Negativbeschluss Eigentümerversammlung

  • Wie sind eigentlich die Folgen, wenn in der Eigentümerversammlung gegen die Hausgeldabrechnung gestimmt wird? Eine EW wird verkauft und ich gehe davon aus, dass der ausscheidende Eigentümer (Mehrheitseigentümer) alle anderen nochmal ärgern möchte. Dürfen Guthaben aus der HGA ausgezahlt werden? Die Abrechnung als solche ist erstmal richtig.

  • Zitat

    Wie sind eigentlich die Folgen, wenn in der Eigentümerversammlung gegen die Hausgeldabrechnung gestimmt wird?

    Naja, wenn die Ablehnung objektiv begründet ist, hat wohl erstmal der Verwalter ein Problem: er muss von Anfang an eine korrekte Abrechnung vorlegen. Ist aus Verwaltersicht die Ablehnung unbegründet, dann kann er es auf eine Klage ankommen lassen. Dann - so sehe ich es - müsste wohl entweder ein einzelner Eigentümer oder aber die WEG als Verband Klage erheben, denn wenn Meinung gegen Meinung steht, muss jemand dafür sorgen, dass ein Gericht entscheidet. Ich denke, dass die WEG in besonderen Fällen auch unter Leitung des Verwaltungsbeirats oder - falls nicht vorhanden - eines beliebigen Eigentümers einberufen werden kann, sofern es sich bei der Beschlussfassung um eine Maßnahme gegen den Verwalter handelt und zu erwarten ist, dass er keine Versammlung einberufen würde.

    Guthaben dürfen nicht ausgezahlt werden, wenn ja kein positiver Beschluss vorliegt. Man müsste dann den positiven Beschluss gerichtlich einfordern. Ich denke, dass das ginge.

    Alle Infos nur aus der laienhaften Nicht-Juristensicht, daher komplett unverbindlich, und ich gebe Dir den Rat, einen Anwalt aufzusuchen, jedenfalls dann, wenn Du denkst, Du bist im Recht.


    Noch ein Nachsatz: Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Experte in einer Hausgeldabrechnung formale Fehler findet, schätze ich auf Grund der Komplexität bzw. allgemeinen Lebenserfahrung als sehr hoch ein. Man sollte also nicht leichtfertig behaupten, alles sei richtig. Fehler sind menschlich, bzw. um es ganz ehrlich zu sagen: Sie sind die Regel, nicht die Ausnahme. Üblicherweise liegen sie aber in einem akzeptablen Bereich, und es lohnt mitnichten, hiermit Rechtsanwälte oder Richter zu beschäftigen.

  • Ich fand noch folgenden Link: https://www.123recht.de/forum/…umswohnung-__f514269.html


    Das spielt wohl bei der Motivation des verkaufenden Eigentümers eine Rolle. Vielleicht mal prüfen lassen, ob das hier rechtsmissbräuchlich ist. Tatsächlich ist hier ja kein positiver Beschluss vorhanden; somit dürfte sich die Zuordnung des Eigentümers verschieben.


    Das ist ja eigentlich etwas, was Verkäufer und Käufer miteinander ausmachen müssen. Die Verwaltung stellt die Abrechnung lediglich dem aktuell im Grundbuch eingetragenen Eigentümer zu.