Einkommensteuer Nachzahlung (selbständig + angestellt)

  • Hallo liebes Forum :)


    Heute bekam ich einen Brief vom Finanzamt zur Steuerfestsetzung, der mich etwas umgehauen hat. Laut diesem muss ich für 2018 insgesamt 3.500 € Einkommenssteuer nachzahlen und Vorauszahlungen über denselben Betrag tätigen. Aber der Reihe nach:


    Ich arbeite fest angestellt 40 Stunden die Woche in einem Unternehmen. Nebenbei mache ich (mehr hobbymäßig) etwas Musik. Letztes Jahr lief es erstmals so gut, dass ich mit ein paar musikalischen Projekten insgesamt 11.000 € dazuverdient habe. Das war aber eine einmalige Sache - nächstes Jahr werden es höchsten ein paar Hundert Euro werden. Also habe ich mir für 2018 nach Auskunft des Finanzamts eine Steuernummer besorgt und die 11.000 Euro im Zuge meiner jährlichen Steuererklärung über die Einnahmen Überschussrechnung mit angegeben.


    Nun bin ich etwas verwundert: Das Finanzamt hat meine Einnahmen aus der Selbstständigkeit und die Einnahmen aus meinem Angestelltenverhältnis addiert und daraus die Einkommenssteuer ermittelt. Heißt: 7.600 € wurden festgesetzt, 4.500 € sind durch Steuerabzug vom Lohn abgegolten (wenn ich das richtig verstehe) - 3.500 € bleiben offen.


    Ist das so korrekt? Ich bin etwas verwundert, dass die Einnahmen addiert werden - bin davon ausgegangen, dass das gesondert betrachtet wird, da zwei Steuernummern. Für 2019 scheint das Finanzamt nun vom selben Einkommenssteuerbetrag auszugehen, weshalb ich nochmal so viel vorauszahlen muss. Ich werde aber künftig musikalisch kaum Einnahmen haben - war eben nur eine einmalige Sache. Habe deshalb schon einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung gestellt.


    Kann mir von euch jemand sagen, ob das alles so korrekt abgelaufen ist oder ich vielleicht etwas anders hätte anmelden müssen? Die Beträge hatte ich ehrlich gesagt nicht so hoch erwartet...


    Vielen Dank schon mal und liebe Grüße :)

    • Offizieller Beitrag

    Ist das so korrekt?

    ja


    Für 2019 scheint das Finanzamt nun vom selben Einkommenssteuerbetrag auszugehen, weshalb ich nochmal so viel vorauszahlen muss. Ich werde aber künftig musikalisch kaum Einnahmen haben - war eben nur eine einmalige Sache. Habe deshalb schon einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung gestellt.

    Das ist üblich und Deine Reaktion bei dem geschilderten Sachverhalt ebenso. Hättest Du das FA bereits mit Abgabe der Erklärung auf diesen Umstand aufmerksam gemacht, wäre die Festsetzung der Vorauszahlungen mit ziemlicher Sicherheit auch unterblieben.


    Kann mir von euch jemand sagen, ob das alles so korrekt abgelaufen ist oder ich vielleicht etwas anders hätte anmelden müssen?

    Seitens des FA ist es korrekt verlaufen. Und Du hättest dem FA die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit vor Beginn formlos anzeigen müssen bzw. spätestens in dem Moment, in dem sich die Umsatzsteigerung abzeichnet, diesen Tatbestand mitteilen sollen. Dann hätte das FA auf die Voraussichtliche ESt-Schuld vierteljährliche Vorauszahlungen festgesetzt und Dir wäre diese "Überraschung" erspart geblieben.


    Ein relativ kostengünstiges Steuerprogramm, gleich welchen Anbieters, hätte Dich übrigens vorgewarnt. ;)

  • Sprich mit dem Finanzamt wegen der Vorauszahlungen für 2019 - möglicherweise erlassen sie dann diese

    • Offizieller Beitrag

    Sprich mit dem Finanzamt wegen der Vorauszahlungen für 2019 - möglicherweise erlassen sie dann diese

    Ich werde aber künftig musikalisch kaum Einnahmen haben - war eben nur eine einmalige Sache. Habe deshalb schon einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung gestellt.

  • Danke für eure Antworten! :) Das hilft mir sehr weiter. Dann hoffe ich, dass das Finanzamt meinen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung bewilligt und warte der Dinge, die da kommen...


    Liebe Grüße!