Hallo,
wir haben ein Betreiberwechsel vorgenommen (Finanzamt wegen Einkommen- und Umsatzsteuer / Netzbetreiber sind informiert).
Hintergrund ist, das der Ehemann bald in die passive ATZ geht und Einnahmen aus Solaranlagen zu der Nebenverdienstgrenze
von 450 Euro monatlich zählt
Alt Ehemann (mit Umsatzsteuer)
Neu Ehefrau (Kleinunternehmerregelung, d.h. ohne Umsatzsteuer)
dabei soll die Ehefrau in die "Fussstapfen" vom Ehemann treten , d.h. Übernahme zum Restbuchwert, keine Gewinne
Beim Ehemann habe ich den Anlagenabgang zum 31.08.2018 vermerkt (7.000 Euro)
Bei der Ehefrau den Anlagenzugang zum 01.09.2018 mit 7.000 und Nutzungsdauer 10 Jahre (Rest von 20 Jahren)
Muß ich beim Ehemann noch einen Veräußerungsgewinn von 7.000 Euro eintragen?
Frage kommt auf, da mir die Wiso Software (ohne Berücksichtigung der Solarerträge) einen Verlust von 7.000 Euro
ausweist, bei der Ehefrau aber 0, dann hätte ich ja eine Steuererleichterung von x-% Steuersatz.
Was trage ich hier falsch ein ?