2. Steuernummer Anlage L wo eintragen, wenn EÜR (Kleinunternehmen) nicht mit Wiso-Steuerprogramm erstellt?

  • Hallo liebe Forum-Mitglieder,


    ich bin total verzweifelt, weil ich keine Funktion finde, wo ich die 2. Steuernummer meiner Land- und Forstwirtschaft im Nebenerwerb angeben kann, wenn ich meine EÜR vom Steuerberater habe ermitteln lassen (und nicht mit dem EÜR-Modul vom Programm, wo auch Betriebsdaten erfasst werden können und auch dort das entsprechende Häkchen gesetzt habe (s. dort: "Es soll nur der Gewinn / Verlust eingetragen werden (Formular EÜR wird nicht erstellt)"). Ich kann also auch nirgends meine Unternehmensdaten angeben und daher wird in der Anlage L die Steuernummer meines Mannes (Zusammenveranlagung) verwendet, was nicht korrekt ist. Kann ich diese "händisch" im Formular irgendwo korrigieren? Ich muss ja per ELSTER übermitteln - und zwar morgen - kann mir jemand schnell helfen?


    Mit freundlichen Grüßen


    Anika Müller


    Programm: Wiso-Steuersparbuch 2018 (Steuer für 2017)

    • Offizieller Beitrag

    ich bin total verzweifelt, weil ich keine Funktion finde, wo ich die 2. Steuernummer meiner Land- und Forstwirtschaft im Nebenerwerb angeben kann, wenn ich meine EÜR vom Steuerberater habe ermitteln lassen (und nicht mit dem EÜR-Modul vom Programm, wo auch Betriebsdaten erfasst werden können und auch dort das entsprechende Häkchen gesetzt habe (s. dort: "Es soll nur der Gewinn / Verlust eingetragen werden (Formular EÜR wird nicht erstellt)").

    Ist denn eine gesonderte Feststellung der Einkünfte durchgeführt worden oder wie ist der Sachverhalt? Ein bisschen mehr Infos wäre schon erforderlich.


    Kann ich diese "händisch" im Formular irgendwo korrigieren?

    Nein.

    Ich muss ja per ELSTER übermitteln - und zwar morgen - kann mir jemand schnell helfen?

    War das für ESt 2017 bei beratenen L+F-Fällen nicht der 31.05.2019? Ansonsten ist es immer schlecht etwas auf den letzten Drücker anzufangen.


    Aber heute nicht mehr. ||

  • Liebe(r) miwe4,


    vielen Dank für Deine Antwort.


    Zur Beschreibung: Ich mache unsere private Einkommenssteuer schon ewig selbst mit dem Wiso-Programm, es ist ja so einfach - deshalb war es bisher nicht nötig, einen Steuerberater damit zu beauftragen. Als wir die Landwirtschaft dazu angefangen hatten, wollte ich mich nicht im Detail mit der EÜR, die ich abgegeben muss, auseinandersetzen und habe einen Steuerberater diese anfertigen lassen. Der hat mir für 2016 erstmalig die Zahlen genannt, die ich in Anlage L eintragen muss - das war letztes Jahr auch kein Problem, da ich ja noch keine neue Stuernummer zugeteilt bekam und diese dementsprechend nicht eintragen musste. Das ist nun dieses Jahr anders - aber das Programm sieht (vielleicht - was ich eben nicht weiß) keinen Platz dafür vor, außer man macht auch die EÜR mit dem Wiso-Programm - was ich ja aber nicht tue. Gliechwohl muss es eine Möglichkeit geben, die Nummer anzugeben, denn es gibt ja die Auswahlmöglichkiet, die EÜR anders zu ermitteln.


    Ich habe ein Schreiben vom Finanzamt, dass ich bis 31.7. übermitteln soll - ich werde mich erkundigen, ob tatsächlich eine längere Frist vorliegt. Ich habe meine private Lohnsteuer schon lange fertig und dachte, ich muss wie letztes Jahr nur noch die Zahlen eintragen ... was kein Akt ist. Ich habe leider erst gestern meine Sachen vom Steuerberater bekommen - ich konnte leider nicht eher handeln - wäre mir auch lieber gewesen.


