Fahrtkostenansatz Fortbildung mit Hinweg von Arbeitsstätte und Rückweg zum Wohnort (Entfernungs-/km-Pauschale)

  • Hi zusammen,


    hat in letzter Zeit zufällig jemand einen Erklärung gemacht mit Ansatz von Fahrtkosten zu einer Fortbildung, bei der von der Arbeitsstelle zur Fortbildung gefahren wurde und von dort nach Hause?


    Arbeitsweg = Entfernungspauschale. These: Nur anzusetzen, wenn hin und Rückfahrt erfolgte.


    Weg zur Fortbildung = km Pauschale pro gefahrenem km. These: Wenn von der Arbeits-/Tätigkeitsstätte zur Fortbildung gefahren wurde, kann nicht der komplette Weg zur Fortbildung und nach Hause angesetzt werden, wenn bereits die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit geltend gemacht wurde.


    Szenario hier in etwa:

    Zuhause --> Arbeit: 80km

    Arbeit --> Fortbildung: 90km

    Fortbildung --> Zuhause: 75km


    Fahrten finden an manchen Tagen direkt von Zuhause zur Fortbildungstätte und zurück statt, an anderen Tagen von Zuhause zur Arbeit, dann zur Fortbildungsstätte, dann nach Hause.


    Es finden sich dazu verschiedene Möglichkeiten des Ansatzes, aber keine eindeutige.


    Habe ihr ein ähnliches Szenario in letzter Zeit? Wie habe ihr es angesetzt?

  • Dieser Fall ist in der Reisekostenrichtlinie eindeutig gelöst - solltest du nur einmal in Ruhe studieren. Nichts besonderes.

  • Sicherlich diejenige, die von der Finanzverwaltung erlassen wurde. Findest du auf den Seiten des BMF oder auch als Link im www, wenn du danach suchst.

    Ausserdem ist hier schon sehr viel geschrieben worden über Dienstreisen und Kombination Fahrt Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte und Dienstreisen.

  • Mit wäre neu, dass die Finanzverwaltung eine Reiserichtlinie erlässt. "sehr viel geschrieben worden..." kann ich für die letzte Zeit jetzt auch nicht bestätigen. Dann muss ich falsch gesucht haben.


    Hast Du einen Link zur dieser "Reiserichtlinie"?

  • Das ist das BMF Schreiben zu


    "Steu­er­li­che Be­hand­lung von Rei­se­kos­ten und Rei­se­kos­ten­ver­gü­tun­gen bei be­trieb­lich und be­ruf­lich ver­an­lass­ten Aus­lands­rei­sen ab 1. Ja­nu­ar 2018"


    Das hat leider wenig mit dem Thema zu tun.

  • Hast du dir überhaupt einmal die Mühe gemacht, dieses Schreiben (wenigstens das inhaltsverzeichnis) zu lesen? Es ist genau hier die Abgrenzung zwischen den Fahrten Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte und Dienstreisen geregelt!

    Aber wenn du meinst, dass dies nicht relevant ist, musst du weiter im Internet suchen. Es handelt sich um ein BMF-Schreiben aus 2014 (Oktober oder November) mit Ergänzungen im letzten Jahr.

    Einmal editiert, zuletzt von babuschka ()

  • Ich glaube irgendwo hast Du Dich vertan. Das verlinkte Schrieben hat keine Inhaltsverzeichnis! Es beschreibt im Wesentlichen die "Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen". Diese Schrieben ist mir bekannt. Die Tabelle daraus wird idR von Unternehmen in ihre Reiserichtlinien für Auslandsreisen übernommen hinsichtlich der Erstattung der Verpfelgungsmehraufwendungen. Es hat aber rein gar nichts mit der Thematik hier zu tun.

  • sparer2015

    du hast Recht - ich habe den falschen Link erwischt (wie @nesciens auch).


    Aber: kannst du nicht selber suchen? Findest du auf den Seiten des Finanzministerium! Wir sind hier nicht deine Suchlakaien - ich habe jetzt auch keine Lust, weiter für dich zu suchen. Suche nach einer Mitteilung (Schreiben) des BMF aus 2014 (ab Oktober), dann kommt womöglich auch die Ergänzung 2018 mit.

  • Danke. Das habe ich bereits gefunden. Dies ist auch ergänzt, wie der Titel sagt. In 2018 ist dazu nichts zu finden. Das Schreiben behandelt leider auch nicht den von mir beschriebenen Fall, sondern definiert vor allem die erste Tätitgkeitsstätte und beschreibt, was sich ggü der früheren Regelung der regelmäßigen Arbeitsstätte ändert.

    • Offizieller Beitrag

    Ausserdem ist hier schon sehr viel geschrieben worden über Dienstreisen und Kombination Fahrt Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte und Dienstreisen.

    https://www.buhl.de/wiso-softw…ildung+arbeitsst%C3%A4tte

  • also sind wir uns jetzt doch einig, dass der "Tipp" mit dem Schreiben des BMF leider nicht richtig ist!?


    Es wurde bestimmt viel geschrieben. Leider weiger und nicht zeitnah zu dem von mit angeführtem Thema.

    Ich danke Dir für die Hinweise, aber da die sich nicht wirklich auf meine Frage beziehen, helfen sie mir nicht weiter. Ich kläre das mit dem FA.

