Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit - doppelter Abzug

  • Hi,


    ich habe ein Problem mit der Ermittlung von Reisekosten und "20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" aus der Lohnsteuererklärung. Das Problem ist auch 2007 schonmal hier beschrieben worden: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit


    Es scheint, als hätte ich folgendes Verhalten:


    Steuerbescheid

    Bruttolohn

    - 800 Auswärtstätigkeit

    - 500 Verpflegungsmehraufwände

    + 700 Steuerfreie Verpflegungszuschüsse

    = 600 Abzug vom Bruttolohn


    Wiso Rechnung

    Bruttolohn

    - 800 Auswärtstätigkeit

    - 500 Verpflegungsmehraufwände

    + 700 Steuerfreie Verpflegungszuschüsse

    - 800 Auswärtstätigkeit + 600 (Abzug von Oben)

    = 800 Abzug vom Bruttolohn


    In der Wiso-Berechnung sind die Abzüge somit zu hoch ausgewiesen. Interessanterweise passt auch die Berechnung auf der Kopie aus der Abgabe des Steuerbescheid nicht. Da wird die Summe nicht korrekt berechnet.


    Kann sich das jemand inhaltlich erklären (müsste ich ggf. noch Einspruch einlegen) oder ist das ein Fehler in Wiso. Derzeit Tippe ich auf Fehler in Wiso.


    Viele Grüße,

    Nils

    • Offizieller Beitrag

    Kann sich das jemand inhaltlich erklären (müsste ich ggf. noch Einspruch einlegen) oder ist das ein Fehler in Wiso. Derzeit Tippe ich auf Fehler in Wiso.

    Ich nicht.


    Ich würde mal nach einem Hinweis bezüglich Nachversteuerung schauen (abziehbarer Verpflegungsmehraufwand 500€, dem stehen 700€ steuerfreie AG-Erstattung gegenüber, somit 200€ nachzuversteuern).

    Z.B.:



    Mit den 800€ Fahrtkosten anlässlich Auswärtstätigkeiten verbleiben dann in der Summe 600€ einkommensmindernd.

  • Hi,


    ist auf der Festsetzung nicht erwähnt, aber damit kommt es hin. Heißt aufgrund der 3 Monatsregel und anderen Dingen habe ich mehr zurückbekommen bei den Verpflegungsmehraufwendungen und muss diese Differenz nachversteuern. (das könnte auch bei der Prüfung des Bescheids mal als Hinweis erwähnt werden, wäre ich nie drauf gekommen).


    Ok, das hat mir sehr geholen. Jetzt muss ich schauen, warum es bei meiner Lohnsteuer so eklatant abweicht...mal sehen.


    Danke für die schnelle Hilfe!


    Viele Grüße,

    Nils

    • Offizieller Beitrag

    st auf der Festsetzung nicht erwähnt, aber damit kommt es hin. Heißt aufgrund der 3 Monatsregel und anderen Dingen habe ich mehr zurückbekommen bei den Verpflegungsmehraufwendungen und muss diese Differenz nachversteuern. (das könnte auch bei der Prüfung des Bescheids mal als Hinweis erwähnt werden, wäre ich nie drauf gekommen).

    Ist doch erwähnt. Der/die Bearbeiter/in hat es nur als Kürzung der WK in voller Höhe eingetragen, also Reisekosten insgesamt, und nicht gesplittet 500€ WK-Kürzung und 200€ Nachversteuerung. Das Programm macht es schlicht nach dem Gesetz und der Bearbeiter hat es praktisch gelöst. Das Ergebnis ist dasselbe.

  • Hi,


    ich hatte da schon angerufen, das wurde komplett automatisch bearbeitet. :)


    So, nun habe ich aber eine inhaltliche Frage:

    Meine steuerfreien Erstattungen der Firma enthalten die private Übernachtungspauschale und Spesen. Das Finanzamt und mit der Einstellung auch Wiso rechnen aber nur die Verpflegungspauschale gegen Position 20.


    Fahrt- und Übernachtungskosten: 2000€

    Pauschale Verpflegung 2000€

    Erstattung (Position 20 Lohnsteuer): 4000€


    nachträglich als steuerpflichtiger Arbeitslohn: 2000€ Verpflegung - 4000€ Erstattung = 2000€ nachzuversteuern.


