Lieferant mit Vorauszahlungen / Guthaben buchen?

  • Hallo!


    Ich habe folgende Situation, die ich aktuell mit MeinBüro nicht gelöst kriege, vielleicht hat jemand von Euch eine Idee:


    Ein Lieferant erhält von mir in uregelmäßigen Abständen Vorauszahlungen (ohne Umsatzsteuer, da noch keine Leistung), die dann zunächst als Guthaben beim Lieferanten stehen.

    Regelmäßige kleine Leistungen die abgerufen werden, werden dann von diesem Guthaben abgebucht und berechnet (mit Umsatzsteuer, da Leistung erfolgt).


    Eine Idee war, den Lieferanten quasi wie ein Offline Bankkonto anzulgen, dummerweise kann ich ein Bankkonto aber nur mit Angabe von IBAN etc. anlegen und nur, wenn MB das Konto kennt. Klappt also nicht ...


    Andere Idee: Ich buche die Vorauszahlungs auf's Verrechnungskonto und die Rechnungen später als manuelle Buchung mit Steuer. Aber dann wird das Verrechnungskonto unübersichtlich und ist am Jahresende nicht mehr ausgeglichen. Außerdem ist der Umweg über die manuellen Buchungen nicht ideal ...


    Hat jemand eine Idee / Erfahrungen?


    Viele Grüße


    Uli

  • Du kannst eine Kopie des Verrechnungskontos mit einer neuen Nummer, 1461 zb. anlegen, und einen passenden Namen geben. Dann wird es nicht so unübersichtlich, die Werte fließen aber in die gesamte Verrechnung rein.


    Offlinekonto wäre technisch auch möglich, wenn du zb die Kontonummer des Lieferanten nimmst. Der Vorschuss ist ja auf dem Konto und wird manuell bebucht


    Alles was du machst muss nur nachvollziehbar sein. Die Kontoidee gefällt mir daher am besten, da du Eingangsrechnungen direkt aus dem Konto bezahlen kannst mit reMaustaste.

  • Hallo Joe, dake für den Tipp. Habe das jetzt versucht, das funktioniert soweit. lediglich einen Anfangsbestand (aus dem Jahr vor der Umstellung auf MeinBüor) kriege ich nicht reingebucht, da bei den manuellen Buchungen keine Buchung aufs Saldovortragskonto möglich sind.


    Hast Du hierzu auch noch eine Idee (oder jemand anderes)?


    Viele Grüße


    Uli

  • Hallo Joe, dake für den Tipp. Habe das jetzt versucht, das funktioniert soweit. lediglich einen Anfangsbestand (aus dem Jahr vor der Umstellung auf MeinBüor) kriege ich nicht reingebucht, da bei den manuellen Buchungen keine Buchung aufs Saldovortragskonto möglich sind.

    An euch beide die Frage, was genau wird gebucht, was ist das Gegenkonto?


    Erst wollte ich hier großkotzig schreibe, wieso auf das Verrechnungskonto gebucht werden soll, dafür gibt es doch Kreditorenkonten, aber in WISO MB kann man die ja nicht direkt bebuchen.


    Als Nächstes fragte ich mich, wie der Vorgang überhaupt buchhalterisch korrekt abgebildet wird. Das gilt bei einer EÜR (und von der gehe ich hier aus) NICHT:

    Vorauszahlungen (ohne Umsatzsteuer, da noch keine Leistung)

    Der Leistungszeitpunkt ist bei der EÜR irrelevant, entscheidend ist der Zahlungszeitpunkt, auch bei Anzahlungen. Also für mich ist Vorauszahlung und Anzahlung das Gleiche, aber vielleicht weiß hier jemand auch etwas anders? Insofern scheint mir die Ausgabe doch schon bei der Anzahlung einzutreten. Allerdings darf die USt erst bei Vorliegen der Rechnung in der USt-VA gemeldet werden (Leistungszeitpunkt bei Ist-Versteuerung auch hier irrelevant). Demnach hat man erst einen Aufwand ohne USt und dann einen Aufwand mit UST, dabei darf natürlich kein doppelter Aufwand entstehen.


    Nach der fachlichen Frage kommt die Frage nach der technischen Umsetzung.

    Demnach wird die Bankzahlung auf das Aufwandskonto OHNE USt (im Soll) gebucht. Wenn die Rechnungen kommen, wird auf dem Verrechnungskonto der Aufwand OHNE USt im HABEN ausgebucht und einmal der Aufwand MIT USt im SOLL (das Endergebnis). Das Verrechnungskonto ist jetzt wieder ausgeglichen. Leider wehrt sich WISO MB gegen den Versuch einen Aufwand mit positiven Vorzeichen (=Einnahme) zu buchen. Es ist sehr schwer ein Pluszeichen vor die Zahl zu bekommen, die dann auch so gebucht wird. Zumindest beim zweiten Öffnen der Buchung geht das, ist aber aufwändig. "Einnahme" auswählen führt wiederum dazu, dass die Kostenkonten nicht zur Auswahl angezeigt werden, jedenfalls nicht in der ersten Ansicht, im erweiterten Kontenauswahl dann schon - wäre also auch eine Möglichkeit der Eingabe. Wegen des Aufwandes würde ich die beiden Verrechnungskontobuchungen auch nur einmal gesammelt im Monat erstellen.


