Steuer- Vorauszahlung bei Erwerbsminderungsrente

  • Hallo, ich bin seit 09.2015 Erwerbsminderungsrentner was man mir am 06.2016 mitgeteilt hat.

    Nun habe ich jetzt erst meine Einkommensteuererklärung von 2016 mit den Wiso Sparbuch wie immer gemacht.

    Ich hatte 2016 einen Bruttoarbeitslohn von ca. 14000€ und zusätzlich Rente +private Berufsunfäigkeitsrente von ca. 12000€.

    Lohnsteuer war ca. 2000€ so das ich 381€ Steuern nachzahlen muß.

    In den Jahren 2017, 2018 steht auf meiner Lohnsteuerkarte alles 0,00€.

    Und ich zahle natürlich auch keine Lohnsteuer.

    Das Finanzamt hat festgelegt das ich eine Vorauszahlung für das Jahr 2019 und 2020 jewals 2100€machen soll.

    Ist das korrekt?

    Sollte ich in Zukunft meine Steuererklärung mit den Programm von Wiso speziell für Rentner machen?

    Danke

    Ronald.K

  • Im Prinzip ist es richtig, dass das FA Vorauszahlungen anfordert. Dabei geht es immer von der letzten vorliegenden Erklärung/Bescheid aus, Änderungen danach können nicht berücksichtigt werden. Da kein Abzug vom Lohn mehr erfolgt, wird die Steuerlast durch die Vorauszahlungen wie bei Arbeitnehmern abschnittsweise (hier quartärlich) gezahlt.

    Ob die Höhe stimmt, können wir nicht beurteilen. Du kannst aber - wenn du der Meinung bist, dass die Summe zu hoch ist - einen Antrag auf Herabsetzung stellen. Dann musst du mit Zahlen nachweisen, dass dein Einkommen niedriger sein wird als im letzten Bescheid.

    • Offizieller Beitrag

    In den Jahren 2017, 2018 steht auf meiner Lohnsteuerkarte alles 0,00€.

    Auch beim steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn?


    Ansonsten siehe nesciens.

  • die Höhe der Vorauszahlungen hängt ja dann von der Höhe der Renten (steuerpflichtiger Teil) ab.

    • Offizieller Beitrag

    die Höhe der Vorauszahlungen hängt ja dann von der Höhe der Renten (steuerpflichtiger Teil) ab.

    seit 09.2015 Erwerbsminderungsrentner was man mir am 06.2016 mitgeteilt hat.

    Das sind ja meist nicht die üppigsten Renten, deshalb ja die Nachfrage:

    In den Jahren 2017, 2018 steht auf meiner Lohnsteuerkarte alles 0,00€.

    Auch beim steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn?

  • Danke für die schnellen Anworten.


    Ja der Bruttoarbeitslohn ist 0,00€.

    Ich bin 50% Schwerbehindert unbegrenzt.

    Habe die zweite Verlängerung für meine Erwerbsminderungsrente bis 31.08.2021 erhalten.

    Bin daher immer noch bei meinen Arbeitgeber gemeldet und erhalte daher die Lohnsteuerbescheinigung wo alles 0,00€ steht.

    Muß mich mit der Vorauszahlung noch mal beschäftigen.

    Hilft mir dabe das Programm speziell für Rentner?

    Danke Ronald K.

    • Offizieller Beitrag

    Hilft mir dabe das Programm speziell für Rentner?

    Mit der Web-Version für Rentner kenne ich mich nicht aus. Bis gerade wusste ich gar nicht, dass es die gibt.


    https://www.buhl.de/steuer-web/steuererklaerung-rentner/


    Läuft aber wohl alles im Web-Modul.

  • Wenn über dieses Programm auch die Anlage N befüllt werden kann - müsste es gehen. Da es ja auch Betriebsrenten gibt, die über Lohnsteuerbescheinigungen gehen, sollte dies möglich sein.

  • Hallo, danke für die schnellen Antworten.

    Bin jetzt bei der Steuererklärung von 2018 und komme einfach nicht weiter irgendwas macht das Steuerprogramm oder ich falsch?

    Ich bekomme Erwerbsminderungsrente 13558€ Besteuerungsanteil 9501,70€

    +private Burufsunfähigkeitsrente 12727€ Besteuerungsanteil 1018,16€

    sowie betriebliche Altersvorsorge 3185€ Besteuerungsanteil 1358€.

    Die Berechnung laut Programm ist wie folgt.

    Summe der Einkünfte steuerpflichtiger €= 11511€

    Abziehbare Vorsorgeaufwendungen und und und Steuererstattung 33,72€.

    Laut Steuertabelle bie Renteneintritt 2015 Steuerfrei sind 14788€.

    Der Rest müsste versteuert werden.

    Wo liegt der Fehler? ich denke das ich alles korrekt ins Programm eingegeben habe.

    Danke

    Mit freundlichen Grüßen

  • Wo stehen denn die 14.788 €? Du hast ja schon durch die geringeren Besteuerungsanteile (je nach Rentenart sehr unterschiedlich) nur einen Teil zu versteuern. Und da greift dann der Grundfreibetrag 2018 in Höhe von 9.000 € zu versteuerndes Einkommen bei Singles, das Doppelte bei Verheirateten.

    Da dürfte dein Denkfehler liegen. Der von dir genannte Betrag dürfte dem entsprechen, der aus Grundfreibetrag, Vorsorgeaufwendungen etc. hochgerechnet wurde. Da wir auch nicht wissen, was an Steuern tatsächlich gezahlt wurde, ist die geringe Erstattung zumindest plausibel.

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt hat festgelegt das ich eine Vorauszahlung für das Jahr 2019 und 2020 jewals 2100€machen soll.


    Ist das korrekt?

    Sollte ich in Zukunft meine Steuererklärung mit den Programm von Wiso speziell für Rentner machen?

    Bin jetzt bei der Steuererklärung von 2018 und komme einfach nicht weiter ...

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