für Deinen Betrieb nutzbar ist.


    Wie bzw. wann wurde das Gerät denn angeschafft und wie bzw. wozu wurde es bisher genutzt? Wie bzw. wozu wird es künftig genutzt?


    Im Übrigen bringt da Google reichlich Lesestoff zu.

  • OK, danke, dann bin ich wohl im falschen thread gelandet, ich dachte hier wird alles mit Bezug zu Wiso Mein Büro diskutiert. Dass das Gerät noch Jahre nutzbar ist ist klar, aber es ist ja auch legitim die steurlichen Möglichkeiten zu nutzen - auch Computer werden ja nicht immer nach 3 Jahren entsorgt ...

    Trotzdem vielen Dank für die Zeit!

    • Offizieller Beitrag

    Dass das Gerät noch Jahre nutzbar ist ist klar, aber es ist ja auch legitim die steurlichen Möglichkeiten zu nutzen -

    Aber deshalb muss man trotzdem erst einmal den Sachverhalt und die für eine zutreffende Aussage relevanten Sachen zusammentragen. All die Fragen sind nämlich genau dazu wichtig. Erst wenn der Sachverhalt vollkommen klar ist, muss/darf man sich Gedanken über das zutreffende Buchen machen.


    auch Computer werden ja nicht immer nach 3 Jahren entsorgt ...

    Das ist ja nun einmal der denkbar schlechteste Vergleich in Bezug auf das von Dir genannte WG.

  • Danke, aber es handelt sich ja gerade nicht um ein GWG, sondern um eine Anlage mit Einlagewert 3.000,- Euro ....

    Dann kannst Du es nicht als GWG und auch sonst nicht sofort abschreiben. Da nicht zulässig, geht das über WISO MB nicht. Lege eine Nutzungsdauer fest, in der der Wert sinnvoll auf Null abgeschrieben werden kann. Das wird dann je nach Alter irgendwo zwischen 13 und 1 Jahr liegen.


    OK, danke, dann bin ich wohl im falschen thread gelandet, ich dachte hier wird alles mit Bezug zu Wiso Mein Büro diskutiert. Dass das Gerät noch Jahre nutzbar ist ist klar, aber es ist ja auch legitim die steurlichen Möglichkeiten zu nutzen - auch Computer werden ja nicht immer nach 3 Jahren entsorgt ...

    Das stimmt, dazu muss man aber erst einmal wissen, welche steuerlichen Möglichkeiten und vor allem Pflichten es gibt. Und die Frage hier zeigte, dass dieses Wissen nicht ausreichend vorhanden ist. Denn genau dieser Satz stimmt nicht:

    Da die betriebsgewöhnliche Nutzngsadauer (laut AfA-Tabelle 13 Jahre) längst abgelaufen ist, könnte ich es wohl im Jahr der Einlage sofort abschreiben.


    Deshalb wollte miwe4 eine paar Hintergrundinformationen, um den Fall überhaupt erst buchhalterisch einordnen zu können. Und erst dann kann man über die technische Umsetzung reden! Mein obiger Satz basiert auch nur auf verschiedene Annahmen aus insgesamt nur recht knappen Informationen und kann daher für den konkreten Fall durchaus doch falsch sein.

  • vllt hilft das weiter

    Zitat

    Die AfA-Tabellen gehen immer davon aus, dass ein Wirtschaftsgut neu gekauft wird. Was gilt also, wenn ein Gegenstand gebraucht gekauft oder aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen eingelegt wird? Dann richtet sich die Nutzungsdauer nach der Zeit, die das Wirtschaftsgut voraussichtlich noch im Betrieb genutzt werden wird. Das ist die sogenannte Restnutzungsdauer.

    Die meisten Finanzämter gehen zum Glück pragmatisch vor und haben nichts dagegen, wenn einfach von der Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle die bisherige, eventuell sogar geschätzte Nutzungsdauer abgezogen wird. Dieses Vorgehen wird aber wohl nicht akzeptiert, wenn ein Wirtschaftsgut gekauft oder eingelegt wird, bei dem die normale Nutzungsdauer laut Tabelle bereits abgelaufen ist, beispielsweise bei einem Pkw, der älter ist als sechs Jahre. Denn dann könnte man das Wirtschaftsgut sofort im Jahr der Anschaffung oder Einlage voll abschreiben (Restnutzungsdauer = 0). In solchen Situationen sollte man besser von einer realistischen Restnutzungsdauer von beispielsweise zwei oder drei Jahren ausgehen.

    • Offizieller Beitrag

    vllt hilft das weiter

    Zitat

    Die AfA-Tabellen gehen immer davon aus, dass ein Wirtschaftsgut neu gekauft wird. Was gilt also, wenn ein Gegenstand gebraucht gekauft oder aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen eingelegt wird? Dann richtet sich die Nutzungsdauer nach der Zeit, die das Wirtschaftsgut voraussichtlich noch im Betrieb genutzt werden wird. Das ist die sogenannte Restnutzungsdauer.

    Die meisten Finanzämter gehen zum Glück pragmatisch vor und haben nichts dagegen, wenn einfach von der Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle die bisherige, eventuell sogar geschätzte Nutzungsdauer abgezogen wird. Dieses Vorgehen wird aber wohl nicht akzeptiert, wenn ein Wirtschaftsgut gekauft oder eingelegt wird, bei dem die normale Nutzungsdauer laut Tabelle bereits abgelaufen ist, beispielsweise bei einem Pkw, der älter ist als sechs Jahre. Denn dann könnte man das Wirtschaftsgut sofort im Jahr der Anschaffung oder Einlage voll abschreiben (Restnutzungsdauer = 0). In solchen Situationen sollte man besser von einer realistischen Restnutzungsdauer von beispielsweise zwei oder drei Jahren ausgehen.

    Dieses Zitat bringt bei dem genannten Sachverhalt bzw. WG doch rein gar nichts. Diese grundsätzliche Vorgehensweise ist doch wohl jedem der uns hier im Forum aktiveren User bekannt. Deshalb muss man aber trotzdem den Einzelfall betrachten.

    Privateinlage ein wissenschaftliches Mikroskop (mit aktuellem Marktwert von 3000 Euro) aus den 80iger Jahren eingetragen.

    Da das WG nach fast 40 Jahren wohl immer noch seinen ursprünglichen Zweck hervorragend erfüllt und durchaus wertstabil zu sein scheint, kann man wohl von einem, unter normalen Umständen, nahezu "unkaputtbaren" Gerät sprechen. Und wenn man dann noch unterstellt, dass dieses Gerät rar und gesucht ist, könnte aus wertstabil auch wertsteigernd werden. Und deshalb eben die obigen Rückfragen, die der/die TE/in, aus welchen Gründen auch immer, nicht beantworten mag:

    Aber Du legst das WG ja gerade deshalb in Deinen Betriebsvermögen ein, weil es noch (auf Jahre hinaus) für Deinen Betrieb nutzbar ist.


    Wie bzw. wann wurde das Gerät denn angeschafft und wie bzw. wozu wurde es bisher genutzt? Wie bzw. wozu wird es künftig genutzt?

    Zumal die Beantwortung dieser Fragen selbst nach dem von Dir verlinkten Zitat zu beantworten wären, um eine Antwort geben zu können.