    So würde ich Schritt für Schritt herangehen. Aber ich bin kein Steuerberater und daher kann vor allem mein fachlicher Teil falsch sein.


    Ach so, der Teil hat sich damit auch erledigt:


    lediglich einen Anfangsbestand (aus dem Jahr vor der Umstellung auf MeinBüor) kriege ich nicht reingebuch

  • die Vorgehensweise ist doch genau wie bei der Portokasse.


    Man lädt seine Portokasse ohne Steuer auf (Umbuchung) und bucht seine Postabrechnungen dagegen.


    Wir haben seit 2012 ein Bankkonto als Portokasse und weder Steuerberater noch Prüfer hat was dagegen. Das Portokonto wird aufgeladen mit 100€ (0%) und Stück für Stück entladen mit Buchungen (0/19%)


    Eine Umbuchung ist neutral von Konto zu Konto und taucht nur als Guthaben auf. Es ist keine Leistung.


    Das Prinzip wird doch bei allem Prepaidgedöns gemacht, entweder Konto oder Verrechnungskonto.

  • Bei einem bilanzierenden Unternehmen ja und intuitiv bin auch bei Dir. Auf der anderen Seite steht mein Wissen über die EÜR und nun stehe ich zwischen beiden Stühlen und bin verwirrt auf welchen ich mich setzen soll.

    Denn ein Portokonto ist eine Forderung, die gibt es aber bei der EÜR nicht. Deshalb kann das meines Erachtens formal nicht richtig sein. Das ein Prüfer da ein Auge zudrückt, weil er weiß, dass die Praxis nun mal vielschichtiger ist als all die Vorschriften es abbilden können ist eine andere Sache.

    Ich gebe ja gern zu, dass ich meine im Vorhinein gekauften Fahrscheine im öffentlichen Nahverkehr nicht dann buche, wenn ich sie kaufe, sondern wenn ich fahre. Einfach schon deshalb, weil ich noch nicht weiß, ob ich die privat oder dienstlich nutzen werde und es auch keinen Kaufbeleg gibt, dafür aber das Fahrdatum auf der entwerteten Fahrkarte. Aber formal korrekt wäre anders.

  • Die Portokasse ist doch keine Forderung, sondern ein Konto, wo Geld geparkt wird, bis man es benötigt.

    Die Forderung entsteht doch erst bei Kauf von Briefmarken und der Buchung des Kaufbeleges.

    Und denn man das Geld wieder benötigt dann holt man es sich wieder mit einer Rückzahlung.


    Und somit ist der ganze Vorgang EÜR-Neutral, genauso das hin- und herschieben von Geld vom Paypal-Konto zum Bankkonto.

  • "geparktes" Geld auf einem Konto ist eine Forderung, natürlich

    in der EÜR taucht deshalb auch kein Bankkonto auf (denn Geld auf dem Konto = Forderung gegen die Bank)

    Die Forderung entsteht doch erst bei Kauf von Briefmarken

    Nein, in dem Fall eben gerade nicht, denn das Geld ist ja schon beim Lieferanten. Und weil noch kein Leistung erbracht wurde hat der Kunde eine Forderung gegen den Lieferanten. Wenn er keine Briefmarken mehr kauft, hat er einen Anspruch auf Rückzahlung. Das genau ist die Definition einer Forderung.

  • Ach so, jetzt versteh ich worauf Du hinaus willst. Das Guthaben wird als eine Art Bankkonto betrachtet, nur dass es eben nicht bei der Bank ist, sondern bei dem Lieferanten. Mhm, tja, vielleicht bin ich oben zu verkopft herangegangen und das wäre auch möglich. Ein wesentlicher Unterschied ist aber schon, dass das überwiesene Geld Dillinger eben gerade nicht mehr zur Verfügung steht, schon gar nicht zur freien Verfügung, sondern zweckgebunden "weg" ist.

  • Zitat

    Ein wesentlicher Unterschied ist aber schon, dass das überwiesene Geld Dillinger eben gerade nicht mehr zur Verfügung steht, schon gar nicht zur freien Verfügung, sondern zweckgebunden "weg" ist.

    ist doch ähnlich wie bei der Portokasse oder Prepaidhandys: das Geld ist nicht weg, sondern nur wo anders.