    Liebe Grüße

    Anika

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe ein Schreiben vom Finanzamt, dass ich bis 31.7. übermitteln soll - ich werde mich erkundigen, ob tatsächlich eine längere Frist vorliegt.

    Natürlich haben L+F mit ihrem abweichenden Wirtschaftszeitraum und Steuerberater sowieso andere, längere, Abgabefristen. Kann das vielleicht eine Mahnung sein? Der Inhalt des Schreibens sollte doch Aufschluss geben.


    Zur Beschreibung: Ich mache unsere private Einkommenssteuer schon ewig selbst mit dem Wiso-Programm, es ist ja so einfach - deshalb war es bisher nicht nötig, einen Steuerberater damit zu beauftragen. Als wir die Landwirtschaft dazu angefangen hatten, wollte ich mich nicht im Detail mit der EÜR, die ich abgegeben muss, auseinandersetzen und habe einen Steuerberater diese anfertigen lassen. Der hat mir für 2016 erstmalig die Zahlen genannt, die ich in Anlage L eintragen muss - das war letztes Jahr auch kein Problem, da ich ja noch keine neue Stuernummer zugeteilt bekam und diese dementsprechend nicht eintragen musste. Das ist nun dieses Jahr anders - aber das Programm sieht (vielleicht - was ich eben nicht weiß) keinen Platz dafür vor, außer man macht auch die EÜR mit dem Wiso-Programm - was ich ja aber nicht tue. Gliechwohl muss es eine Möglichkeit geben, die Nummer anzugeben, denn es gibt ja die Auswahlmöglichkiet, die EÜR anders zu ermitteln.

    Hat er denn jetzt eine Feststellungserklärung abgegeben oder "nur" eine EÜR/Gewinnermittlung für den L+F-Betrieb? Sind unterschiedliche Finanzämter betroffen? Vielleicht solltest Du den Berater einmal fragen, was Du jetzt in welcher Zeile eintragen sollst/musst?

  • Es geht doch "nur" um die fehlende Möglichkeit, die andere Steuernummer einzutragen.


    Dies ist aber auch nicht notwendig - die EÜR wird richtig zugeordnet. Du trägst nur das Ergebnis ein. Alles andere kann das Finanzamt selbständig. Ich habe drei Steuernummern (eine ESt gemeinsame Erklärung, eine selbständige Tätigkeit EÜR und eine Photovoltaik EÜR) und gebe die abweichenden Steuernummern nur bei der EÜR und eine davon bei der UStE an. Geht prima.

    • Offizieller Beitrag

    Es geht doch "nur" um die fehlende Möglichkeit, die andere Steuernummer einzutragen.

    Da gibt es aber schon verschiedene Alternativen. Und gerade bei L+F gibt es ja auch unterschiedliche Wege die in einem Kalenderjahr der ESt zu unterwerfenden Beträge zu ermitteln. Gibt es da für L+F ein abweichendes Wirtschaftsjahr, dann ist das schon etwas kompliziert in meinen Augen. Vielleicht sogar weniger die richtige Stelle als den richtigen Betrag.

  • Es geht doch "nur" um die fehlende Möglichkeit, die andere Steuernummer einzutragen.


    Dies ist aber auch nicht notwendig - die EÜR wird richtig zugeordnet. Du trägst nur das Ergebnis ein. Alles andere kann das Finanzamt selbständig. Ich habe drei Steuernummern (eine ESt gemeinsame Erklärung, eine selbständige Tätigkeit EÜR und eine Photovoltaik EÜR) und gebe die abweichenden Steuernummern nur bei der EÜR und eine davon bei der UStE an. Geht prima.

    Liebe Leute,

    babuschka hat es erfasst - ich finde nur den "Ort" im Programm nicht, wo ich die Steuernummer in der Anlage L eintragen soll.


    miwe4: Ja, wir haben ein abweichendes Wirtschaftsjahr, aber das ist unproblematisch vom Programm her. Die Zahlen ermittelt mir der Steuerberater und ich trage sie an der entsprechenden Stelle im Wiso-Programm ein. Das ist einfach. Nur ist halt oben in Anlage L eine Steuernummer verlangt - und ich finde die Eingabemaske dafür nicht. Ich habe an buhl geschrieben - es scheint mir eine Programmlücke zu sein.

