Hallo,
in Online Hilfe, unter "Sonstige Umzugskosten", steht der folgende Text:
Kein Rückumzug aus dem Ausland liegt vor, wenn ein Ausländer beruflich nach Deutschland umzieht, weil er hier eine Stelle antritt. Ein Abzug als Werbungskosten in der deutschen Steuererklärung ist hier möglich, da die nach dem Umzug erzielten Arbeitnehmereinkünfte in Deutschland steuerpflichtig sind. Die Umzugskosten sind somit nach den Regeln des Einkommensteuergesetzes als (vorweggenommene) Werbungskosten vom deutschen Arbeitslohn abziehbar. Die Umzugskostenpauschale wird nicht gekürzt, sondern ist in voller Höhe absetzbar (BFH VI R 135/85). Denn der ausländische Staatsbürger ist mit dem Zuzug in die Bundesrepublik nicht in sein Heimatland zurückgekehrt, sondern hat sich damit ins Ausland begeben.
Ich bin Ausländer und habe meinen Umzug ins Inland eingegeben, d.h. Anschrift vor dem Umzug in Spanien, Anschrift nach dem Umzug in Deutschland.
Als "Grund des Umzugs" habe ich "Umzug ins Inland (Kein Rückumzug)" gewählt. Aber trotzdem wird nur die Pauschale für Inlandsumzüge angerechnet (787€).
Was habe ich missverstanden? Darf ich die Pauschale für ausländische Umzüge in voller Höhe absetzen?
Vielen Dank im Voraus