Rechnung aus dem Vorjahr buchen?

  • seit 2019 nutze ich Wiso Mein Büro und rätsel nun wie ich eine Rechnung aus dem Vorjahr die erst jetzt bezahlt wurde buche.

    kommt darauf an ob Du mit Forderungs;-Debitorenkonten arbeitest.

    Dann könntest Du die Forderung welche ja auch zum Jahresbeginn bestand, als Anfangsbestand Debitoren (Kunden) vortragen.

    Ansonsten, als Zahlungseingang: Bank an Umsatzerlöse

  • Wie gesagt ich arbeite seit 2019 mit Mein Büro, heißt die Rechnung gibt es also nicht in Mein Büro, sehr wohl aber den Zahlungseingang. Sofern das geht werde ich also Bank an Umsatzerlöse buchen. (Mit Debitoren/Kreditoren habe ich vorher nicht gearbeitet, da die einfache Buchhaltung reichte und ich IST Besterung habe.)

  • Wie gesagt ich arbeite seit 2019 mit Mein Büro, heißt die Rechnung gibt es also nicht in Mein Büro, sehr wohl aber den Zahlungseingang. Sofern das geht werde ich also Bank an Umsatzerlöse buchen. (Mit Debitoren/Kreditoren habe ich vorher nicht gearbeitet, da die einfache Buchhaltung reichte und ich IST Besterung habe.)

    Das könnte aber ein Problem für deinen Kunden geben - ohne Rechnung kein Vorsteuerabzug.

    Deine Rechnungen müssen eine fortlaufende Nummer haben - ob EÜR oder Bilanz, ob Ist- oder Sollversteuerung. Wenn du die Ausgangsrechnungen nicht hast, könnte es auch Probleme mit einem Betriebsprüfer geben.

    "Einfache" Buchhaltung gibt es nicht (wäre Kameralistik), dein Buchungssatz Bank an Umsatzerlöse ist ein Buchungssatz der doppelten Buchhaltung, weil zwei Konten angesprochen wurden.


    Und wenn du zur Bilanz wechseln musstest,, hättest du mittels Bilanz den Übergangsgewinn/-verlust ermitteln müssen und die Werte dieser (Schluss-)Bilanz als Eröffnungsbilanzwerte in deine Buchhaltung eingeben müssen (gegen die Konten 9000 für die Sachkonten, 9008 für die Debitoren und 9009 für die Kreditoren). Und dann hättest du eine ausgleichsfähige Forderung.

  • Wir hatten das gleiche Problem beim Wechsel von Lexware zu MB.

    Als Istversteuerer fällt die Steuer erst beim Geldfluss an.

    Wir sollten damals auf Anraten unseres Stb. die Ust. und EÜR mit Lexware machen, haben aber ab 1.1 0:00 mit MB gebucht.

    Zahlungen, die ab 1.1 reinkamen dürfen in MB neu angelegt mit selber Rechnungsnummer von Lexware und normal gebucht. Die Rechnung war dann doppelt, einmal in Lex und MB. Wichtig war der Geldfluss im Februar, somit steuerlich im neuen Jahr. Die EÜR wurde mit Lex gemacht und ein Jahr später mit MB aber nur fürs letzte Jahr.


    Natürlich steht in beiden Programmen das es die Rechnung doppelt gibt.

  • Als Bilanzierer ist eine Debitorenbuchhaltung zwingend! Es müssen nämlich die Forderungen und Verbindlichkeiten aus LuL in der Bilanz ausgewiesen werden. Man kann dies zwar auch mit "normalen" Konten (sprich keine Sammelkonten) machen, ist aber sehr unübersichtlich. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Forderungen und Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung in der Buchhaltung erfasst werden müssen.

    (Mit Debitoren/Kreditoren habe ich vorher nicht gearbeitet, da die einfache Buchhaltung reichte und ich IST Besterung habe.)

    Und wenn der TE ohne Debitoren-BH (im Programm MB) arbeitet, ist das auch seine Sache.

    Ist ja wohl gerade nicht! Warum muss er wohl jetzt mit Debitoren und Kreditoren arbeiten? Das macht nur Sinn, wenn er zur Bilanz wechseln muss. "Einfache" Buchhaltung = EÜR (meiner Meinung nach).

    Das ist aber jetzt geraten babuschka

    richtig - aus der Aussage:

    heißt die Rechnung gibt es also nicht in Mein Büro, sehr wohl aber den Zahlungseingang.

  • Als Bilanzierer ist eine Debitorenbuchhaltung zwingend!

    bestreitet ja niemand.

    Nur der TE ist "anscheinend" nicht Bilanzierer und steht auch nicht vor einem Wechsel zur Bilanzpflicht.

    ...

    :wacko: ich gehe jetzt den Jakobsweg und bin dann mal weg. :rolleyes:

    Nein noch nicht ganz:

    Ist ja wohl gerade nicht! Warum muss er wohl jetzt mit Debitoren und Kreditoren arbeiten? Das macht nur Sinn, wenn er zur Bilanz wechseln muss. "Einfache" Buchhaltung = EÜR (meiner Meinung nach).

    wo liest Du raus dass er mit Debi/Kredi arbeiten muss?

    Der Te hat eben noch nie mit einem Programm gearbeitet was Fakturierung etc. beherrscht. Er hat wahrscheinlich seine Rechnungen mit Word etc. geschrieben und auch da die Vorschriften bzgl. der fortlaufenden Nummern eingehalten.


    aber jetzt ... gehabt euch wohl

  • Ich befürchte ja Ihr bringt den Fragesteller jetzt nur durcheinander. Die Antwort wurde doch schon gegeben und er/sie hat sie auch verstanden, ist ja schön einfach:

    Sofern das geht werde ich also Bank an Umsatzerlöse buchen.

    so ist es.


    Den Sachverhalt habe ich so verstanden: janw1000 hatte in einem anderen Programm im Vorjahr die Rechnung erstellt, der Kunde hat dieses Jahr bezahlt, dazwischen liegt die Einführung von WISO Mein Büro, beide Jahre EÜR ohne Debitorenbuchhaltung.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ihr lieben ehemaligen Buchungsexperten.

    Haltet Euch doch bitte genau an das Thema und wartet die Antwort des TE ab. Das wird doch alles konfus und abweichend und letztlich unlesbar.

    Im Forum sollen die Antwort themenorientiert und hilfreich bleiben. So eine abweichende Diskussion werde ich im Sinne der übersichtlichen Hilfe unterbinden und eure Nebenschauplätze löschen. Wollt Ihr Euch Verwarnungen einhandeln?