    Liebe babuschka, Du kann bei Deinen Sachen auch die anderen Steuernummern nicht angeben, nutzt das Wiso-Steuerprogramm und musst über ELSTER abgeben und das Finanzamt hat keine Probleme damit? Wenn ja, werde ich das genauso machen, kannst Du mir nochmal Rückmeldung dazu geben?


    Ich habe gestern eine 14-tägige Verlängerung vom Finanzamt bekommen, da meine Sachbearbeiterin dort auch nicht wusste, ob eine falsche/fehlende Steuernummer bei der Übermittlung via ELSTER (und ich muss ja via Elster meine Erklärung abgeben) Probleme verursachen würde.


    Vielleicht meldet sich ja auch buhl bis dahin bei mir und schreibt mir, wie ich das eintragen soll. Die EÜR hat der Steuerberater ja schon übermittelt, es fehlt ja nur noch mein privater Teil ... da gibt es vielleicht wirklich keine Probleme ... aber ich frage mich halt immer, wie das mit diesen Dateien so funktioniert ...


    Vielen Dank jedenfalls für eure Hilfe!


    Liebe Grüße,

    Anika

    • Offizieller Beitrag

    @miwe4: Ja, wir haben ein abweichendes Wirtschaftsjahr, aber das ist unproblematisch vom Programm her.

    Anscheinend ja gerade nicht.


    Die Zahlen ermittelt mir der Steuerberater und ich trage sie an der entsprechenden Stelle im Wiso-Programm ein. Das ist einfach. Nur ist halt oben in Anlage L eine Steuernummer verlangt - und ich finde die Eingabemaske dafür nicht.

    Was meinst Du, warum ich so etwas frage:

    Hat er denn jetzt eine Feststellungserklärung abgegeben oder "nur" eine EÜR/Gewinnermittlung für den L+F-Betrieb? Sind unterschiedliche Finanzämter betroffen? Vielleicht solltest Du den Berater einmal fragen, was Du jetzt in welcher Zeile eintragen sollst/musst?


    Ich habe an buhl geschrieben - es scheint mir eine Programmlücke zu sein.

    Dazu muss man Buhl nicht anschreiben, sondern einfach nur gestellte Fragen beantworten. Aber meine Fragen scheinen nach Deinen Äußerungen für Dich ja vollkommen irrelevant zu sein. Von daher halte ich mich hier jetzt raus.


    Als letzten Tipp ins Blaue solltest Du dann einmal unter Beteiligungen schauen, denn da in diese Eingabemaske gehören auch Ergebnisse aus einer gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen eines Einzelunternehmers hinein, auch wenn es der Wortlaut so nicht gleich erkennen lässt.

  • Liebe babuschka, Du kann bei Deinen Sachen auch die anderen Steuernummern nicht angeben, nutzt das Wiso-Steuerprogramm und musst über ELSTER abgeben und das Finanzamt hat keine Probleme damit? Wenn ja, werde ich das genauso machen, kannst Du mir nochmal Rückmeldung dazu geben?

    Ja - ich muss über Elster abgeben! Auch die beiden EÜR und noch für eine GbR (zu deren Gesellschaftern ich gehöre und die unter den Beteiligungen wie von miwe4 beschrieben eingetragen wird) und gebe die Ergebnisse in die entsprechenden Zeilen ein. Wie ich das sehe, kommt in die Anlage L Eure gemeinsame Steuernummer. In die gesonderte und einheitliche Erklärung kommt die Steuernummer für den landwirtschaftlichen Betrieb.

  • Liebe(r) miwe4,


    es tut mir leid, wenn ich Deine Aussagen nicht beachtet habe - der Grund ist, dass ich schlichtweg nicht alles verstehe, was Du schreibst (weil ich mich mit Steuerlichem nicht auskenne, deshalb habe ich ja den Steuerberater). Ich tue einfach das, was ich vom Steuerberater gesagt bekommen habe, trage die Zahlen in das Programm ein und überprüfe nach der Eingabe in das Steuerprogramm, ob die Anlage L so aussieht, wie die Vorlage, die ich vom Steuerberater erhalten habe. Ich dachte, das sei absolut richtig so - aber ist das vielleicht tatsächlich nicht so? Du machst mich mit Deinen Fragen nun doch stutzig.


