Pflichtfeld "Wem wurde das Kindergeld ausgezahlt?" - Niemandem

  • Liebe Forenmitglieder,


    für das Jahr 2018 möchten wir gerne mit Buhl WISO steuer:Web unsere Einkommensteuererklärung abgeben.


    Leider bekommen wir einen Fehler, da die Software verlangt, dass wir angeben, wem das Kindergeld für unseren Sohn ausgezahlt wurde. In unserem Fall ist es aber so, dass wir kein Kindergeld beantragt haben, und es daher auch an niemanden ausgezahlt wurde.


    Wie kann ich diesen Fehler umgehen bzw. soll ich einfach mich, meine Frau oder eine "andere Person" eintragen, obwohl wir kein Kindergeld ausgezahlt bekommen haben?


    Vielen Dank für Eure Hilfe & Cheers

    McHasic

    • Offizieller Beitrag

    Maßgeblich ist der Anspruch auf Kindergeld und deshalb wird das im Rahmen der ESt-Veranlagung auch zwingend an-/abgerechnet. Es ist somit auch zwingend einzutragen. Ich würde also umgehend Kindergeld beantragen, den rückwirkend geht dies wohl nur für einen zeitlich begrenzten Zeitraum. Meiner Erinnerung nach sechs Monate. Somit habt Ihr so oder so ein Problem und Geld verschenkt.


    Das Thema wurde übrigens schon öfters behandelt, was über die erweiterte Forumssuche sicherlich auffindbar wäre: https://www.buhl.de/wiso-softw…beantragt+kindergeld+kein

  • Danke für die schnelle Antwort, leider muss ich zweimal widersprechen.


    Es ist schön, dass für die Software maßgeblich ist, ob ich Anspruch auf Kindergeld habe. Das Fehlen der Option, dass kein Kindergeld ausgezahlt wurde, verhindert aber, dass ich die tatsächliche Situation korrekt in die Maske eintragen kann. Besser wäre es daher, wenn es die Option gäbe "Es wurde kein Kindergeld beantragt" und die Software dann daraufhinweisen würde, dass ggf. ein Anspruch bestehen könnte. Eine Änderung in dieser Weise wäre m.E. begrüßenswert.


    Es ist korrekt, dass man das Kindergeld nur für einen gewissen Zeitraum rückwirkend beantragen kann. ABER alleine durch das Nichtbeantragen muss kein finazieller Nachteil entstanden sein. Bei hohen Einkommen bietet der Kinderfreibetrag eine größere Steuerersparnis als das Kindergeld. Im Rahmen der Günstigerprüfung wird dann ggf. bereits ausgezahltes Kindergeld mit dem Steuerfreibetrag verrechnet . Falls kein Kindergeld beantragt wurde verliert man lediglich den Zinseffekt, da das Kindergeld immer früher ausgezahlt wird als eine Steuerrückzahlung.


    MfG McHasic

    • Offizieller Beitrag

    Es ist schön, dass für die Software maßgeblich ist, ob ich Anspruch auf Kindergeld habe.

    Das Programm macht nur, was das Gesetz vorsieht.


    Das Fehlen der Option, dass kein Kindergeld ausgezahlt wurde, verhindert aber, dass ich die tatsächliche Situation korrekt in die Maske eintragen kann. Besser wäre es daher, wenn es die Option gäbe "Es wurde kein Kindergeld beantragt" und die Software dann daraufhinweisen würde, dass ggf. ein Anspruch bestehen könnte.

    Das ist überflüssig, da alleine die Höhe des bestehenden Anspruchs maßgeblich ist. Der Zeitpunkt der Erklärung ist fast immer zu spät, um noch etwas in der Vergangenheit zu retten.


    Im Übrigen erklärt Dir das Programm das sogar wortwörtlich:


    ABER alleine durch das Nichtbeantragen muss kein finazieller Nachteil entstanden sein. Bei hohen Einkommen bietet der Kinderfreibetrag eine größere Steuerersparnis als das Kindergeld. Im Rahmen der Günstigerprüfung wird dann ggf. bereits ausgezahltes Kindergeld mit dem Steuerfreibetrag verrechnet (z.B.. Falls kein Kindergeld beantragt wurde verliert man lediglich den Zinseffekt, da das Kindergeld immer früher ausgezahlt wird als eine Steuerrückzahlung.