    • Offizieller Beitrag

    Es wurde bestimmt viel geschrieben. Leider weiger und nicht zeitnah zu dem von mit angeführtem Thema.

    Na ja, Veranlagungszeitraum 2015ff ist ha nun wirklich noch zeitnah zu nennen. Und da gibt es diverse konkrete Beispiele.


    Ich danke Dir für die Hinweise, aber da die sich nicht wirklich auf meine Frage beziehen, helfen sie mir nicht weiter.

    Dann hast Du die verlinkten Themen laut Trefferliste wohl leider nicht gelesen. Dein Beispiel ist nun wirklich kein Ausnahmefall.


    Nachtrag: das ursprüngliche Schreiben 2014 findest du hier http://www.bundesfinanzministe…hes-reisekostenrecht.html

    Damit wird dir die Suche nach der Ergänzung dann hoffentlich gelingen!

    Sollte eigentlich, da sein Fall dort im Prinzip auch als Beispielsfall erwähnt ist. Man muss sich nur nicht an dem Begriff Fortbildung festbeißen, sondern einfach nach Fahrten Whg.<->1.Tätigkeitsstätte und Fahrten anlässlich Auswärtstätigkeiten unterscheiden/suchen.


    Aber wie schon gesagt, wir haben in den verlinkten Forumsbeiträgen diverse konkrete Lösungen, die auch auf den hier fraglichen Sachverhalt anzuwenden sind.

  • sollte es, wie hier angeführt, vom BMF in 2018 Änderungen gegeben haben, wäre das für mich relevant und 2015 in dem Sinne nicht zeitnah. Danke für die Hinweise, dass Du offenbar was in den verlinkten Themen gefunden hast. Ich habe sie gelesen, aber leider auch da widersprüchliche Aussagen gefunden.

    Ich gehe erstmal von der These aus, das bei Ansatz der Entfernungspauschale diese hälftig wieder abzuziehen ist, wenn der zweite Weg zur Bildungstelle statt nach Hause gemacht wird sowie der Weg Arbeitsstätte zu Bildungsstrecke und von Bildungsstätte zum Wohnort mit der km Pauschale angesetzt wird. Dies werde ich mir dann noch kurz bestätigen lassen für 2016 bis 2018.

    • Offizieller Beitrag

    Danke für die Hinweise, dass Du offenbar was in den verlinkten Themen gefunden hast. Ich habe sie gelesen, aber leider auch da widersprüchliche Aussagen gefunden.

    Da gibt es nichts widersprüchliches. Das ist absoluter Standard für Fortbildungen/Auswärtstätigkeiten etc., die von der 1.Tätigkeitsstätte aus angetreten werden und zuhause enden.


    Ich gehe erstmal von der These aus, das bei Ansatz der Entfernungspauschale diese hälftig wieder abzuziehen ist, wenn der zweite Weg zur Bildungstelle statt nach Hause gemacht wird

    Das haben wir ein gefühltes dutzend Mal so erklärt.


    sowie der Weg Arbeitsstätte zu Bildungsstrecke und von Bildungsstätte zum Wohnort mit der km Pauschale angesetzt wird.

    Auch das haben wir in den angesprochenen Themen genau so erläutert.


    Dies werde ich mir dann noch kurz bestätigen lassen für 2016 bis 2018.

    Was muss da noch bestätigt werden? Das einzige was sich diesbezüglich in den letzten Jahren geändert hat ist die Bezeichnung regelmäßige Arbeitsstätte bzw. 1. Tätigkeitsstätte.


    Einfach mal in die Liste reingeklickt: Kilometerpauschale Vollzeit Arbeit + Studium

    Schon diverse Male hier im Forum beschrieben:


    Fahrt Wohnung -> 1.Tätigkeitsstätte = hälftige Entfernungspauschale
    Fahrt 1.Tätigkeitsstätte -> Fortbildungsstätte/Studium = Auswärtstätigkeit/Reisekosten -> gefahrene Kilometer mit Pauschale für genutztes Verkehrsmittel oder tatsächlich nachgewiesene Kosten
    Fahrt Fortbildungsstätte/Studium -> Wohnung = Auswärtstätigkeit/Reisekosten -> gefahrene Kilometer mit Pauschale für genutztes Verkehrsmittel oder tatsächlich nachgewiesene Kosten


    Und deshalb sagte ich ja: Aufmalen

  • Das gibt es diverse widersprüchliche Aussagen. Zudem sind kaum welche belegt. Z.B. ist es ein Unterschied, ob man die halbe Strecke zur Arbeit angibt oder 50% abzieht. Aber es ist ja gut, wenn Euch immer alles klar ist. Da ist es auch egal, wenn gesagt wird, dass es eine "Reisekostenrichtlinie" vom BMF gibt, die es gar nicht gibt und vielleicht auch keine Änderungen von 2018, die ja sowieso offenbar nicht relevant sind, weil es doch schon immer alles klar war.

    Für mich ok, wenn ihr das so findet. Aus meiner Sicht wenig hilfreich. Danke trotzdem für die "Mühe".

    Weiß jetzt wo ich bei Steuerfragen frage und wo lieber nicht.