    Was "Beteiligungen" sind, verstehe ich nicht - ist das vielleicht relevant, wenn man Gewerbetreibender ist? So wie wir unseren Betrieb führen, sind wir auch nicht als Gewerbe angemeldet (da wir keine verarbeiteten Produkte verkaufen) - die Landwirtschaft hat hier scheinbar so eine Art Sonderstellung.


    In der Tat bekümmert mich, dass ich so "auf Gedeih und Verderb" dem Berater vertrauen muss ... vielleicht muss ich mir doch mal Literatur dazu kaufen. Es sit nur so, dass ich damit aber so gaaar nichts je zu tun hatte (arbeite in der Nafurwissenschaft), ich kenne kaum die Grundbegriffe. Vielleicht kennst Du ein empfehlenswertes Buch für "Dummies"?


    Mein Steuerberater hat eine EÜR/Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG angefertigt. Wir haben ein Wirtschaftsjahr vom 1.7 bis 30.6. des Folgejahres, d.h. es wird nach Ende des Geschäftsjahres der Gewinn ermittelt und halbiert und jeweils mit der Hälfte des Gewinns vom vorigen Geschäftsjahr in die Einkommenssteuererklärung des vergangenen Jahres eingetragen. Dafür sind in Anlage L schon die entsprechenden Felder angelegt, die ich dann mit den Zahlen fülle. Mehr muss ich da nicht machen - dachte ich.


    Wie siehst Du das?


    Liebe Grüße

    Anika

  • Liebe babuschka,

    Zitat

    Wie ich das sehe, kommt in die Anlage L Eure gemeinsame Steuernummer. In die gesonderte und einheitliche Erklärung kommt die Steuernummer für den landwirtschaftlichen Betrieb.

    Ja, so scheint es zu sein (so und jetzt habe ich auch verstanden, wie man zitiert ; )). Ich habe auch Nachricht von buhl - es ist tatsächlich keine Eingabezeile für die Steuernummer vorgesehen:


    Zitat

    [...]

    Bitte beachten Sie, dass die abweichende Steuernummer Ihres landwirtschaftlichen Betriebs nur auf der Anlage EÜR anzugeben ist. Auf der Anlage L ist die persönliche Steuernummer von Ihnen und Ihrem Ehemann anzugeben.

    Wenn Sie das Formular EÜR im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung erstellen, kann die abweichende Steuernummer im Bereich "Angaben zum Betrieb > Abweichende Steuernummer" hinterlegt werden.

    Für weitere Supportanfragen steht Ihnen der technische Support gerne zur Verfügung.
    [...]
    Ihr Buhl Data Service Team

    Ich warte jetzt mal ab, was miwe4 vielleicht schreibt, ob ich da was grundsätzliches noch anders machen müsste, ich habe ja noch Zeit.


    Mal noch eine andere Frage: Machst Du die EÜR für die Landwirtschaft selbst? Ist natürlich auch eine Option, vor allem wenn man sieht, wie teuer die Steuerberater sind ... aber wie ich oben schon schrieb, es ist für mich ein Bereich, mit dem ich mich nicht auskenne. Ich kann Daten zusammentragen und in Masken eintragen, aber ich verstehe kaum Hintergründe und kann daher auch manches nicht entscheiden. Hast Du vielleicht einen Buchtipp für mich?


    Liebe Grüße

    Anika

    • Offizieller Beitrag

    Ja, so scheint es zu sein (so und jetzt habe ich auch verstanden, wie man zitiert ; )).

    Eher weniger, siehe Billy. Das habe ich mal korrigiert.


    Ich habe auch Nachricht von buhl - es ist tatsächlich keine Eingabezeile für die Steuernummer vorgesehen:

    Was so in der Formulierung nicht stimmt. Es kommt eben auf den Sachverhalt an. Und deshalb:

    Dazu muss man Buhl nicht anschreiben, sondern einfach nur gestellte Fragen beantworten. Aber meine Fragen scheinen nach Deinen Äußerungen für Dich ja vollkommen irrelevant zu sein.


    der Grund ist, dass ich schlichtweg nicht alles verstehe, was Du schreibst (weil ich mich mit Steuerlichem nicht auskenne, deshalb habe ich ja den Steuerberater).

