Auslandssemester

  • Schönen guten Tag alle zusammen,


    habe ein Anliegen an euch bzw. eine Frage.

    Ich bin verheiratet und sind zusammen veranlagt.

    Habe letztes Jahr ein Auslandssemester in Indonesien gemacht und dieses Jahr steuerlich angesetzt. Jetzt habe ich aber ein schreiben erhalten, indem ich die Unterkunftskosten nachweisen soll. Alles erledigt bzw. habe ja alle Nachweise.

    Allerdings sagte die Dame heute vom Finanzamt am Telefon, ich müsste die kosten bei einer Unterkunft halbieren.

    Der Grund wäre, dass meine Frau für ca 4 Wochen mich dort besucht hätte und dadurch die Unterkunftskosten in der Zeit wo meine Frau auch da war geteilt werden müssten.

    kann dies leider irgendwie nicht nachvollziehen, da man bei einer doppelten Haushaltführung ja auch nicht die Mietkosten teilt, wenn meine Frau dort wäre. Ist dies in irgendeiner weise richtig?

    War ja kein/e Fremde/r sondern meine Frau und die Kosten hätte ich so oder so tragen müssen ob ich jetzt mein Bett teile oder nicht.


    Stimmt es was die Dame vom Finanzamt sagt oder hat Sie mich irgendwie falsch verstanden?


    Würde mich freuen wenn sich jemand dazu melden würde.



    Beste Grüße


    Ray.

    • Offizieller Beitrag

    Stimmt es was die Dame vom Finanzamt sagt oder hat Sie mich irgendwie falsch verstanden?

    Das kommt auf den Sachverhalt an. Hast Du ein Jahr lang ein für eine Person angemessene Unterkunft und bekommst dort Besuch, ist das sicherlich unbeachtlich. Hast Du aber nur ein kleines 1-Zimmer-Appartement und nimst Dir für die Zeit des vierwöchigen Besuchs ausgerechnet eine andere und größere Unterkunft etc., dann kann man zumindest über eine private Mitveranlassung nachdenken. Man könnte aber auch an eine Art Urlaub o.ä. denken und mit Begründung durch § 12 Nr. 1 EStG diese vier Wochen gleich vollständig kürzen.


    Von daher solltest Du etwas mehr Infos geben.

  • Danke dir erstmal für deine Antwort ☺️


    Ich war für 4,5 Monate im Ausland und habe da am Anfang eine Wohnung mit meinem Kollegen geteilt. Danach wollte er halt, da sein Bruder kam mit ihm zusammen ziehen und ich habe mir eine andere Wohnung besorgt und in die Wohnung kam dann meine Frau zu besuch. Sie blieb dann ca 3-4 Wochen müsste ich schauen und ist wieder nach Hause. Sowas ist ja nicht spontan, dass jemand aus der Familie zu besuch kommt. Wird ja vorher geplant. Was brauchst bzw. willst noch an Infos?

    • Offizieller Beitrag

    Na ja, wenn Du vier oder fünf Wochen alleine und davon vier Wochen Deine Ehefrau vor Ort war, kann man den Gedankengang verstehen. Es ist ja nicht weltfremd, dass man dann seinem Partner auch noch Land und Leute nahe bringt und das Land kennen lernt. Da muss man im Zweifel durch. Da gibt es schon mal Probleme. Ob sich das für einen Monat Unterkunftskosten lohnt?


    Doppelte Haushaltsführung: Gemeinsame Zweitwohnung mit Lebenspartner spricht für dortigen Lebensmittelpunkt - Quelle: haufe.de