    Na, wenn Du Dir da so sicher bist. Steht selbst in Deinem verlinkten Beitrag nichts von.

  • Was soll ich denn nun eingeben, wenn ich kein Kindergeld beantragt habe?


    Zitat aus dem verlinkten Beitrag: "Wenn sich der Kinderfreibetrag als die vorteilhaftere Variante beim Steuern sparen herausstellt, werden Kindergeld und Freibetrag wie im Beispiel oben miteinander verrechnet."

  • Ich würde hier - da ja fiktiv - mich selber einsetzen. Wenn ich darauf verzichte, bin ich auch der Empfänger der fiktiven Zahlung.

  • Was soll ich denn nun eingeben, wenn ich kein Kindergeld beantragt habe?

    Zum wiederholten Male: den Anspruchsberechtigten, also im Zweifel Dich.



    Zitat aus dem verlinkten Beitrag: "Wenn sich der Kinderfreibetrag als die vorteilhaftere Variante beim Steuern sparen herausstellt, werden Kindergeld und Freibetrag wie im Beispiel oben miteinander verrechnet."

    Das ist aber etwas anderes als:

    Im Rahmen der Günstigerprüfung wird dann ggf. bereits ausgezahltes Kindergeld mit dem Steuerfreibetrag verrechnet (z.B.). Falls kein Kindergeld beantragt wurde verliert man lediglich den Zinseffekt, da das Kindergeld immer früher ausgezahlt wird als eine Steuerrückzahlung.

    Und auch hier nochmals: es wir die Höhe des bestehenden Anspruchs verglichen und ggf. verrechnet und nicht die Höhe des tatsächlich gezahlten Betrags.

  • ...es geht um tatsächlich geleistete Zahlungen... z.B. hier:


    "Wer die monatlichen 204 Euro in Anspruch nehmen möchte, muss der Steuererklärung ebenfalls die Anlage Kind einreichen. Hier gibt es ein Feld, in dem eingetragen werden, von wann bis wann für das Kind, für das die Anlage gilt, Kindergeld gezahlt worden ist"


    Haben Sie Kinder...?

    • Offizieller Beitrag

    ..es geht um tatsächlich geleistete Zahlungen

    Nein, geht es nicht. Das hat Dir miwe4 schon versucht klarzumachen und das steht auch in der Programmhilfe so:




    Da mußt Du nicht irgendwelche obskuren Quellen suchen und in Deinem Sinne umdeuten.

    • Offizieller Beitrag

    Da mußt Du nicht irgendwelche obskuren Quellen suchen und in Deinem Sinne umdeuten.

    Wobei auch dort im Prinzip nichts anderes steht.


    Haben Sie Kinder...?

    Befähigt das eine oder das andere mehr oder weniger zur Fähigkeit steuerliche Fragen zu beantworten? Ich zumindest habe da im Laufe meines Berufslebens bei der fachlichen Kompetenz noch keinen Unterschied feststellen können. ?(

  • Danke Billy für die Aufklärung, durchaus ein Link der ja schon vorher gepostet hätte werden können! Die Formulierung in der Frage ist unpräzise, denn Sie lautet "Wem wurde das Kindergeld ausgezahlt?" Die Antwort auf diese Frage stellt sich in der von Billy zitierten Hilfe implizit als irrelevant heraus. Sollte man ändern in "Wer hat einen Anspruch auf Kindergeld?...Cheers

    • Offizieller Beitrag

    Danke Billy für die Aufklärung, durchaus ein Link der ja schon vorher gepostet hätte werden können!

    Das ist kein Link, sondern ein Screenshot aus der steuer:Web Hilfe.

    Die Formulierung in der Frage ist unpräzise, denn Sie lautet "Wem wurde das Kindergeld ausgezahlt?" Die Antwort auf diese Frage stellt sich in der von Billy zitierten Hilfe implizit als irrelevant heraus. Sollte man ändern in "Wer hat einen Anspruch auf Kindergeld?

