Als freiberuflicher Dozent weitere freiberufliche Dozent beauftragen - Vorgehensweise WISO mein Büro

  • Hallo!


    Ich bin freiberuflicher Dozent und weil ich keine Kapazitäten mehr habe, leite ich die Aufträge weiter an einen Kollegen, den ich in den letzten 2 Jahre zum Dozenten 'ausgebildet' habe und nun als freien Mitarbeiter eingestellt habe.In seinem Honorarvetrag haben wir vereinbart, dass ich 10% des Umsatzes kriege und er 90% als Honorar.


    Um etwas konkreter mit einem Beispiel zu sein: Auftraggeber überweist mir 500€ und ich behalte 50€ für mich und überweise meinem freien Mitarbeiter 450€.


    Nun meine 1. Frage:

    Die 500€ die ich kriege, kann ich die als 'steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG' buchen? und dann die 450€ als Betriebsausgaben (sein Honorar) angeben? Und somit die 50€ Umsatz verrechnen?


    Nun die 2. Frage:

    Wenn ich meinem freien Mitarbeiter 450€ Honorar überweise (für den Kollegen auch 'steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 21 a) bb)) unter welchem SKR 03 Konto müsste ich diese Ausgabe angeben?


    Dies ist meine erste Frage im Forum und ich würde Unterstützung sehr schätzen!


    Danke im Voraus für die Antworten!

    5 Mal editiert, zuletzt von BK90 ()

  • Also zunächst einmal, die weitergeleiteten Umsätze unterliegen ganz normal der Umsatzsteuer! So lange Du nicht gem. §4 Nr. 21 vom Finanzamt von der USt befreit wurdest, kannst Du auch nur mehrwertsteuerpflichtige Rechnungen schreiben. Das ist totaler Mist, ich weiß, hab ich auch schon durch, aber es gibt dazu diverse Gerichtsurteile.

    Wenn ihr nicht möchtet, dass einer von Euch beiden auf den 19% sitzen bleibt (denn Du darfst sie auch nicht als Vorsteuer absetzen), wäre die Umsetzung besser so: Der Mitarbeiter muss sich von der Schule abrechnen lassen (so wie Du), die für den Kurs USt-befreit ist. Und die Provision rechnest Du bei ihm ab oder bei reduziertem Stundensatz bei der Schule - jedenfalls mit USt.


    Die 500€ die ich kriege, kann ich die als 'steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG' buchen?

    Wenn es denn steuerfreie Umsätze nach §4 Nr. 21 a) bb) sind, ja, wo sonst. Denke daran, den Nachweis für die Steuerbefreiung von der Schule anzufordern.

    und dann die 450€ als Betriebsausgaben (sein Honorar) angeben?

    "Angeben"? Wenn Du "buchen" meinst, logisch, Du willst ja nicht mehr versteuern als Du musst, oder? Es gibt da 3100 Fremdleistungen im vollen Kontenrahmen oder es geht auch "Sonstige Aufwände" (ist möglicherweise die einzige sinnvolle Variante im einfachen Kontenrahmen - der Standardeinstellung nach der Installation).

    Und somit die 50€ Umsatz verrechnen?

    Die Frage verstehe ich nicht. Die 50 Euro sind der Gewinn nach den obigen Buchungen. Was willst Du womit verrechnen?


    Verfährst Du nach meinem obigen Vorschlag, wäre stattdessen nur noch die Prov. zu verbuchen, als Prov-erlös, eventuell auch als normaler Umsatz.