Hallo!
Ich bin freiberuflicher Dozent und weil ich keine Kapazitäten mehr habe, leite ich die Aufträge weiter an einen Kollegen, den ich in den letzten 2 Jahre zum Dozenten 'ausgebildet' habe und nun als freien Mitarbeiter eingestellt habe.In seinem Honorarvetrag haben wir vereinbart, dass ich 10% des Umsatzes kriege und er 90% als Honorar.
Um etwas konkreter mit einem Beispiel zu sein: Auftraggeber überweist mir 500€ und ich behalte 50€ für mich und überweise meinem freien Mitarbeiter 450€.
Nun meine 1. Frage:
Die 500€ die ich kriege, kann ich die als 'steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG' buchen? und dann die 450€ als Betriebsausgaben (sein Honorar) angeben? Und somit die 50€ Umsatz verrechnen?
Nun die 2. Frage:
Wenn ich meinem freien Mitarbeiter 450€ Honorar überweise (für den Kollegen auch 'steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 21 a) bb)) unter welchem SKR 03 Konto müsste ich diese Ausgabe angeben?
Dies ist meine erste Frage im Forum und ich würde Unterstützung sehr schätzen!
Danke im Voraus für die Antworten!