    Ja, da ist etwas dran. Da sehe ich auch Verbesserungspotential, um jeden Fall sprachlich eindeutig abzudecken.

    • Offizieller Beitrag

    Danke Billy für die Aufklärung, durchaus ein Link der ja schon vorher gepostet hätte werden können!

    Da ich WISO steuer:Web nicht nutze, habe ich einen entsprechenden Hinweis in dem mir verfügbaren WISO steuer:Sparbuch oben #4 mit blauem Pfeil gekennzeichnet verlinkt. Das sollte doch für umsetzbar sein, auch wenn man meint, den Hilfesteller lieber nach der Anzahl seiner Kinder zu fragen.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, da ist etwas dran. Da sehe ich auch Verbesserungspotential, um jeden Fall sprachlich eindeutig abzudecken.

    Das sehe ich in der Tat anders, denn es ist wirklich an jeder Stelle die Rede vom Anspruch auf Kindergeld. Auch die "Quellen" des TE sagen an keiner Stelle, dass die Auszahlung dabei eine Rolle spielt. Die Nachfrage im Programm erfolgt m.E. ausschließlich zur Zuordnung der Zahlungen und Aktivierung weiterer Programmprüfungen. Und es passt auch, wenn man davon aus geht, dass die weitaus überwiegende Mehrheit der Eltern ja einen Antrag auf Kindergeld stellt.


    Das Fehlen der Option, dass kein Kindergeld ausgezahlt wurde, verhindert aber, dass ich die tatsächliche Situation korrekt in die Maske eintragen kann. Besser wäre es daher, wenn es die Option gäbe "Es wurde kein Kindergeld beantragt" und die Software dann daraufhinweisen würde, dass ggf. ein Anspruch bestehen könnte.

    Das ist überflüssig, da alleine die Höhe des bestehenden Anspruchs maßgeblich ist. Der Zeitpunkt der Erklärung ist fast immer zu spät, um noch etwas in der Vergangenheit zu retten.

    Und hier kann ich nur nochmals auf die Programmhilfe und die seit 01.01.2018 gültige Verschärfung zur Antragsfrist hinweisen:

    Also schnellstens das Kindergeld beantragt oder der nächste Monate ist bald verloren. Nur ein gut gemeinter Rat.

    • Offizieller Beitrag

    Das sehe ich in der Tat anders, denn es ist wirklich an jeder Stelle die Rede vom Anspruch auf Kindergeld.

    Aber nicht an dieser speziellen Stelle, von der wir hier reden:



    Jedes Eingabefeld sollte eindeutig benannt sein. Hier wird konkret gefragt, wem ausgezahlt wurde. Da fehlt eine Option "Auf die Auszahlung wurde verzichtet" und das Programm kann es dann ja im Hintergrund automatisch jemanden zuordnen oder die Frage muß anders gestellt werden.


    Das kann man sich sicher alles zurecht deuten, aber es ist meiner Ansicht nach nicht zweifelsfrei formuliert. Wenn man die Erfahrung und das Wissen hat, kann man sich das zwar zurecht reimen, aber ich verstehe sehr gut, warum der TE hier so gezweifelt hat. Der irgendwie wird man hier gezwungen eine Frage so zu beantworten, daß es nicht dem Tatsachen entspricht, denn es wurde niemanden etwas ausgezahlt.

    • Offizieller Beitrag

    Aber nicht an dieser speziellen Stelle, von der wir hier reden:

    Genau von dieser Stelle habe ich gesprochen, als ich meinte:

    Die Nachfrage im Programm erfolgt m.E. ausschließlich zur Zuordnung der Zahlungen und Aktivierung weiterer Programmprüfungen. Und es passt auch, wenn man davon aus geht, dass die weitaus überwiegende Mehrheit der Eltern ja einen Antrag auf Kindergeld stellt.

    Denn es gibt ja auch Punkte im Einkommensteuerrecht, da kommt es ggf. darauf an, wer das Kindergeld erhalten hat.


    Ich stelle mir gerade vor, wie die Programmmasken aussehen, wenn alle denkbaren Alternativen wirklich immer und überall erwähnt werden. Ob dann alle glücklich wären? Sicherlich auch nicht.