    DIe Übernachtungskosten sind doch nicht nachzuversteuern oder Fahrtkosten? Erfasst meine Firma da was falsch oder gehört das so, dass die Fahrten und Übernachtungen nachversteuert werden?


    Viele Grüße,

    Nils

    • Offizieller Beitrag

    DIe Übernachtungskosten sind doch nicht nachzuversteuern oder Fahrtkosten?

    Natürlich sind die das, falls Du mehr steuerfrei erstattet bekommst als gesetzlich zulässig.


    Erfasst meine Firma da was falsch oder gehört das so, dass die Fahrten und Übernachtungen nachversteuert werden?

    Wie soll das hier jemand ohne jegliche Infos zum Sachverhalt beantworten?

  • DIe Übernachtungskosten sind doch nicht nachzuversteuern oder Fahrtkosten?

    Natürlich sind die das, falls Du mehr steuerfrei erstattet bekommst als gesetzlich zulässig.




    Das ist nicht die Frage, das weiss ich schon. Bei mir werden alle Angaben zu der Übernachtungspauschale von Wiso bzw. dem Finanzamt so wie von mir beschrieben verrechnet. Die Privatübernachtung wird somit komplett nachversteuert. Ist das so gewollt von der Abrechnung?

    • Offizieller Beitrag

    Das ist nicht die Frage, das weiss ich schon.

    ?(


    Bei mir werden alle Angaben zu der Übernachtungspauschale von Wiso bzw. dem Finanzamt so wie von mir beschrieben verrechnet. Die Privatübernachtung wird somit komplett nachversteuert. Ist das so gewollt von der Abrechnung?

    Sagte ich doch:

    Natürlich sind die das, falls Du mehr steuerfrei erstattet bekommst als gesetzlich zulässig.

    Es gibt im Steuerrecht keine "Privatübernachtungen", es gibt nur Kosten. Und im Inland gibt es auch keine Pauschalen, sondern nur den Einzelnachweis.

  • Hi,


    stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unternehmen/recht_und_steuern/steuerrecht/Lohnsteuer/Steuerfreier_Ersatz_von_Reisekosten/676878



    Ich hab mal mit den Begriffen von dir etwas gegoogelt und der letzte Link beschreibt das für mich sehr gut. Bei anderen wie dem oberen steht dazu nichts jedenfalls nicht für mich verständlich. Den Auszug aus Taxfix finde ich da wirklich griffig. Damit verstehe ich auch, warum ich diese Zahlungen nachversteuern muss wir ein Gehalt.


    Achtung bei der Übernachtungskostenpauschale:


    Laut Bundesfinanzministerium darfst du für das In- und Ausland nur tatsächlich angefallene Übernachtungskosten absetzen. Ausschließlich dein Arbeitgeber darf die Übernachtungskostenpauschale bei der Arbeitgebererstattung anwenden. Für auswärtige Übernachtungen in Deutschland beträgt diese Pauschale 20 Euro. Bei Übernachtungen während einer Dienstreise im Ausland fallen je nach Land und Region unterschiedliche Pauschalen an. Diese kannst du in der Übersicht für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten nachschlagen.

    Danke dir und viele Grüße,

    Nils

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    • Offizieller Beitrag

    Aber nicht immer nur lesen, was einem betragsmäßig "gefällt".


    Es gibt im Steuerrecht keine "Privatübernachtungen", es gibt nur Kosten.

    Reisekosten, Inland / 5.2 Erstattung nach Pauschalen - Quelle: haufe.de

    Zitat

    Ausschluss der pauschalen Erstattung


    Die Pauschbeträge dürfen nicht steuerfrei erstattet werden, wenn

    • dem Arbeitnehmer die Unterkunft vom Arbeitgeber oder aufgrund seines Dienstverhältnisses von einem Dritten unentgeltlich oder teilweise unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde;
    • der Arbeitnehmer in einem Fahrzeug übernachtet;
    • der Arbeitnehmer einen Schlafwagen oder eine Schiffskabine benutzt, es sei denn, dass die Übernachtung in einer anderen Unterkunft begonnen oder beendet worden ist.