    Dann macht man doch einfach einmal, was einem zwei Forumsmitglieder unabhängig voneinander raten:

    Als letzten Tipp ins Blaue solltest Du dann einmal unter Beteiligungen schauen, denn da in diese Eingabemaske gehören auch Ergebnisse aus einer gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen eines Einzelunternehmers hinein, auch wenn es der Wortlaut so nicht gleich erkennen lässt.


    Ich warte jetzt mal ab, was miwe4 vielleicht schreibt, ob ich da was grundsätzliches noch anders machen müsste, ich habe ja noch Zeit.

    es tut mir leid, wenn ich Deine Aussagen nicht beachtet habe - der Grund ist, dass ich schlichtweg nicht alles verstehe, was Du schreibst (weil ich mich mit Steuerlichem nicht auskenne, deshalb habe ich ja den Steuerberater).

    Wollte ich ehrlich gesagt eigentlich nicht, da Du meine alle meine Rückfragen immer noch nicht beantwortet hast. Und um Fragen zu beantworten, muss man sich ja selber in den Dingen erst einmal nicht auskennen. Aber ok. Von daher alles hier nach bestem Wissen und Gewissen.


    Was "Beteiligungen" sind, verstehe ich nicht - ist das vielleicht relevant, wenn man Gewerbetreibender ist? So wie wir unseren Betrieb führen, sind wir auch nicht als Gewerbe angemeldet (da wir keine verarbeiteten Produkte verkaufen) - die Landwirtschaft hat hier scheinbar so eine Art Sonderstellung.

    Ein Landwirt ist auch ein Unternehmer. Nur halt in einer besonderen Einkunftsart (§ 13 EStG), da für seine Gewinnermittlung diverse Sonderregelungen bestehen. Hast Du Dir die Eingabemaske zu Beteiligungseinkünften mit ihren diversen Reitern und Auswahlmenüs überhaupt einmal angeschaut? Man muss nur ein paar Mal klicken und hat das von mir Genannte da stehen:



    Mal noch eine andere Frage: Machst Du die EÜR für die Landwirtschaft selbst? Ist natürlich auch eine Option, vor allem wenn man sieht, wie teuer die Steuerberater sind ... aber wie ich oben schon schrieb, es ist für mich ein Bereich, mit dem ich mich nicht auskenne. Ich kann Daten zusammentragen und in Masken eintragen, aber ich verstehe kaum Hintergründe und kann daher auch manches nicht entscheiden. Hast Du vielleicht einen Buchtipp für mich?

    Da würde ich nach allem bisher Gelesenen von Dir dringend die Finger von lassen. Gerade Einkünfte aus L+F kann man nicht eben mal aus einem Buch lernen. Da habe ich heute noch nicht alles drauf und muss mich stellenweise einlesen. Zumal da ständig Änderungen erfolgen. Nicht umsonst gibt es Steuerberatungspraxen, die sich nur auf diese Klientel spezialisiert haben.

  • Lieber miwe4,


    danke, dass Du doch nochmal geschrieben hast - wie schon gesagt, bin ich wirklich nicht bewandert in diesen steuerlichen Dingen. Das war Deine Frage, oder?:

    Hat er denn jetzt eine Feststellungserklärung abgegeben oder "nur" eine EÜR/Gewinnermittlung für den L+F-Betrieb? Sind unterschiedliche Finanzämter betroffen? Vielleicht solltest Du den Berater einmal fragen, was Du jetzt in welcher Zeile eintragen sollst/musst?

    Ich habe mir die Screenshots angesehen und auch im Programm nachgeschaut. Mein Steuerberater hat eine einfache Gewinnermittlung durchgeführt, ich bin Einzelunternehmerin, es ist nur ein Finanzamt betroffen. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist eine gesonderte Feststellung dann nötig, wenn meine Einkünfte aus einer aus mehreren Personen bestehenden Gesellschaft (einer Beteiligung?) o.ä. erhalte oder eben wenn das betreffende Finanzamt von dem meines Wohnortes abweicht. Das ist beides nicht der Fall, also müsste es korrekt sein, dass ich die Zahlen der beiden halben Geschäftsjahre ganz "normal" bei Einkünfte angebe wie mein Steuerberater mir gezeigt hat in einem (beispielhaften) Formular der Anlage L, das ich mit der Gewinnermittlung mitbekommen habe. - Oder muss ich noch etwas bedenken?


    Liebe Grüße

    Anika